Mehrfachantrag 2020: Anträge können ab sofort gestellt werden
Die Antragstellung für den MFA 2020 ist ab sofort bis 15. Mai 2020 ohne Kürzungen möglich. Bei verspäteten Anträgen (zwischen 16. Mai und 9. Juni) wird der Auszahlungsbetrag gekürzt. Anträge nach dem 9. Juni 2020 werden für die Auszahlung nicht berücksichtigt. Die Alm- und Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste kann bis 15. Juli 2020 eingereicht werden. Hier gibt es keine Nachfrist.
Die Antragsteller haben die Möglichkeit, die Antragstellung auf elektronischem Weg via eAMA selbst durchzuführen (eAMA-Pincode oder Handysignatur erforderlich) oder das Serviceangebot der Landwirtschaftskammer als Dienstleister für die elektronische Antragstellung zu nutzen.
Die Landwirtschaftskammer bietet technische Hilfestellung bei der Antragstellung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsangaben ist jedoch ausnahmslos der Antragsteller mit seiner Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung verantwortlich.
Die Antragsteller haben die Möglichkeit, die Antragstellung auf elektronischem Weg via eAMA selbst durchzuführen (eAMA-Pincode oder Handysignatur erforderlich) oder das Serviceangebot der Landwirtschaftskammer als Dienstleister für die elektronische Antragstellung zu nutzen.
Die Landwirtschaftskammer bietet technische Hilfestellung bei der Antragstellung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsangaben ist jedoch ausnahmslos der Antragsteller mit seiner Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung verantwortlich.
Persönlicher Abgabetermin
Die Außenstellen der Landwirtschaftskammer teilen allen Betrieben, die im Jahr 2019 den Mehrfachantrag über die Außenstellen abgegeben haben, schriftlich einen persönlichen Abgabetermin mit. Betriebe, die den MFA 2019 selbsttätig abgegeben haben, erhalten auch ein Schreiben, allerdings ohne einen persönlichen Abgabetermin. Nach vorhergehender Terminvereinbarung kann natürlich auch von diesen Betrieben die Hilfestellung der Landwirtschaftskammer in Anspruch genommen werden.
Die technische Hilfestellung bei der Online-Beantragung des MFA-Flächen (inkl. Almauftriebsliste), Herbstantrag und allen weiteren Anträgen und Anzeigen im Invekosbereich seitens der LK-Außenstellen wird aus dem Programm Ländliche Entwicklung 2014-2020 gefördert. Diese finanzielle Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union ermöglicht es der Landwirtschaftskammer, die Hilfestellung für die Antragstellung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Die technische Hilfestellung bei der Online-Beantragung des MFA-Flächen (inkl. Almauftriebsliste), Herbstantrag und allen weiteren Anträgen und Anzeigen im Invekosbereich seitens der LK-Außenstellen wird aus dem Programm Ländliche Entwicklung 2014-2020 gefördert. Diese finanzielle Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union ermöglicht es der Landwirtschaftskammer, die Hilfestellung für die Antragstellung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Termintreue ist uns wichtig
Um sicherzustellen, dass jeder Betrieb innerhalb der Antragsfrist einen Abgabetermin erhält, ist für die MFA-Abwicklung in den LK-Außenstellen eine systematische Terminplanung unumgänglich. Die Einhaltung des Abgabetermins in der LK-Außenstelle ist unbedingt erforderlich, um jedem Antragsteller die ihm zustehende Zeit zur Verfügung stellen zu können.
Aufgrund der zeitlich begrenzten Ressourcen bis Mitte Mai wird es nur begrenzt möglich sein, Ersatztermine zu vergeben. Es wird daher ersucht, die übermittelten Termine, wenn irgendwie möglich, einzuhalten.Wird die technische Hilfestellung und somit der Abgabetermin nicht in Anspruch genommen, bitten wir im Sinne der Abwicklung, dies der zuständigen LK Außenstelle mitzuteilen.
Aufgrund der zeitlich begrenzten Ressourcen bis Mitte Mai wird es nur begrenzt möglich sein, Ersatztermine zu vergeben. Es wird daher ersucht, die übermittelten Termine, wenn irgendwie möglich, einzuhalten.Wird die technische Hilfestellung und somit der Abgabetermin nicht in Anspruch genommen, bitten wir im Sinne der Abwicklung, dies der zuständigen LK Außenstelle mitzuteilen.
Vorbereitung für die Antragstellung
Die Antragstellung über die LK-Außenstellen setzt voraus, dass der Landwirt gut vorbereitet ist und die aktuellen und erforderlichen Unterlagen zum Termin mitbringt. Zu beachten ist, dass zur Antragstellung in der LK-Außenstelle der Antragsteller persönlich oder eine mit einer gültigen Vollmacht ausgestattete Person erscheinen muss.
Für Betriebe, die über www.eama.at dem „Verzicht auf eine Zusendung von Papier-Vordrucken“ zugestimmt haben sowie auch für Betriebe mit ePostkasten-Anmeldung wird kein Papier-Vordruck zugesendet. Die Vordrucke sind über www.eama.at für alle Betriebe als PDF im eArchiv abrufbar.
Für Betriebe, die über www.eama.at dem „Verzicht auf eine Zusendung von Papier-Vordrucken“ zugestimmt haben sowie auch für Betriebe mit ePostkasten-Anmeldung wird kein Papier-Vordruck zugesendet. Die Vordrucke sind über www.eama.at für alle Betriebe als PDF im eArchiv abrufbar.