Nach EuGH-Urteil zu Wolf: Kärnten behält Weg bei
Zahlreiche Reaktionen löste ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus. Laut dessen Entscheidung darf der Wolf in Österreich weiterhin nicht bejagt werden. „Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“, heißt es seitens des EuGH. Vorgeschichte: Tierschutzorganisationen legten Beschwerde ein, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) bat den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage. Das Urteil habe „keine unmittelbaren Auswirkungen auf Tirol, bringt aber leider auch keine Erleichterungen“, lautet die Redaktion des in dem Bundesland zuständigen LHStv. Josef Geisler.
Status senken
„Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wolfsmanagement in Kärnten, das auf einer Verordnung und einem Alm-und Weideschutzgesetz beruht“, meint auch der Kärntner Agrar- und Jagdreferent LHStv. Martin Gruber. „Die Voraussetzungen für eine Entnahme werden rechtlich und fachlich überprüft. Wir werden an unserer Praxis, die sich bewährt hat, zum Schutz der Bevölkerung und der Alm- und Landwirtschaft festhalten.“ Der EuGH habe in seinem Urteil lediglich Auslegungsfragen des Landesverwaltungsgerichts Tirol zur FFH-Richtlinie in einem einzelnen Anlassfall beantwortet. Dass trotz des Schutzstatus Entnahmen von Wölfen in begründeten Fällen möglich seien, werde vom EuGH mit diesem Urteil nicht infrage gestellt. Die Rechtsexperten Franz Leidenmühler und Walter Obwexer wiederum gehen laut APA bzw. „Tiroler Tageszeitung“ davon aus, dass der Wolf in Österreich nicht mehr gejagt werden dürfe und Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren drohen könnte. „Fakt ist, der Wolf ist mit über 20.000 Individuen in Europa nicht mehr vom Aussterben bedroht. Zudem verliert das Großraubtier zunehmend die Scheu vor dem Menschen“, erklärt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Er werde weiterhin auf EU-Ebene dafür kämpfen, dass der Schutzstatus gesenkt wird. Umweltministerin Leonore Gewessler plädiert für eine Versachlichung der Diskussion. Die Landwirtschaftskammer Österreich und Rechtsexperte Roland Norer von der Universität Luzern, Autor eines Fachbuches zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Wolfsmanagement, werten das EuGH-Urteil als Bestätigung der bisherigen Länderregelungen.
Einzelfall prüfen
Diese bestünden darin, Einzelfallprüfungen auf regionaler und lokaler Ebene vorzunehmen. „Dabei werden insbesondere die wirtschaftlichen Kosten von Herdenschutzmaßnahmen und auch ernste Schäden berücksichtigt, die unmittelbar bestimmten Problemwölfen zugerechnet werden können“, betont Norer. „Der EuGH hat Österreichs bzw. Tirols eingeschlagenen Weg des Wolfsmanagements somit erneut anerkannt“, sagt LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger. Auch er erneuert seine Forderung nach einer Senkung des Wolfsschutzstaus. In einem seit Mai von der Kärntner Landesregierung verordneten Almschutzgebiet im Bezirk Hermagor wurde kürzlich ein Schadwolf erlegt.