Notwendige Richtigstellung zum Kommentar von KR Heimo Urbas
1| Die LK Österreich veröffentlicht jährlich einen Leistungsbericht, der KR Heimo Urbas leider noch nicht bekannt ist.
2| Öffentliche Gelder der LK-Verwaltung: Der im Kommentar genannte Betrag kann nicht nachvollzogen werden. Bei dem Beitrag für die LK-Verwaltung handelt es sich um einen Pauschalbetrag des Landes Kärnten, der von der jährlichen Gehaltstabelle des Landes Kärnten berechnet wird, für vom Land Kärnten an die LK übertragene Aufgaben. Auch hier gab es von 2021 auf 2022 keine Steigerung von 7 % sondern lediglich 1,5 % laut Gehaltsabschluss des Landes Kärnten.
3 bzw. 5 | Abgang Bildungshaus Schloss Krastowitz: Das Bildungshaus ist zwar im Besitz der LK und wird auch durch die LK betrieben, jedoch im Rahmen des sogenannten „übertragenen Wirkungsbereiches“ finanziert das Land den Betrieb, da es für die Weiterbildung des Sektors Land- und Forstwirtschaft Sorge trägt. Eine Kostendeckung aus der Kurstätigkeit würde die Kosten für land- und forstwirtschaftliche Kursteilnehmer mehr als verdoppeln. Ein Umbau in Krastowitz ist vor allem deshalb notwendig, damit die Barrierefreiheit in Zukunft gegeben sein wird. Auch die vor allem land- und forstwirtschaftlichen Kursteilnehmer haben ein Anrecht auf barrierefreie und zeitgemäße Räumlichkeiten, auch wenn sie dankenswerterweise nicht selbst die Finanzierung dafür tragen müssen.
4| Einheitswerterhöhung: Dieser Zusammenhang besteht in keiner Weise. Nichtsdestotrotz braucht die LK jeden Euro aus der Kammerumlage, um ihre vielen Leistungen zu finanzieren. Wie man aus dem Rechnungsabschluss leicht erkennen kann, sind die Beiträge von Bund und Land Kärnten zur Finanzierung der LK-Dienstleistungen weit höher als der Beitrag der Bäuerinnen und Bauern dazu.
2| Öffentliche Gelder der LK-Verwaltung: Der im Kommentar genannte Betrag kann nicht nachvollzogen werden. Bei dem Beitrag für die LK-Verwaltung handelt es sich um einen Pauschalbetrag des Landes Kärnten, der von der jährlichen Gehaltstabelle des Landes Kärnten berechnet wird, für vom Land Kärnten an die LK übertragene Aufgaben. Auch hier gab es von 2021 auf 2022 keine Steigerung von 7 % sondern lediglich 1,5 % laut Gehaltsabschluss des Landes Kärnten.
3 bzw. 5 | Abgang Bildungshaus Schloss Krastowitz: Das Bildungshaus ist zwar im Besitz der LK und wird auch durch die LK betrieben, jedoch im Rahmen des sogenannten „übertragenen Wirkungsbereiches“ finanziert das Land den Betrieb, da es für die Weiterbildung des Sektors Land- und Forstwirtschaft Sorge trägt. Eine Kostendeckung aus der Kurstätigkeit würde die Kosten für land- und forstwirtschaftliche Kursteilnehmer mehr als verdoppeln. Ein Umbau in Krastowitz ist vor allem deshalb notwendig, damit die Barrierefreiheit in Zukunft gegeben sein wird. Auch die vor allem land- und forstwirtschaftlichen Kursteilnehmer haben ein Anrecht auf barrierefreie und zeitgemäße Räumlichkeiten, auch wenn sie dankenswerterweise nicht selbst die Finanzierung dafür tragen müssen.
4| Einheitswerterhöhung: Dieser Zusammenhang besteht in keiner Weise. Nichtsdestotrotz braucht die LK jeden Euro aus der Kammerumlage, um ihre vielen Leistungen zu finanzieren. Wie man aus dem Rechnungsabschluss leicht erkennen kann, sind die Beiträge von Bund und Land Kärnten zur Finanzierung der LK-Dienstleistungen weit höher als der Beitrag der Bäuerinnen und Bauern dazu.