MFA 2025 - Antragstellung beginnt
Die LK-Außenstellen bieten Hilfestellung bei der Antragstellung. Terminbriefe werden an alle Betriebe verschickt, die den MFA 2024 über die LK-Außenstellen abgegeben haben. In einer ersten Tranche werden die Termine bis 23. Dezember 2024 versendet. Ende des Jahres erfolgt dann die Versendung der zweiten Tranche mit den restlichen Terminen ab 7. Jänner bis zum Antragsende Mitte April.
Alle Betriebe, die im heurigen Jahr noch keinen Termin zugeteilt bekommen, erhalten ein Informationsschreiben. Achtung: Bei einem beabsichtigten Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen oder in Maßnahmen der Ökoregelung muss bis spätestens Ende November 2024 ein Termin mit der LK-Außenstelle vereinbart werden, sofern die Antragstellung nicht selbsttätig durchgeführt werden kann.
Termintreue ist uns wichtig: Kann der für die MFA-Abgabe reservierte Termin nicht eingehalten werden oder wird das Service nicht in Anspruch genommen, ersuchen wir darum, dies der zuständigen LK-Außenstelle so früh wie möglich bekanntzugeben. Als Service wird auch heuer wieder eine Terminerinnerung per SMS zwei Tage vor dem Termin versandt. Bitte beachten Sie, dass das Invekos-Team im Zeitraum vom 24. Dezember 2024 bis 06. Jänner 2025 für Termine und Anfragen nicht zur Verfügung steht.
Alle Betriebe, die im heurigen Jahr noch keinen Termin zugeteilt bekommen, erhalten ein Informationsschreiben. Achtung: Bei einem beabsichtigten Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen oder in Maßnahmen der Ökoregelung muss bis spätestens Ende November 2024 ein Termin mit der LK-Außenstelle vereinbart werden, sofern die Antragstellung nicht selbsttätig durchgeführt werden kann.
Termintreue ist uns wichtig: Kann der für die MFA-Abgabe reservierte Termin nicht eingehalten werden oder wird das Service nicht in Anspruch genommen, ersuchen wir darum, dies der zuständigen LK-Außenstelle so früh wie möglich bekanntzugeben. Als Service wird auch heuer wieder eine Terminerinnerung per SMS zwei Tage vor dem Termin versandt. Bitte beachten Sie, dass das Invekos-Team im Zeitraum vom 24. Dezember 2024 bis 06. Jänner 2025 für Termine und Anfragen nicht zur Verfügung steht.
ÖPUL und Ökoregelungen
- Der Einstieg in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen ist mit dem MFA 2025 letztmalig möglich und muss bis 31. Dezember 2024 beantragt werden.
- Der Einstieg in einjährige ÖPUL-Maßnahmen und der Umstieg in höherwertige Maßnahmen ist auch im nächsten Antragsjahr noch möglich.
- Mit der zweiten Änderung des GAP-Strategieplans wurden neben Prämienerhöhungen und inhaltlichen Anpassungen auch neue Zuschläge eingeführt, die eine Teilnahme nochmals attraktiver machen.
- Für die Teilnahme an den ab 2025 neuen Zuschlägen ist eine aktive Anmeldung bis 31. Dezember 2024 erforderlich:
- Almweideplan im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Almbewirtschaftung"
- Stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen
- Festmistkompostierung im Rahmen der Maßnahme "Tierwohl-Schweinehaltung"
- Aufgrund des Wegfalls der GLÖZ 8-Stilllegungsverpflichtung im Rahmen der Konditionalität wird die Stilllegung von Ackerflächen ab dem Antragsjahr 2025 als freiwillige, separate Ökoregelung mit der Bezeichnung "Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen" angeboten. Auch hierfür ist eine Anmeldung bis 31. Dezember 2024 erforderlich.
Einen Überblick über die möglichen Maßnahmen und deren Förderungsbedingungen bieten die ÖPUL-Maßnahmeninformationsblätter der AMA. (siehe Downloads).
ID Austria verpflichtend
Für das Absenden von Mehrfachanträgen sowie Korrekturen ist die ID Austria erforderlich. Auch bei der Antragstellung über die LK-Außenstellen ist die ID Austria zur Unterfertigung der Verpflichtungserklärung erforderlich. Nur in begründeten Fällen kann davon abgesehen werden. Vergewissern Sie sich daher rechtzeitig, ob Ihnen das Signatur-Passwort noch bekannt ist, oder holen Sie sich vor Ihrem Abgabetermin die ID Austria.
- Bewirtschafterwechsel: Die Änderung des Bewirtschafters muss mittels eines Bewirtschafterwechselformulars ehestmöglich, jedoch mindestens vier Wochen vor dem Abgabetermin über die LK-Außenstelle an die AMA gemeldet werden. Die Abgabe des Mehrfachantrages ist nur mit den aktuellen Bewirtschafterdaten möglich.
- Vorbereitung auf die Antragstellung: Die AMA wird die MFA-Antragsteller Anfang November ausschließlich per E-Mail über den Start des MFA 2025 informieren. Es werden keine Serienbriefe und Vordruckformulare versendet. Im eAMA ist es möglich, für die Vorbereitung auf die MFA-Abgabe eine "Vordruck-Feldstücksliste" für den MFA 2025 auszudrucken. Ebenso kann die Vorbereitung mit dem ausgedruckten MFA 2024 durchgeführt werden.
Mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
- Biologische Wirtschaftsweise
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
- Heuwirtschaft
- Bewirtschaftung von Bergmähdern
- Erosionsschutz Acker
- Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Almbewirtschaftung inklusive "Naturschutz auf der Alm"
- Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker inklusive "Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien"
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
- Naturschutz
- Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
MFA 2025: Abgabetermine
Bis spätestens 31. Dezember 2024:
- ÖPUL-Maßnahmenantrag für die Beantragung von Maßnahmen und Zuschlägen, die im Vorjahr noch nicht beantragt wurden bzw. für die kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist
- Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
- Antrag auf Rückvergütung der CO2-Bepreisung und temporäre Agrardieselrückvergütung
- Angaben zu Flächen und Tierbestand
- Referenzänderungsantrag
- Almauftriebsliste
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 - 3
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 - 7
- Bodennah ausgebrachte beziehungsweise separierte Güllemenge