Neue Richtlinie zur Bioweidehaltung
Ab dem kommenden Jahr tritt für die Biobetriebe die neue Weiderichtlinie in Kraft. Diese besagt, dass während der Weidezeit (April bis Oktober) alle Pflanzenfresser geweidet werden müssen. Ausnahmen für die Nichteinhaltung der Weideregelung sind nur mehr der Zustand des Bodens, jahreszeitliche Bedingungen und Witterungsbedingungen sowie unionsweit geltende Bestimmungen zum Schutz von Mensch und Tier (z. B. Seuchenfall). Tritt einer dieser Umstände auf, kann die Weidepflicht vorübergehend aufgehoben werden. Wichtig ist aber, dass von April bis Oktober eine Aufzeichnungspflicht besteht. Daher müssen alle Zeiträume, in denen die Tiere während der Weidemonate im Stall verbleiben, akkurat inklusive genauer Begründung aufgezeichnet werden.
Klärung offener Fragen: Die Veröffentlichung des Weideerlasses hat viele offene Fragen aufgeworfen, die für die praktische Umsetzung von wesentlicher Bedeutung sind. Daher haben die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit Verbänden, Biokontrollstellen und den Ministerien die zu klärenden Fragen gesammelt und diese in einem Dokument beantwortet (ohne Anspruch auf rechtliche Gewährleistung). Behandelt werden darin die Weidevorgaben für die Jungtiere sowie männliche Rinder älter als zwölf Monate. Auch was im Krankheitsfall der Betriebsführung zu beachten ist und welche Umstände als Ausnahmen der Weideverpflichtung für einzelne Tiere anerkannt werden, werden im Dokument erläutert. Einen ausführlichen Bericht sowie die gesamte Fragesammlung inklusive Runderlass finden Sie auf der Website der LK Kärnten ktn.lko.at unter dem Suchbegriff „Weidegang für alle Bio-Pflanzenfresser ab 2022“. Für Fragen können Sie sich jederzeit gerne an das Biozentrum Kärnten unter Tel. 0463/5850-5411 wenden.
Klärung offener Fragen: Die Veröffentlichung des Weideerlasses hat viele offene Fragen aufgeworfen, die für die praktische Umsetzung von wesentlicher Bedeutung sind. Daher haben die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit Verbänden, Biokontrollstellen und den Ministerien die zu klärenden Fragen gesammelt und diese in einem Dokument beantwortet (ohne Anspruch auf rechtliche Gewährleistung). Behandelt werden darin die Weidevorgaben für die Jungtiere sowie männliche Rinder älter als zwölf Monate. Auch was im Krankheitsfall der Betriebsführung zu beachten ist und welche Umstände als Ausnahmen der Weideverpflichtung für einzelne Tiere anerkannt werden, werden im Dokument erläutert. Einen ausführlichen Bericht sowie die gesamte Fragesammlung inklusive Runderlass finden Sie auf der Website der LK Kärnten ktn.lko.at unter dem Suchbegriff „Weidegang für alle Bio-Pflanzenfresser ab 2022“. Für Fragen können Sie sich jederzeit gerne an das Biozentrum Kärnten unter Tel. 0463/5850-5411 wenden.