Neue GAP auf der Zielgeraden
Rechtzeitig vor Weihnachten hat sich die Koalition auf die nationale Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 geeinigt. Der von der EU-Kommission geforderte nationale GAP-Strategieplan für die Periode 2023 bis 2027 konnte fristgerecht mit 30. Dezember 2021 zur Genehmigung in Brüssel eingereicht werden. Im Zentrum des GAP-Strategieplans stehen laut Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger der bäuerliche Familienbetrieb und der Fokus auf Qualität und Nachhaltigkeit. In einer ersten Reaktion begrüßen Agrarlandesrat Martin Gruber und LK-Präsident Siegfried Huber die Einigung, die Planungssicherheit für die bäuerlichen Betriebe bedeutet, und bedanken sich bei Elisabeth Köstinger für ihren intensiven Einsatz in den Verhandlungen. Jetzt gehe es darum, dass das Geld mit möglichst praktikablen Umsetzungsmodellen auch auf den Höfen ankommt.
Grundlage des GAP-Strategieplans ist das EU-Agrarbudget. Österreich konnte in den Verhandlungen ein drohendes Minus von 770 Mio. Euro in der Periode in ein Plus von 35 Mio. Euro verwandeln. Auch Kärnten profitiert davon: „Nach den ersten Berechnungen bringt die GAP 2023 auch für die Kärntner Landwirtschaft mehr Mittel“, so Agrarlandesrat Martin Gruber. Besonders positiv sieht er dabei die Erhöhung der Mittel für Junglandwirtinnen und Junglandwirte: „Wir brauchen junge Bäuerinnen und Bauern, die dem Berufsstand treu bleiben, und dabei müssen wir sie unterstützen, insbesondere bei Investitionen am Betrieb“. LK-Präsident Siegfried Huber betont: „Unser Ziel war es, unterm Strich mehr Geld nach Kärnten zu holen, das ist uns gelungen.“ Insbesondere für die Betriebe im benachteiligten Gebiet konnten zusätzliche Mittel ausverhandelt werden.
Neben einer positiven finanziellen Ausgestaltung bringt die neue GAP auch viele inhaltliche Änderungen für Kärntens Betriebe mit sich. Nebenstehend ein erster Überblick – vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission.
Grundlage des GAP-Strategieplans ist das EU-Agrarbudget. Österreich konnte in den Verhandlungen ein drohendes Minus von 770 Mio. Euro in der Periode in ein Plus von 35 Mio. Euro verwandeln. Auch Kärnten profitiert davon: „Nach den ersten Berechnungen bringt die GAP 2023 auch für die Kärntner Landwirtschaft mehr Mittel“, so Agrarlandesrat Martin Gruber. Besonders positiv sieht er dabei die Erhöhung der Mittel für Junglandwirtinnen und Junglandwirte: „Wir brauchen junge Bäuerinnen und Bauern, die dem Berufsstand treu bleiben, und dabei müssen wir sie unterstützen, insbesondere bei Investitionen am Betrieb“. LK-Präsident Siegfried Huber betont: „Unser Ziel war es, unterm Strich mehr Geld nach Kärnten zu holen, das ist uns gelungen.“ Insbesondere für die Betriebe im benachteiligten Gebiet konnten zusätzliche Mittel ausverhandelt werden.
Neben einer positiven finanziellen Ausgestaltung bringt die neue GAP auch viele inhaltliche Änderungen für Kärntens Betriebe mit sich. Nebenstehend ein erster Überblick – vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission.
Infokampagne startet
Die nun vorliegenden Vorschläge bedürfen, wie erwähnt, noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission, die jedoch nicht vor dem zweiten Halbjahr 2022 zu erwarten ist. Damit sich die Betriebe bestmöglich vorbereiten können, startet die LK Kärnten in Abstimmung mit dem BMLRT bereits in den nächsten Wochen und Monaten eine Informationskampagne zur neuen GAP. Neben einer umfassenden Berichterstattung im Kärntner Bauer und auf der Homepage sind zahlreiche Infoveranstaltungen geplant. So werden die MFA-Infoveranstaltungen im Frühjahr bereits einen Überblick zur GAP ab 2023 enthalten. Weitere Infoveranstaltungen folgen rechtzeitig vor Abgabe des Herbst- bzw. Mehrfachantrages. Abgerundet wird das Angebot der LK durch Erklärvideos und einzelbetriebliche Spezialberatungen, damit Betriebe ihren idealen Maßnahmenmix finden können.
Fünf zentrale Änderungen
1. Direktzahlungen mit TopUp
Dreh- und Angelpunkt der Reform ist die von Brüssel geforderte stärkere Ökologisierung der GAP. In Zukunft muss jedes Mitgliedsland 25 % der Direktzahlungen in Form von Umweltmaßnahmen auszahlen. Österreich ist es aufgrund seiner Vorreiterrolle beim ÖPUL gelungen, diesen Anteil auf rund 15 % zu reduzieren. Trotzdem müssen rund 100 Mio. Euro von den Direktzahlungen ins ÖPUL transferiert werden und können nicht mehr als Flächenprämie ausbezahlt werden. Weitere 10 % der Direktzahlungen, das sind rund 70 Mio. Euro, werden in zwei Stufen für die ersten 20 beziehungsweise 40 ha von größeren zu kleineren Betrieben umverteilt.
In Kärnten profitieren davon mehr als 90 % aller Betriebe, die weniger als 40 ha bewirtschaften. Erstmals wird eine Förderobergrenze von 100.000 Euro eingezogen.
2. Bedeutung ÖPUL steigt
Insgesamt wird das Umweltprogramm um 125 Mio. Euro auf 574 Mio. Euro aufgestockt. Das neue ÖPUL setzt auf ein Modulsystem und bietet den Betrieben so mehr Auswahlmöglichkeiten. In der Maßnahme UBB soll die Prämie deutlich erhöht werden, viele freiwillige Zuschläge (z. B. für Landschaftselemente, Wechselwiese und Kleegras, Eiweißpflanzen und Ölfrüchte etc.) bieten zusätzliche Möglichkeiten, Prämien zu lukrieren. In Zukunft müssen im UBB jedoch 7 % statt 5 % Biodiversitätsflächen angelegt werden. Es gibt aber vor allem im Grünland neue Möglichkeiten, diese Vorgabe zu erfüllen (z. B. neun Wochen nutzungsfreier Zeitraum zwischen 1. und 2. Schnitt ersetzt die Schnittzeitpunktauflage). Die für Kärnten wichtige „Verzichts-Maßnahme“ (EEB) wird nahezu unverändert fortgeführt, die Prämie für extensivere Betriebe unter 1,4 RGVE/ha soll angehoben werden. Die Biomaßnahme bleibt die mit Abstand stärkste Maßnahme im neuen ÖPUL. Ab 2023 werden zusätzlich rund 40 Mio. Euro jährlich für den Biosektor reserviert. Für Biobetriebe gilt ab 2023 u. a. auch die Verpflichtung, 7 % Biodiversitätsflächen anzulegen, da in Studien nicht nachgewiesen werden konnte, dass Bio per se eine größere Artenvielfalt mit sich bringt.
3. Chancen bei Tierwohl
Die Maßnahmen Weide- und Strohhaltung haben in Kärnten traditionell große Bedeutung und werden ab 2023 ausgebaut. In der Weidemaßnahme gibt es neben einer höheren Prämie für 120 Weidetage die Möglichkeit, durch eine Ausweitung auf 150 Weidetage zusätzliche Prämien abzuholen. Für Pferde kann erstmals eine Weideprämie beantragt werden. Für Mutterkuhbetriebe bietet die Maßnahme „Tierwohl Stallhaltung“ eine zusätzliche Perspektive: Ab 2023 sind auch Kälber und Jungrinder – unter gewissen Auflagen – prämienfähig. Im Schweinebereich können nun erstmals Prämien für die Verwendung von EU-Eiweißfuttermitteln und das Unterlassen des Schwanzkupierens abgeholt werden, sofern an der Maßnahme „Tierwohl Stallhaltung“ teilgenommen wird.
4. Mehr AZ für Kärnten
Die Ausgleichszulage bleibt eine stabile Säule in den Agrarprogrammen. In Summe steht ab 2023 rund 1 Mio. Euro mehr in der AZ für Kärntens Bauern bereit. Betriebe bis 20 ha werden durch die Einführung einer zusätzlichen Prämienstufe von 10 bis 20 ha gestärkt. Auf betrieblicher Ebene können sich geänderte Vorgaben (z. B. Streichung der Punkte für Wegerhaltung) auswirken.
5. Almen im Plus
Für die Alm wird in der neuen Periode mehr Geld als bisher zur Verfügung stehen. Die Direktzahlungen werden jedoch künftig anders verteilt: DieTierprämien steigen, die Flächenprämie sinkt. Damit wird eine zentrale Forderung der Almwirtschaft erfüllt, den Auftrieb im Vergleich zur Fläche zu stärken. Im ÖPUL wird die bisherige Maßnahme „Alpung und Behirtung“ in zwei Einzelmaßnahmen getrennt und die Prämien für den Auftrieb bzw. die Behirtung zum Teil erhöht. Neu ist, dass auch auf Almen die ÖPUL-Maßnahme „Naturschutz“ beantragt werden kann.
Dreh- und Angelpunkt der Reform ist die von Brüssel geforderte stärkere Ökologisierung der GAP. In Zukunft muss jedes Mitgliedsland 25 % der Direktzahlungen in Form von Umweltmaßnahmen auszahlen. Österreich ist es aufgrund seiner Vorreiterrolle beim ÖPUL gelungen, diesen Anteil auf rund 15 % zu reduzieren. Trotzdem müssen rund 100 Mio. Euro von den Direktzahlungen ins ÖPUL transferiert werden und können nicht mehr als Flächenprämie ausbezahlt werden. Weitere 10 % der Direktzahlungen, das sind rund 70 Mio. Euro, werden in zwei Stufen für die ersten 20 beziehungsweise 40 ha von größeren zu kleineren Betrieben umverteilt.
In Kärnten profitieren davon mehr als 90 % aller Betriebe, die weniger als 40 ha bewirtschaften. Erstmals wird eine Förderobergrenze von 100.000 Euro eingezogen.
2. Bedeutung ÖPUL steigt
Insgesamt wird das Umweltprogramm um 125 Mio. Euro auf 574 Mio. Euro aufgestockt. Das neue ÖPUL setzt auf ein Modulsystem und bietet den Betrieben so mehr Auswahlmöglichkeiten. In der Maßnahme UBB soll die Prämie deutlich erhöht werden, viele freiwillige Zuschläge (z. B. für Landschaftselemente, Wechselwiese und Kleegras, Eiweißpflanzen und Ölfrüchte etc.) bieten zusätzliche Möglichkeiten, Prämien zu lukrieren. In Zukunft müssen im UBB jedoch 7 % statt 5 % Biodiversitätsflächen angelegt werden. Es gibt aber vor allem im Grünland neue Möglichkeiten, diese Vorgabe zu erfüllen (z. B. neun Wochen nutzungsfreier Zeitraum zwischen 1. und 2. Schnitt ersetzt die Schnittzeitpunktauflage). Die für Kärnten wichtige „Verzichts-Maßnahme“ (EEB) wird nahezu unverändert fortgeführt, die Prämie für extensivere Betriebe unter 1,4 RGVE/ha soll angehoben werden. Die Biomaßnahme bleibt die mit Abstand stärkste Maßnahme im neuen ÖPUL. Ab 2023 werden zusätzlich rund 40 Mio. Euro jährlich für den Biosektor reserviert. Für Biobetriebe gilt ab 2023 u. a. auch die Verpflichtung, 7 % Biodiversitätsflächen anzulegen, da in Studien nicht nachgewiesen werden konnte, dass Bio per se eine größere Artenvielfalt mit sich bringt.
3. Chancen bei Tierwohl
Die Maßnahmen Weide- und Strohhaltung haben in Kärnten traditionell große Bedeutung und werden ab 2023 ausgebaut. In der Weidemaßnahme gibt es neben einer höheren Prämie für 120 Weidetage die Möglichkeit, durch eine Ausweitung auf 150 Weidetage zusätzliche Prämien abzuholen. Für Pferde kann erstmals eine Weideprämie beantragt werden. Für Mutterkuhbetriebe bietet die Maßnahme „Tierwohl Stallhaltung“ eine zusätzliche Perspektive: Ab 2023 sind auch Kälber und Jungrinder – unter gewissen Auflagen – prämienfähig. Im Schweinebereich können nun erstmals Prämien für die Verwendung von EU-Eiweißfuttermitteln und das Unterlassen des Schwanzkupierens abgeholt werden, sofern an der Maßnahme „Tierwohl Stallhaltung“ teilgenommen wird.
4. Mehr AZ für Kärnten
Die Ausgleichszulage bleibt eine stabile Säule in den Agrarprogrammen. In Summe steht ab 2023 rund 1 Mio. Euro mehr in der AZ für Kärntens Bauern bereit. Betriebe bis 20 ha werden durch die Einführung einer zusätzlichen Prämienstufe von 10 bis 20 ha gestärkt. Auf betrieblicher Ebene können sich geänderte Vorgaben (z. B. Streichung der Punkte für Wegerhaltung) auswirken.
5. Almen im Plus
Für die Alm wird in der neuen Periode mehr Geld als bisher zur Verfügung stehen. Die Direktzahlungen werden jedoch künftig anders verteilt: DieTierprämien steigen, die Flächenprämie sinkt. Damit wird eine zentrale Forderung der Almwirtschaft erfüllt, den Auftrieb im Vergleich zur Fläche zu stärken. Im ÖPUL wird die bisherige Maßnahme „Alpung und Behirtung“ in zwei Einzelmaßnahmen getrennt und die Prämien für den Auftrieb bzw. die Behirtung zum Teil erhöht. Neu ist, dass auch auf Almen die ÖPUL-Maßnahme „Naturschutz“ beantragt werden kann.
Zitiert
„Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen Planungssicherheit für die kommenden Jahre.“
Elisabeth Köstinger, Landw.-Ministerin
Elisabeth Köstinger, Landw.-Ministerin
„Nach den ersten Berechnungen bringt die GAP 2023 auch für die Kärntner Landwirtschaft mehr Mittel.“
Martin Gruber, Agrarlandesrat
Martin Gruber, Agrarlandesrat
„Jetzt geht es darum, dass das Geld auch auf den Höfen ankommt. Die LK wird Betriebe bestmöglich beraten.“
Siegfried Huber, LK-Präsident
Siegfried Huber, LK-Präsident
Hintergrund GAP und Mutterkuh
Die Überführung der Mutterkuhprämie in die Flächenprämie im Jahr 2014 war eine wesentliche Veränderung für die Mutterkuhbetriebe. Vergleicht man die Direktzahlungen von rund 4000 Mutterkuhbetrieben in Kärnten zwischen 2014 und 2020, sieht man, dass bei rund 55 % der Betriebe die steigende Flächenprämie den Verlust der Mutterkuhprämie abfangen konnte. Rund 20 % der Betriebe haben jedoch mehr als 1000 Euro verloren.
In den Verhandlungen zur GAP ab 2023 war die Wiedereinführung einer gekoppelten Mutterkuhprämie unter den Bundesländern nicht kompromissfähig. Da laut EU-Vorgaben max. 13 % der Direktzahlungen gekoppelt werden dürfen, wäre eine Mutterkuhprämie wohl auch gering ausgefallen, da auch andere Sektoren (z. B. Erdäpfel) Ansprüche für gekoppelte Prämien angemeldet haben. Die LK Kärnten hat sich deshalb bereits im Juni 2020 mittels einstimmiger Resolution aller in der Vollversammlung vertretenen Fraktionen dafür ausgesprochen, dass es Ersatzmaßnahmen für die gekoppelte Mutterkuhprämie in der GAP ab 2023 braucht.
Zusätzliche Gelder für Mutterkuhbetriebe soll es ab 2023 bei den ÖPUL-Maßnahmen Stroh- und Weidehaltung geben. Für Mutterkuhbetriebe relevante Flächenmaßnahmen werden gestärkt. Qplus Rind wird weiterentwickelt und soll dazu beitragen, die Qualitätsproduktion im Mutterkuhbereich auch in der neuen Periode zu unterstützen.
In den Verhandlungen zur GAP ab 2023 war die Wiedereinführung einer gekoppelten Mutterkuhprämie unter den Bundesländern nicht kompromissfähig. Da laut EU-Vorgaben max. 13 % der Direktzahlungen gekoppelt werden dürfen, wäre eine Mutterkuhprämie wohl auch gering ausgefallen, da auch andere Sektoren (z. B. Erdäpfel) Ansprüche für gekoppelte Prämien angemeldet haben. Die LK Kärnten hat sich deshalb bereits im Juni 2020 mittels einstimmiger Resolution aller in der Vollversammlung vertretenen Fraktionen dafür ausgesprochen, dass es Ersatzmaßnahmen für die gekoppelte Mutterkuhprämie in der GAP ab 2023 braucht.
Zusätzliche Gelder für Mutterkuhbetriebe soll es ab 2023 bei den ÖPUL-Maßnahmen Stroh- und Weidehaltung geben. Für Mutterkuhbetriebe relevante Flächenmaßnahmen werden gestärkt. Qplus Rind wird weiterentwickelt und soll dazu beitragen, die Qualitätsproduktion im Mutterkuhbereich auch in der neuen Periode zu unterstützen.