Lebensmittelunternehmer sind zur Absolvierung einer Hygieneschulung verpflichtet, die alle drei Jahre aufzufrischen ist. Kenntnisse über die hygienischen Voraussetzungen in der Lebensmittelerzeugung gehören zu den verpflichtenden Grundlagen für bäuerliche Lebensmittelproduzenten. In dieser S...
Lebensmittelunternehmer sind zur Absolvierung einer Hygieneschulung verpflichtet, die alle drei Jahre aufzufrischen ist. Kenntnisse über die hygienischen Voraussetzungen in der Lebensmittelerzeugung gehören zu den verpflichtenden Grundlagen für bäuerliche Lebensmittelproduzenten. In dieser Schulung erhalten Sie Informationen
- zum richtigen Reinigen Desinfizieren
- zur Personalhygiene
- zur Ausstattung der Räume und zur Schädlingsbekämpfung
- zur Mikrobiologie und möglichen Krankheitserregern
- zu den Untersuchungspflichten
Aufzeichnungen sind Bestandteil des Eigenkontrollkonzeptes – dazu werden die erforderlichen Dokumentationen praxisnah erläutert und Hilfsmittel vorgestellt.
Mittagessen im Anschluss im GH Grünwald möglich mit gemütlichem Austausch!