GLÖZ 8-Standard: Ausnahme für Stilllegungsverpflichtung in der EU
Die am 14. Februar 2024 aufgrund anhaltender Unsicherheit auf den globalen Agrarmärkten vorgelegte Ausnahmeregelung sieht vor, dass die 4 %ige Stilllegungsverpflichtung im Rahmen des GLÖZ 8-Standards im Antragsjahr 2024 wie folgt erfüllt werden kann:
- Grünbrache und/oder
- stickstoffbindende Pflanzen (Eiweißpflanzen) ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und/oder
- Zwischenfrüchte ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.