Kommentar: Vom Wiegen und Haben
Gemäß österreichischer Gesetzeslage sind bei allen heimischen Rinderschlachtungen 2 % Warmgewichtsverlust in Abzug zu bringen. Was zuerst wenig klingt, bedeutet bei 638.990 Rinderschlachtungen jährlich in Österreich, dass den Bauern 12.779 Rinder nicht bezahlt werden. Interessanterweise wird dieser Warmgewichtsabzug nicht in allen EU-Staaten vollzogen, Deutschland zum Beispiel kennt als Verrechnung nur das Schlachtgewicht, das 30 Minuten nach der Schlachtung ermittelt wurde. Ohne weiteren Abzug! Auch gibt es keine EU-Vorgaben, die einen solchen Abzug vorschreiben oder empfehlen. Im Schweinebericht hat man sich Österreich bereits mit dem EU-Beitritt auf eine Warmgewichtsverrechnung geeinigt. Warum also nicht auch im Rindfleischbereich? Wir haben bereits vor mehr als zehn Jahren einen Antrag auf Abschaffung des 2 % Warmgewichtsabzug beantragt, leider ohne Erfolg. Zu stark war die Schlachtlobby, zusätzlich hat man auch mit dem Umstand argumentiert, dass in Deutschland der Preis frei Schlachthof zur Anwendung kommt. Am Dienstag haben wir in der Vollversammlung erneut den Antrag auf Abschaffung des Warmgewichtsabzug gestellt. Weil die Zeit nun reif ist!