Kommentar: Berufsvertretung als Showbühne
Es trat die Tierhaltererklärung mit umfassender Dokumentation über die Haltung von Schweinen in Kraft. Diese gilt ab dem ersten Schwein. Obwohl diese Rechtsnorm wahrscheinlich von der bäuerlichen Vertretung mitgetragen wurde, wurde in der Vollversammlung vom 18. April 2023 eine Resolution vorgelegt, welche die Tierhaltererklärung erst ab fünf Schweinen vorsehen soll. Auf Vorschlag, vor allem aus den Reihen der Direktvermarkter, sollte diese Grenze auf 40 Stück Schweine angehoben werden, besser auf 100. Ich brachte dazu einen Antrag an die Vollversammlung ein. Der Antrag wurde mit 16 zu elf Stimmen von aktiven Bauern mehrheitlich abgelehnt. Hintergrund: Jeder Schweinebauer ist verpflichtet, vier Stunden Weiterbildungskurse zu absolvieren und auch Kursgebühr zu bezahlen. Es ist schade, dass dem Wunsch vor allem der Direktvermarkter nicht entsprochen wurde, ich wollte meinen Berufskollegen nur aus meiner Sicht sinnlose Bürokratie und Kursbesuche ersparen.