Neubeginn mit strengen Auflagen
Es ist soweit: Wer Kärntner Spezialitäten genießen oder eine Auszeit am Bauernhof erleben will, hat ab 19. Mai dazu wieder die Gelegenheit. Die Bundesregierung gab am vergangenen Montag Details einer Öffnungsverordnung bekannt, die auch strenge Sicherheitsvorkehrungen enthält. Betroffen sind unter anderem Betriebe, die Kulinarik und Beherbergung anbieten. Die Signale für die Sommersaison seien sehr erfreulich, sagte Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig. „Rund 40 % neue Gäste entschieden sich im Sommer 2020 für einen Urlaub in Kärnten, die Gästezufriedenheit ist deutlich weiter angestiegen“, betonte auch Kärnten-Werbung-Chef Christian Kresse. Die Inhaber der heimischen Landgasthäuser, Buschenschenken und Urlaubsbauernhöfe sehen der Öffnung mit Vorfreude entgegen, stellen sich aber auch auf viele Herausforderungen ein. Der Kärntner Bauer bat einige von ihnen um Antworten auf drei Fragen zum Neubeginn.
Die Coronaregeln Gastronomie:
Gastronomie:
- 3-G-Regel: Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen
- Registrierungspflicht
- Indoor pro Tisch maximal vier Personen mit höchstens sechs Kindern (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt)
- Outdoor maximal zehn Personen plus zehn Kinder
- Abholung zu den regulären Öffnungszeiten (5 bis 22 Uhr) möglich
- Für Imbissstände und zur Abholung ist kein Test erforderlich.
- 3-G-Regel beim Betreten und Einchecken
- Registrierungspflicht
- Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness und Fitnesseinrichtungen ist ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich, Tests müssen dafür somit erneuert werden.