Kelag-Tarif für Grundversorgung: Was zu beachten ist
Infolge des Artikels über den Kelag-Grundversorgungstarif im Kärntner Bauer vom 2. Dezember wurden zahlreiche Anfragen an die Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Redaktion des Kärntner Bauer, aber auch an andere Referate innerhalb der LK Kärnten herangetragen. Deshalb hier nochmals eine Klarstellung, was zu beachten ist:
- 1. Soll ich sofort wechseln? Nein, sollten Sie bereits Kelag-Kunde sein, überprüfen Sie unbedingt Ihre Tarifeinstufung anhand Ihrer letzten Stromrechnung. Der entscheidende Faktor dabei ist der reine Energiepreis (Arbeitspreis). 90 % der bäuerlichen Kelag-Kunden bezahlen derzeit bereits einen Tarif, der dem Grundversorgungstarif von 10,87 ct/kWh netto entspricht oder verfügen sogar über einen niedrigeren Tarif. Vorschnelles Wechseln könnten bei jenen, die derzeit einen geringeren Preis bezahlen, dazu führen, dass sie unbeabsichtigt in den – für sie höheren – Grundversorgungstarif wechseln.
- 2. Mit welchen Tarifeinstufungen ist ein Wechsel sinnvoll? Sollten Sie bisher bei der Kelag im „Floater-Tarif“ oder dem Neukundentarif – dieser beträgt derzeit 40 ct/kWh netto – eingestuft sein, dann ist ein Wechsel in den Grundversorgungstarif unbedingt anzuraten.
- 3. Wie kann in den Grundversorgungstarif gewechselt werden? Ein Wechsel in den Kelag-Grundversorgungstarif ist nur online möglich. Alle Informationen zum Wechsel finden Sie unter dem Link www.kelag.at/privatkunden/grundversorgung.htm . Hier erhalten sowohl Kelag-Kunden als auch Nicht-Kelag-Kunden Informationen zu weiteren Schritten. Kelag-Kunden gelangen von hier direkt weiter zur Anmeldeseite für den Grundversorgungstarif. Nicht-Kelag-Kunden erhalten Informationen zur weiteren Vorgehensweise und gelangen von hier zur Antragstellung auf Grundversorgung.