MFA 2021 – verpflichtende Weiterbildung erfüllt?
Bei der Abgabe des MFA 2021 wird erstmalig aktiv abgefragt, ob die erforderlichen Weiterbildungsverpflichtungen erfüllt wurden. Dies betrifft Betriebe, die an den ÖPUL-2015-Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB), „Biologische Wirtschaftsweise“ (Bio) und „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ teilnehmen. Diese Betriebe haben sich dazu verpflichtet, bis 31. Dezember 2018 fünf Stunden (Bio und UBB-Betriebe) bzw. zwölf Stunden (Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker) Weiterbildung zu machen. Bei den MFA-Angaben 2021 ist die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung aktiv anzukreuzen und zu bestätigen. Zusätzlich müssen die Kursbesuchsbestätigungen am Betrieb aufliegen, da diese im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle durch die AMA vorgezeigt werden müssen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für den Betrieb genügend Weiterbildungsstunden vorhanden sind, empfiehlt die LK Kärnten, sich mit dem Bildungsträger, bei welchem Sie die Weiterbildung gemacht haben, in Verbindung zu setzen. Die meisten ÖPUL-Betriebe haben ihre Weiterbildung über das LFI Kärnten gemacht. Über die Homepage des LFI können Sie Ihre Teilnahmebestätigungen anfordern. Senden Sie hierfür das vorgesehene Online-Formular an das LFI Kärnten. Geben Sie bitte unter „Ihre Anmerkungen“ auch an, für welchen Zeitraum (z. B. 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2018) Sie die Bestätigungen brauchen. Näheres unter www.ktn.lfi.at.
Wurden für den Betrieb zu wenig oder keine Weiterbildungsstunden gemacht, darf in den MFA-Angaben kein Kreuz gesetzt werden. Wird das Kreuz nicht gesetzt, hat dies eine Kürzung der Maßnahmenprämie für das Antragsjahr 2021 zur Folge, wenn nicht bereits eine Sanktion aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle in den Vorjahren vergeben wurde. Wird das Kreuz trotz fehlender Kursstunden gesetzt, kann dies als schwerer Verstoß beurteilt werden – davon wird dringend abgeraten. Dies kann dazu führen, dass die Maßnahmenprämie für zwei Jahre einbehalten wird.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für den Betrieb genügend Weiterbildungsstunden vorhanden sind, empfiehlt die LK Kärnten, sich mit dem Bildungsträger, bei welchem Sie die Weiterbildung gemacht haben, in Verbindung zu setzen. Die meisten ÖPUL-Betriebe haben ihre Weiterbildung über das LFI Kärnten gemacht. Über die Homepage des LFI können Sie Ihre Teilnahmebestätigungen anfordern. Senden Sie hierfür das vorgesehene Online-Formular an das LFI Kärnten. Geben Sie bitte unter „Ihre Anmerkungen“ auch an, für welchen Zeitraum (z. B. 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2018) Sie die Bestätigungen brauchen. Näheres unter www.ktn.lfi.at.
Wurden für den Betrieb zu wenig oder keine Weiterbildungsstunden gemacht, darf in den MFA-Angaben kein Kreuz gesetzt werden. Wird das Kreuz nicht gesetzt, hat dies eine Kürzung der Maßnahmenprämie für das Antragsjahr 2021 zur Folge, wenn nicht bereits eine Sanktion aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle in den Vorjahren vergeben wurde. Wird das Kreuz trotz fehlender Kursstunden gesetzt, kann dies als schwerer Verstoß beurteilt werden – davon wird dringend abgeraten. Dies kann dazu führen, dass die Maßnahmenprämie für zwei Jahre einbehalten wird.