Häufig gestellte Fragen zum SB-Laden
Muss die Errichtung einer SB-Hütte/eines Automaten am eigenen Grund bei der Gemeinde gemeldet werden? Und was muss baurechtlich noch beachtet werden?
Bis zum Ausmaß von 25 m² Grundfläche und einer Höhe von 3,5 m ist die Errichtung einer Selbstbedienungshütte (SB-Hütte) bzw. Überdachung bei Automaten bei der Gemeinde mitteilungspflichtig. Wird die Höhe oder das Flächenausmaß überschritten, ist das ordentliche Bauverfahren einzuleiten und ein Bauansuchen bei der Gemeinde zu stellen. Die Errichtung einer SB-Hütte bedarf einer entsprechenden Widmung: Im Bauland ist die Errichtung unter Einhaltung der geltenden Vorschriften möglich. In der Widmungskategorie Grünland ist die Errichtung einer SB-Hütte zulässig, wenn diese für die Erwirtschaftung des landwirtschaftlichen Einkommens erforderlich und spezifisch ist. Wenn der Verkauf in der SB-Hütte den Absatz der eigenen Produkte unterstützt, wird die Errichtung der SB-Hütte in der Regel als landwirtschaftlich erforderlich angesehen. Soll die SB-Hütte in der freien Landschaft aufgestellt werden, ist auch die naturschutzrechtliche Bewilligung einzuholen.
Dürfen in der bäuerlichen SB-Hütte Produkte eines bäuerlichen Gewerbebetriebs verkauft werden?
Ja, jedoch nur wenn die Öffnungszeiten des Handels für diese Produkte eingehalten werden. Dies kann beispielsweise durch eine absperrbare Kühleinheit oder absperrbares Regal gewährleistet werden. Der bäuerliche Gewerbebetrieb hat die Produkte im eigenen Namen und Gefahr zu verkaufen.
Wie ist das mit den Öffnungszeiten?
Das Öffnungszeitengesetz gilt für Läden und sonstige Verkaufsstellen, die der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) unterliegen. Das Öffnungszeitengesetz ist auf die Land- und Forstwirtschaft und deren Nebengewerbe nicht anzuwenden. Das bedeutet, beim Betrieb einer bäuerlichen Selbstbedienungshütte gibt es keine Vorgaben oder Einschränkungen bezüglich der Öffnungszeiten, solange jeder Landwirt in eigenem Namen und Rechnung verkauft.
Im Falle einer gewerblichen Tätigkeit, etwa wenn Produkte (z. B. Schokoriegel, Kärntnermilch-Produkte) weiterverkauft werden, ist ein Handelsgewerbe notwendig. Hier unterliegt man der Gewerbeordnung, daher müssen die Vorschriften des Öffnungszeitengesetzes eingehalten werden. Automaten sind vom Öffnungszeitengesetz ausgenommen, und es können gewerblich gehandelte Produkte aus dem Automaten ohne Einhaltung von Öffnungszeiten abgegeben werden.
Dürfen in einer bäuerlichen SB-Hütte gewerbliche Produkte wie Tiefkühlpizza, Energydrinks oder Schokoriegel verkauft werden?
Nein! Der Ein- und Weiterverkauf solcher Waren ist eine Handelstätigkeit, und dafür ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich. Es sind das Öffnungszeitengesetz sowie alle weiteren auf gewerbliche Verkaufsstätten anzuwendenden Bestimmungen einzuhalten. Eine bäuerlich geführte SB-Hütte sollte nur bäuerliche Produkte verkaufen, um die Identifizierung mit Regionalität und hochwertigen Lebensmitteln zu wahren. Pizza, Schokoriegel & Co stehen nicht im Einklang mit einer nachhaltigen bäuerlichen Direktvermarktung und sollten daher grundsätzlich nicht angeboten werden. Ein bäuerlicher SB-Laden soll mit bäuerlichen Qualitätsprodukten geführt werden.
Bis zum Ausmaß von 25 m² Grundfläche und einer Höhe von 3,5 m ist die Errichtung einer Selbstbedienungshütte (SB-Hütte) bzw. Überdachung bei Automaten bei der Gemeinde mitteilungspflichtig. Wird die Höhe oder das Flächenausmaß überschritten, ist das ordentliche Bauverfahren einzuleiten und ein Bauansuchen bei der Gemeinde zu stellen. Die Errichtung einer SB-Hütte bedarf einer entsprechenden Widmung: Im Bauland ist die Errichtung unter Einhaltung der geltenden Vorschriften möglich. In der Widmungskategorie Grünland ist die Errichtung einer SB-Hütte zulässig, wenn diese für die Erwirtschaftung des landwirtschaftlichen Einkommens erforderlich und spezifisch ist. Wenn der Verkauf in der SB-Hütte den Absatz der eigenen Produkte unterstützt, wird die Errichtung der SB-Hütte in der Regel als landwirtschaftlich erforderlich angesehen. Soll die SB-Hütte in der freien Landschaft aufgestellt werden, ist auch die naturschutzrechtliche Bewilligung einzuholen.
Dürfen in der bäuerlichen SB-Hütte Produkte eines bäuerlichen Gewerbebetriebs verkauft werden?
Ja, jedoch nur wenn die Öffnungszeiten des Handels für diese Produkte eingehalten werden. Dies kann beispielsweise durch eine absperrbare Kühleinheit oder absperrbares Regal gewährleistet werden. Der bäuerliche Gewerbebetrieb hat die Produkte im eigenen Namen und Gefahr zu verkaufen.
Wie ist das mit den Öffnungszeiten?
Das Öffnungszeitengesetz gilt für Läden und sonstige Verkaufsstellen, die der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) unterliegen. Das Öffnungszeitengesetz ist auf die Land- und Forstwirtschaft und deren Nebengewerbe nicht anzuwenden. Das bedeutet, beim Betrieb einer bäuerlichen Selbstbedienungshütte gibt es keine Vorgaben oder Einschränkungen bezüglich der Öffnungszeiten, solange jeder Landwirt in eigenem Namen und Rechnung verkauft.
Im Falle einer gewerblichen Tätigkeit, etwa wenn Produkte (z. B. Schokoriegel, Kärntnermilch-Produkte) weiterverkauft werden, ist ein Handelsgewerbe notwendig. Hier unterliegt man der Gewerbeordnung, daher müssen die Vorschriften des Öffnungszeitengesetzes eingehalten werden. Automaten sind vom Öffnungszeitengesetz ausgenommen, und es können gewerblich gehandelte Produkte aus dem Automaten ohne Einhaltung von Öffnungszeiten abgegeben werden.
Dürfen in einer bäuerlichen SB-Hütte gewerbliche Produkte wie Tiefkühlpizza, Energydrinks oder Schokoriegel verkauft werden?
Nein! Der Ein- und Weiterverkauf solcher Waren ist eine Handelstätigkeit, und dafür ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich. Es sind das Öffnungszeitengesetz sowie alle weiteren auf gewerbliche Verkaufsstätten anzuwendenden Bestimmungen einzuhalten. Eine bäuerlich geführte SB-Hütte sollte nur bäuerliche Produkte verkaufen, um die Identifizierung mit Regionalität und hochwertigen Lebensmitteln zu wahren. Pizza, Schokoriegel & Co stehen nicht im Einklang mit einer nachhaltigen bäuerlichen Direktvermarktung und sollten daher grundsätzlich nicht angeboten werden. Ein bäuerlicher SB-Laden soll mit bäuerlichen Qualitätsprodukten geführt werden.
Info
Dies soll nur als kleiner Auszug der Informationen dienen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Lebenswirtschaftsberaterinnen in den Bezirken bei einem persönlichen Beratungsgespräch.
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