Mit RED III rollt neue Bürokratiewelle auf Anlagenbetreiber zu
Ab einer Größe von 20 MW Brennstoffwärmeleistung müssen Anlagenbetreiber, die Biomasse einsetzen, nachweisen, dass das eingesetzte Holz aus nachhaltiger Produktion stammt. Mittlerweile haben 200 Unternehmen Nachhaltigkeitszertifizierungen (bei derzeit 16 Zertifizierungsstellen) nach dem RED-II-Standard durchgeführt, weitere 100 werden in den nächsten Monaten folgen.
Mit der Einführung der RED III wird die Größenschwelle für die Nachweispflicht von 20 auf 7,5 MW gesenkt und zahlreiche neue Kriterien implementiert. “Während wir uns um die Umsetzung der Energiewende und die Bewältigung der Energiekrise kümmern sollten, werden Anlagenbetreiber, Händler und Produzenten, die ohnehin dem strengen österreichischen Forstgesetz und hohen Förderauflagen unterliegen, gezwungen, die Einhaltung der Gesetze mit aufwendigen Zertifizierungssystemen nachzuweisen“, erklärt Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes.
Zur Unterstützung baut der Biomasse-Verband nun eine Informations- und Schlichtungsstelle für beteiligte Unternehmen, Zertifizierungsstellen und -systeme auf, sammelt aktuelle Informationen zum Thema und bereitet diese auf. Neben der Information auf der Homepage werden Informationsveranstaltungen durchgeführt und möglichst breit getragene Positionen zu praxistauglichen Lösungen ausgearbeitet.
Anfragen zum Thema können ab sofort an schlichtungsstelle@biomasseverband.at gestellt werden. Unter dieser Mailadresse kann für betroffene Unternehmen auch ein Newsletter zum Thema Nachhaltigkeitszertifizierung angefordert werden.
Mit der Einführung der RED III wird die Größenschwelle für die Nachweispflicht von 20 auf 7,5 MW gesenkt und zahlreiche neue Kriterien implementiert. “Während wir uns um die Umsetzung der Energiewende und die Bewältigung der Energiekrise kümmern sollten, werden Anlagenbetreiber, Händler und Produzenten, die ohnehin dem strengen österreichischen Forstgesetz und hohen Förderauflagen unterliegen, gezwungen, die Einhaltung der Gesetze mit aufwendigen Zertifizierungssystemen nachzuweisen“, erklärt Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes.
Zur Unterstützung baut der Biomasse-Verband nun eine Informations- und Schlichtungsstelle für beteiligte Unternehmen, Zertifizierungsstellen und -systeme auf, sammelt aktuelle Informationen zum Thema und bereitet diese auf. Neben der Information auf der Homepage werden Informationsveranstaltungen durchgeführt und möglichst breit getragene Positionen zu praxistauglichen Lösungen ausgearbeitet.
Anfragen zum Thema können ab sofort an schlichtungsstelle@biomasseverband.at gestellt werden. Unter dieser Mailadresse kann für betroffene Unternehmen auch ein Newsletter zum Thema Nachhaltigkeitszertifizierung angefordert werden.