LK Kärnten begrüßt einstimmigen Landtagsbeschluss zum Abschuss von Wölfen
„Wölfe haben auf Kärntens Almen keinen Platz. Wenn wir unsere Almwirtschaft und unsere Tiere schützen wollen, führt an einem Abschuss kein Weg vorbei. Mit dem heute gefällten Beschluss im Kärntner Landtag sind wir unserem Ziel einen großen Schritt nähergekommen. Ich bedanke mich bei den Mandataren aller im Landtag vertretenden Fraktionen für ihre Zustimmung“, zeigt sich LK-Präsident Siegfried Huber erfreut über die Zustimmung der Landtagsabgeordneten zu einer Resolution der LK-Kärnten, die Kärntens oberster Bauernvertreter Ende Juli an Landtagspräsident Reinhart Rohr übergeben hatte und die von Landtagsabgeordneten Christian Benger in den Agrarausschuss eingebracht wurde. Huber bedankt sich auch bei seinen Kollegen in der LK-Vollversammlung, dass eine einstimmige LK-Resolution möglich war. „Das war ein wichtiges Signal an den Landtag. Die Geschlossenheit hat sich ausgezahlt,“ betont Huber.
Resolution zeigt Rechtsweg auf
In der Resolution der LK-Kärnten wird eine raschere und unbürokratischere Entnahme von Wölfen mittels Verordnung gefordert. Aufbauend auf eine aktuelle Rechtsexpertise hat Landesrat Martin Gruber – er unterstützt den Vorschlag der LK – in Abstimmung mit anderen Bundesländern dazu auch einen möglichen Rechtsweg aufgezeigt. Almen sollen als „Weideschutzgebiete“ ausgewiesen werden, in denen Herdenschutzmaßnahmen bereits per Definition als „unzumutbar und unverhältnismäßig“ ausgeschlossen sind. Ergänzend dazu soll eine Definition von Problemwölfen geschaffen werden, die sich daran orientiert, ob Wölfe Nutztiere reißen oder artfremdes Verhalten zeigen – als Voraussetzung dafür, Problemwölfe laut geltendem EU-Recht rascher und unbürokratischer als bisher entnehmen zu können. Sowohl für die Verordnung von Weideschutzgebieten als auch eine rechtlich haltbare Definition von Problemwölfen müssen aber erst im Landtag die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. LK-Präsident Huber bedankt sich in dem Zusammenhang auch bei Agrarlandesrat Martin Gruber, der bereits angekündigt hatte, dass er auch für Kärnten eine Wolfsverordnung ausarbeiten lassen werde, wie sie vor kurzem in Salzburg beschlossen wurde.
Almwirtschaftsverein begrüßt Beschluss
Der Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins, Josef Obweger begrüßt die zustimmende Haltung des Kärntner Landtages als wichtiges Zeichen für die Weiterbewirtschaftung der Kärntner Almen: „Ein dauerhafter, flächendeckender Schutz vor Wölfen ist auf unseren Almen einfach nicht machbar. Es bringt auch nichts, eine einzelne Alm zu schützen – das Problem verlagert sich lediglich auf die Nachbaralmen. Wenn der Ausbreitung von Wölfen kein Einhalt geboten wird, gibt es in Kärnten mit Sicherheit in absehbarer Zeit keine flächendeckende Almbewirtschaftung mehr. Was über Jahrhunderte mit großem Aufwand aufgebaut wurde, ist nun in echter Gefahr!“
Abschuss-Bescheide gefordert
Bis die rechtlichen Grundlagen für eine Verordnung vorliegen, muss das Land Kärnten den Weg von Entnahmebescheiden wählen, um auf der Basis von Gutachten und Stellungnahmen mögliche Entnahmen von Wölfen zu genehmigen. Landwirtschaftskammer und Almwirtschaftsverein sprechen sich dafür aus, dass auf Grund der jüngsten Vorfälle im Gailtal, wo Wölfe in unmittelbarer Nähe zu besiedelten Gebieten Tiere gerissen haben, nun auch hier rasch Bescheide für die betreffenden Jagdgebiete erlassen werden. „Diese Problem-Wölfe müssen zum Abschuss freigegeben werden. Zum Schutz unserer Nutztiere, aber auch im Interesse der öffentlichen Sicherheit“, fordern Huber und Obweger unisono.
Rückfragen zum Thema: DI Mag. Bernhard Rebernig, 0676/83 555 347, bernhard.rebernig@lk-kaernten.
Kontakt Öffentlichkeitsarbeit LK: Mag. Wilfried Pesentheiner, 0676/83 555 383, wilfried.pesentheiner@lk-