Neuregelung bei Brachflächen
Konkrete Auswirkungen hat die Änderung auf Grünbrache mit dem Code OVFPV und Bienentrachtbrache, ebenfalls
mit dem Code OVFPV. Die Nutzung des Aufwuchses ist bei beiden über das gesamte Kalenderjahr verboten.
Bis 2018 konnten Grünbrache-OVFPV-Flächen nach dem 31. Juli genutzt werden. Ebenfalls durfte bis 2018 die Bienentrachtbrache OVFPV ab 31. August genutzt werden. Dies gilt ab 2019 nicht mehr. Grünbrache-OVFPV-Flächen dürfen nach dem 31. Juli nur dann umgebrochen werden, wenn anschließend eine Winterung oder Zwischenfrucht angebaut wird. Wird eine Zwischenfrucht angebaut, muss diese bis 1. Jänner 2020 am Acker bleiben und darf nicht umgebrochen oder genutzt werden.
Bienentrachtbrache-OVFPV-Flächen dürfen erst einen Monat später, also nach dem 31. August, ebenfalls nur zum Anbau einer Winterung oder Zwischenfrucht umgebrochen werden. Werden Grünbrache-OVFPV oder Bienentrachtbrache-OVFPV-Flächen nicht zum Anbau einer Winterung oder Zwischenfrucht umgebrochen, müssen diese die gesamte Vegetationsperiode begrünt und gepflegt sein. Eine Schwarzbrache über die Wintermonate ist bei Bienentrachtbrache-OVFPV-Flächen nicht erlaubt.
Bis 2018 konnten Grünbrache-OVFPV-Flächen nach dem 31. Juli genutzt werden. Ebenfalls durfte bis 2018 die Bienentrachtbrache OVFPV ab 31. August genutzt werden. Dies gilt ab 2019 nicht mehr. Grünbrache-OVFPV-Flächen dürfen nach dem 31. Juli nur dann umgebrochen werden, wenn anschließend eine Winterung oder Zwischenfrucht angebaut wird. Wird eine Zwischenfrucht angebaut, muss diese bis 1. Jänner 2020 am Acker bleiben und darf nicht umgebrochen oder genutzt werden.
Bienentrachtbrache-OVFPV-Flächen dürfen erst einen Monat später, also nach dem 31. August, ebenfalls nur zum Anbau einer Winterung oder Zwischenfrucht umgebrochen werden. Werden Grünbrache-OVFPV oder Bienentrachtbrache-OVFPV-Flächen nicht zum Anbau einer Winterung oder Zwischenfrucht umgebrochen, müssen diese die gesamte Vegetationsperiode begrünt und gepflegt sein. Eine Schwarzbrache über die Wintermonate ist bei Bienentrachtbrache-OVFPV-Flächen nicht erlaubt.