MFA-Infoveranstaltungen starten
Die Landwirtschaftskammer bietet auch heuer über die Außenstellen Informationsveranstaltungen zur Abgabe des Mehrfachantrages (MFA) auf Bezirksebene an. 2021 finden diese erstmalig online als Webinar statt. Mehrfachantragsteller können einfach von zu Hause aus teilnehmen und erfahren neben den Neuerungen für den MFA 2021, welche Vorbereitungen seitens des Antragstellers für eine möglichst fehlerfreie Antragstellung vorab getroffen werden müssen. Im Webinar erfahren Sie auch Aktuelles zu Direktzahlungen, ÖPUL und Ausgleichszulage sowie weiteren aktuellen Themen.
Hier gleich bei der Infoveranstaltung anmelden: https://bit.ly/3tSEFvG
Hier gleich bei der Infoveranstaltung anmelden: https://bit.ly/3tSEFvG
Anmeldung erforderlich
Um auf regionale Besonderheiten eingehen zu können, werden trotz des digitalen Formats bezirksweise Veranstaltungen angeboten. Es steht jedoch jedem Antragsteller frei, sich einen beliebigen Termin auszusuchen.
Nutzen Sie aus eigenem Interesse das umfassende Informationsangebot für eine gut vorbereitete Antragstellung. Für die Webinare können Sie sich online auf www.lfi.at oder direkt in Ihrer zuständigen Außenstelle anmelden. Sie erhalten in Folge den Zugangslink für die betreffende Veranstaltung via Mail zugesandt.
Nutzen Sie aus eigenem Interesse das umfassende Informationsangebot für eine gut vorbereitete Antragstellung. Für die Webinare können Sie sich online auf www.lfi.at oder direkt in Ihrer zuständigen Außenstelle anmelden. Sie erhalten in Folge den Zugangslink für die betreffende Veranstaltung via Mail zugesandt.
MFA-Antragstellung
Die AMA versendet am 26. Februar 2021 die Vorbereitungsunterlagen für den Mehrfachantrag 2021. Für Betriebe mit „MeinPostkorb“-Anmeldung wird kein Papier-Vordruck zugesendet. Ab 1. März 2021 sind die Vordrucke über www.eama.at für alle Betriebe im eArchiv abrufbar.
Die Unterlagen sind nicht zur Abgabe bestimmt, sondern dienen ausschließlich der Vorbereitung und Aktualisierung der Bewirtschaftungsdaten. Die Antragstellung selbst erfolgt als grafischer Online-Antrag über das Internetportal der AMA (www.eama.at).
Die Antragstellung für den MFA 2021 ist bereits ab 25. Februar möglich. Anträge können bis 17. Mai ohne Kürzungen eingereicht werden. Bei einer Antragstellung zwischen 18. Mai und 9. Juni werden die Anträge je Arbeitstag Verspätung um 1 % gekürzt. Die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste kann bis 15. Juli 2021 eingereicht werden. Hier gibt es keine Nachfrist.
Die Unterlagen sind nicht zur Abgabe bestimmt, sondern dienen ausschließlich der Vorbereitung und Aktualisierung der Bewirtschaftungsdaten. Die Antragstellung selbst erfolgt als grafischer Online-Antrag über das Internetportal der AMA (www.eama.at).
Die Antragstellung für den MFA 2021 ist bereits ab 25. Februar möglich. Anträge können bis 17. Mai ohne Kürzungen eingereicht werden. Bei einer Antragstellung zwischen 18. Mai und 9. Juni werden die Anträge je Arbeitstag Verspätung um 1 % gekürzt. Die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste kann bis 15. Juli 2021 eingereicht werden. Hier gibt es keine Nachfrist.
Hilfestellung der LK
Die Antragsteller haben die Möglichkeit, die Antragstellung auf elektronischem Weg via eAMA selbst durchzuführen (eAMA-Pincode oder Handysignatur erforderlich) oder das Serviceangebot und die Hilfestellung der Landwirtschaftskammer zu nutzen. Die Außenstellen der Landwirtschaftskammer teilen allen Betrieben, die im Jahr 2020 den Mehrfachantrag mit Hilfe der LK-Außenstellen abgegeben haben, schriftlich einen persönlichen Abgabetermin mit.
Termintreue ist uns wichtig
Kann dieser Termin nicht wahrgenommen oder der Service nicht in Anspruch genommen werden, ersuchen wir Sie, dies der zuständigen Außenstelle mitzuteilen. Betriebe, die den MFA 2020 selbsttätig abgegeben haben, erhalten auch ein Schreiben, allerdings ohne einen persönlichen Abgabetermin. Nach vorhergehender Terminvereinbarung kann natürlich auch von diesen Betrieben die Hilfestellung der Landwirtschaftskammer in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie bei Ihrem persönlichen Abgabetermin unbedingt die geltenden Corona-Maßnahmen.
Bewirtschafterwechsel
Steht ein Bewirtschafterwechsel (BWW) bevor, ist zu beachten, dass der Online-Antrag nur mit den aktuellen Daten möglich ist und die tatsächliche Durchführung eines BWW durch die AMA einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Seitens der AMA ist die Meldung eines BWW unverzüglich, jedoch bis spätestens 15. April 2021 über die Außenstelle der Landwirtschaftskammer durchzuführen.