Mehrfachantrag 2021 – Antragsfrist endet
Die Online-Antragstellung erfolgt unter eama.at und kann selbsttätig (eAMA-Pincode oder Handysignatur erforderlich) oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.
Bei Anträgen, die zwischen 18. Mai und 9. Juni 2021 somit verspätet einlangen, werden die Ausgleichszahlungen um ein Prozent je Arbeitstag Verspätung gekürzt. Eine Antragstellung ab dem 10. Juni 2021 ist zu spät, und es kann keine Prämiengewährung erfolgen.
Die Alm- und Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste muss bis spätestens 15. Juli 2021 eingereicht werden. Hier gibt es keine Nachfrist.
Die LK-Außenstellen leisten technische Hilfestellung bei der Antragstellung. Wir bitten, die zugeteilten Termine pünktlich und unter Einhaltung der COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen wahrzunehmen.
Bei Anträgen, die zwischen 18. Mai und 9. Juni 2021 somit verspätet einlangen, werden die Ausgleichszahlungen um ein Prozent je Arbeitstag Verspätung gekürzt. Eine Antragstellung ab dem 10. Juni 2021 ist zu spät, und es kann keine Prämiengewährung erfolgen.
Die Alm- und Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste muss bis spätestens 15. Juli 2021 eingereicht werden. Hier gibt es keine Nachfrist.
Die LK-Außenstellen leisten technische Hilfestellung bei der Antragstellung. Wir bitten, die zugeteilten Termine pünktlich und unter Einhaltung der COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen wahrzunehmen.