Neuer Leitfaden zu Nutz- und Wildtierrissen
Immer wieder passiert es, dass Meldungen von Rissen an Nutztieren an nicht zuständige Personen oder Behörden gemeldet werden oder dass beim Fund eines gerissenen Tieres vom Tierhalter nicht die richtigen Schritte gesetzt werden. Darauf hat das Land Kärnten nun reagiert und einen Leitfaden für die richtige Vorgehensweise bei Rissen insbesondere durch Großraubwild herausgegeben. „Um ein aussagekräftiges und unverfälschtes Begutachtungsergebnis zu bekommen, ist ein rasches Handeln nach der Feststellung des Schadens notwendig. Nur so können unsere Rissbegutachter eine gut auswertbare DNA-Probe nehmen“, erklärt Agrar- und Jagdreferent LR Martin Gruber. Das sei neben dem Rissbild eine wichtige Voraussetzung, um nachweisen zu können, ob ein Nutztier durch Großraubwild wie Bär, Wolf oder Luchs getötet wurde.
Sechs derzeit beim Land Kärnten sowie bei der Kärntner Jägerschaft verfügbare Rissbegutachter sind unter der gemeinsam verwalteten Risshotline zu erreichen, für die auch an Wochenenden ein Bereitschaftsdienst eingerichtet wurde. Innerhalb von 24 Stunden nach einem entsprechenden Anruf erfolgt die direkte Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbarung zur Rissbegutachtung. Die Rissbegutachter erfassen nach Erhalt der Meldung alle erforderlichen Daten und Angaben in einer eigenen Datenbank. Neben diesen Informationen listet der kompakte Leitfaden auch Ansprechpersonen und wichtige Telefonnummern auf. Er steht in allen Außenstellen der Abteilung 10 sowie der Landwirtschaftskammer zur Verfügung. Weiters kann er online unter ktn.gv.at/wildschadensfonds heruntergeladen oder direkt beim Land Kärnten werden.
Sechs derzeit beim Land Kärnten sowie bei der Kärntner Jägerschaft verfügbare Rissbegutachter sind unter der gemeinsam verwalteten Risshotline zu erreichen, für die auch an Wochenenden ein Bereitschaftsdienst eingerichtet wurde. Innerhalb von 24 Stunden nach einem entsprechenden Anruf erfolgt die direkte Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbarung zur Rissbegutachtung. Die Rissbegutachter erfassen nach Erhalt der Meldung alle erforderlichen Daten und Angaben in einer eigenen Datenbank. Neben diesen Informationen listet der kompakte Leitfaden auch Ansprechpersonen und wichtige Telefonnummern auf. Er steht in allen Außenstellen der Abteilung 10 sowie der Landwirtschaftskammer zur Verfügung. Weiters kann er online unter ktn.gv.at/wildschadensfonds heruntergeladen oder direkt beim Land Kärnten werden.
Sechs Schritte nach dem Tierfund
- Kontaktieren Sie die Risshotline, 0664/?805?36 1?1 4?99. Falls sich der Rissbegutachter nicht sofort meldet, hinterlassen Sie unbedingt eine Nachricht auf der Mailbox.
- Decken Sie das Tier mit einer Plane ab. Das ist wichtig, damit eine weitere Nutzung durch Aasfresser (Fuchs, Krähen, Raben etc.) vermieden werden kann, sofern die Besichtigung nicht am selben Tag erfolgt.
- Achten Sie darauf, dass keine Hunde an den Kadaver gelangen.
- Fotografieren Sie den Kadaver und den Standort.
- Verändern Sie den Kadaver nicht (schneiden, abziehen etc.).
- Belassen Sie den Kadaver nach Möglichkeit am Fundort.