Schnelleres Eingreifen bei Schadwölfen möglich
Das Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz soll die Entnahme von Schadwölfen erleichtern und beschleunigen. Auf Initiative von LHStv. Martin Gruber wurde der Entwurf erarbeitet. Die Begutachtungsfrist läuft bis Ende März. Nach der bisherigen Regelung war eine bestimmte Anzahl von gerissenen Nutztieren für die Einstufung als Schadwolf ausschlaggebend, wobei auf einzelne Tierarten und die durchschnittliche Herdengröße Rücksicht genommen wurde. „Für die Einstufung als Schadwolf wird in Zukunft der erste Angriff ausreichen“, informiert Gruber. Aufgrund des großen Jagdgebietes von Wölfen hätten Problemtiere oft auf mehreren Almen Herden attackiert, damit in Summe massiven Schaden angerichtet, aber auf der einzelnen Alm wurde die für einen Abschuss erforderliche Anzahl an getöteten Tieren nicht erreicht. „Deshalb wollen wir nun Almschutzgebiete definieren, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind und es somit keine andere Möglichkeit als den Wolfsabschuss gibt, um Angriffe auf Nutztiere zu verhindern“, so Gruber. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass diese Schutzgebiete via Verordnung für eine Dauer von sieben Jahren festzulegen sind, wobei nach drei Jahren eine Evaluierung erfolgen soll. Auch das Alm- und Weideschutzgesetz enthält die Möglichkeit, zunächst Vergrämungsmaßnahmen zu setzen. Es räumt den Jägern aber auch das Recht ein, einen Wolf umgehend zu entnehmen, wenn landwirtschaftliche Nutztiere unmittelbar bedroht sind. Wird der Angriff einer Herde erst im Nachhinein festgestellt, ist eine Entnahme möglich, sobald von einem Sachverständigen ein Wolfsriss bestätigt wurde. Gelten soll die Entnahmemöglichkeit für diesen Schadwolf laut Gesetzesentwurf dann vier Wochen ab dem Rissereignis, im gesamten Jagdgebiet, in dem der Riss sich ereignet hat, aber auch in Gebieten, die innerhalb eines 10-Kilometer-Radius liegen. Ein Monitoring der Landesregierung über die Entwicklung der Wolfspopulation ist geplant. Einen „großen Schritt in die richtige Richtung“ sieht LK-Präsident Siegfried Huber in dem Gesetzesentwurf. „Die unkontrollierte Ausbreitung der Wölfe ist für die Almwirtschaft eine ernste Bedrohung. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Schadwölfe leichter entnommen werden können als bisher“, bekräftigt Huber. Dass das geplante Alm- und Weideschutzgesetz Entnahmen vorsieht, ohne dass vorher eine bestimmte Anzahl an Weidetieren verletzt oder getötet werden muss, ist für Huber ein „Meilenstein“ für den Schutz der heimischen Almwirtschaft und der Weidetiere.
Herdenschutz unzumutbar
Einmal mehr stellt der LK-Präsident klar, dass Herdenschutzmaßnahmen auf Kärntner Almen auf Grund der kleinen Struktur, der starken touristischen Nutzung und der Tatsache, dass die meisten Almbauern im Nebenerwerb wirtschaften, keine Option seien. Dass die Almen mittels Verordnung als nicht schützbar ausgewiesen werden sollen, sei daher der richtige Weg. Dass Herdenschutzmaßnahmen zudem wirkungslos seien, beweist für Huber ein Blick in die Schweiz. Im Kanton Graubünden erfolgen rund 70 % der Nutztierrisse in geschützten Herden. Nach Millioneninvestitionen in den Herdenschutz über Jahre setzt nun auch die Schweiz auf Wolfsabschüsse. „Der Kärntner Weg, die Entnahme von Schadwölfen zu vereinfachen, ist der einzig richtige“, dankt Huber Gruber, der erklärte, er werde sich „sicher nicht durch Anzeigen einschüchtern“ lassen „für den mutigen Vorstoß“. Die LK Kärnten wird sich intensiv in den Begutachtungsprozess einbringen und will ihre Stellungnahme rasch an das Land Kärnten übermitteln. „Die Weidesaison beginnt bald, und die Bauern brauchen Sicherheit“, unterstreicht der LK-Präsident und appelliert an den Landtag, das Gesetz noch im April zu beschließen. Eine entsprechende einstimmige Resolution aller in der LK-Vollversammlung vertretenen Fraktionen wurde dem Landtag übermittelt.