Rabenvögel dürfen weiter bejagt werden
Rabenvögel – also Aaskrähen, Elster und Eichelhäher – verursachen jedes Jahr beträchtliche Schäden in der Kärntner Landwirtschaft, insbesondere im Acker, Wein, Obst sowie Gemüseanbau. Wie das zwischen 2020 und 2022 durchgeführte Bestands und Schadensmonitoring der Kärntner Jägerschaft zeigt, sind jedes Jahr mehrere hundert Hektar an landwirtschaftlichen Kulturen betroffen. Die Vögel beschädigen Saatgut und Jungpflanzen ,aber auch Silofolien von Mais- und Grassilage werden häufig aufgepickt, wodurch die Konservierung zerstört wird. „Um den Bestand dieser Rabenvögel auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und Schäden zu verhindern, wird die Bejagung in Kärnten weiterhin erlaubt“, informiert Jagd und Agrarreferent Martin Gruber. Geregelt wird das in einer Verordnung, die mit 22. Dezember 2022 in Kraft trat.
Rabenvögel sind laut Kärntner Jagdgesetz grundsätzlich ganzjährig zu schonen. Aufgrund der Schadensproblematik hat die Landesregierung auf Vorschlag Grubers jedoch erneut eine Verkürzung der
Schonzeit für Elster und Eichelhäher festgelegt: Sie ist auf vier Monate (Mitte März bis Mitte Juli) beschränkt, im restlichen Jahr ist die Bejagung in ganz Kärnten erlaubt. Das jeweilige Entnahmekontingent
darf dabei nicht überschritten werden. Dieses wurde mit 1500 Stück pro Jagdjahr beim Eichelhäher und 1000 Stück pro Jagdjahr bei den Elstern festgelegt. „Diese Regelung ermöglicht uns das notwendige Eingreifen, durch Abschusshöchstzahlen ist aber der Erhaltungszustand der Rabenvögel nicht gefährdet“, erläutert Gruber. Eine ähnliche Verordnung für die weitere Entnahme von Aaskrähen ist bereits in Begutachtung.