Praktikable Lösung gefordert!
Die Diskussion über die Bewilligungspflicht der Aufbewahrung von Siloballen und Rundholz in der freien Landschaft hat in der vergangenen Woche mediale Wellen geschlagen. Laut Interpretation eines Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichts Kärnten durch die Naturschutzoberbehörde ist die Zwischenlagerung dieser Erntegüter bewilligungspflichtig, wenn sie jedes Jahr am gleichen Platz und länger als 9 Wochen gelagert werden.
Bergwacht aktiv
Bereits Anfang März hat die Bergwacht im Bezirk Klagenfurt etliche Landwirte aufgefordert nachträglich eine naturschutzrechtliche Bewilligung für ihre Siloballenlager am freien Feld einzuholen. Einige dieser Betriebe haben sich hilfesuchend an die LK gewandt, die daraufhin mit der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land in Kontakt getreten ist, um den Sachverhalt zu klären. Dabei wurde der Interessenvertretung mitgeteilt, dass die BH bereits die Naturschutzoberbehörde um eine Konkretisierung des Urteils aus dem Jahr 2017 ersucht hätte.
Nach Auffassung der LK Kärnten ist der betreffende gesetzliche Tatbestand auf die Aufbewahrung von Silageballen und dergleichen nicht anwendbar. Auch das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts ist für eine repräsentative Beurteilung nicht geeignet, da diesem ein anderer Sachverhalt zugrunde lag, als die Aufbewahrung von Winterfutter auf den Feldern. Unabhängig davon ist die Auslegung aus Sicht der LK-Juristen unzutreffend.
Nach Auffassung der LK Kärnten ist der betreffende gesetzliche Tatbestand auf die Aufbewahrung von Silageballen und dergleichen nicht anwendbar. Auch das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts ist für eine repräsentative Beurteilung nicht geeignet, da diesem ein anderer Sachverhalt zugrunde lag, als die Aufbewahrung von Winterfutter auf den Feldern. Unabhängig davon ist die Auslegung aus Sicht der LK-Juristen unzutreffend.
Rechtssicherheit!
Vor diesem Hintergrund verlangt die Landwirtschaftskammer eine Neuinterpretation des Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichts oder eine anderweitige Klarstellung, dass Ernteerzeugnisse nicht unter den Bewilligungstatbestand fallen. Vergleicht man die Auslegung in Kärnten mit den Auslegungen anderer Bundesländer, wird klar, dass die Vorgangsweise in Kärnten einzigartig ist und es diese Thematik in anderen Bundesländern nicht gibt. Die LK Kärnten versucht jedenfalls in Gesprächen auf Ebene der zuständigen Regierungsmitglieder eine praktikable Lösung zu erreichen.
Sollte es in der Zwischenzeit zu Beanstandungen von Ballenlagerungen kommen, sollen sich die betroffenen Landwirte bei der Landwirtschaftskammer melden, die ihren Mitgliedern juristisch zur Seite stehen wird.
Sollte es in der Zwischenzeit zu Beanstandungen von Ballenlagerungen kommen, sollen sich die betroffenen Landwirte bei der Landwirtschaftskammer melden, die ihren Mitgliedern juristisch zur Seite stehen wird.
Kommentar von ÖR Ing. Johann Mößler, LK-Präsident: Appell an die Vernunft!
Die aus dem Nichts aufgetauchte Diskussion über die behördliche Bewilligung von Siloballen sorgt für breiten Unmut unter uns Bauern. Dabei ist die Aufbewahrung von Erntegütern am Feld oder im Wald eine seit Jahrhunderten betriebene Kulturform. Abgedeckte Heustöcke, Lagermieten für Futterrüben oder -kartoffel, Rundholzlager, Scheitholzpolter etc. prägen unser Landschaftsbild seit Generationen. Die Aufbewahrung von Silagerundballen im Freiland gehört ebenfalls seit Jahrzehnten zur guten landwirtschaftlichen Praxis und wird vom Großteil der über 6000 rinderhaltenden Betriebe als Art der Konservierung des Winterfutters praktiziert. Bis auf wenige Einzelfälle gibt und gab es damit in der Vergangenheit – auch mit dem Naturschutz – kein Problem. Warum wird nun etwas zum Problem gemacht, das eigentlich keines ist?
Wer will, dass tausende, oft nur wenige Quadratmeter große, Stellen naturschutzrechtlich genehmigt werden müssen, treibt die Bürokratie an die Spitze. Das ist in Österreich einzigartig. Kärnten, die Politik und die Verwaltung haben angesichts der Coronakrise meiner Meinung nach aktuell andere Herausforderungen zu meistern. Wir Bauern brauchen umgehend eine praktikable und unbürokratische Lösung in dieser Frage. Damit wir auch weiterhin unserem Versorgungsauftrag nachkommen können.
Wer will, dass tausende, oft nur wenige Quadratmeter große, Stellen naturschutzrechtlich genehmigt werden müssen, treibt die Bürokratie an die Spitze. Das ist in Österreich einzigartig. Kärnten, die Politik und die Verwaltung haben angesichts der Coronakrise meiner Meinung nach aktuell andere Herausforderungen zu meistern. Wir Bauern brauchen umgehend eine praktikable und unbürokratische Lösung in dieser Frage. Damit wir auch weiterhin unserem Versorgungsauftrag nachkommen können.