Gerichtsurteil sorgt für Aufregung
Ein an sich unspektakulärer Prozess, der dieser Tage am Landesgericht Klagenfurt verhandelt wurde, sorgt für Aufregung, Enttäuschung und Unmut. Und das nicht nur beim nunmehr vorbestraften Landwirt, sondern auch in der bäuerlichen Berufsgruppe insgesamt. Was war geschehen, dass das Gericht schlussendlich den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt sah und den Landwirt zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilte?
Schwere Geburt auf der Weide
Aus den Zeugenaussagen und den Protokollen der Erstverhandlung lässt sich für den betreffenden Junitag 2019 folgender Sachverhalt rekonstruieren: Der Landwirt aus der Nähe von Villach wusste, dass eine Kalbin aus der Mutterkuhherde kalben würde. Aufgrund seiner Erfahrung konnte er feststellen, dass es ein großes Kalb geben würde und es Probleme bei der Geburt geben könnte. Der Landwirt versuchte daraufhin, seine Tierärztin zu erreichen, die an diesem Tag jedoch erst gegen 14 Uhr vorbeikommen hätte können. Auch der zur Hilfestellung gerufene Nachbar versuchte vergeblich, telefonisch einen Tierarzt aus der Umgebung zu organisieren, der sofort verfügbar gewesen wäre.
Gemeinsam mit dem Nachbarn ging der beklagte Landwirt an jenem Tag um kurz nach 9 Uhr zur Kalbin auf die Weide, um bei der bereits laufenden Geburt zu helfen. Nach der sehr anstrengenden Geburt eines leider toten Kalbes, die nach Schätzung des Landwirts gegen 10 Uhr abgeschlossen war, nahm die Mutterkuh eine Seitenlage ein – wohl, um sich wegen der Schmerzen auszuruhen.
Gemeinsam mit dem Nachbarn ging der beklagte Landwirt an jenem Tag um kurz nach 9 Uhr zur Kalbin auf die Weide, um bei der bereits laufenden Geburt zu helfen. Nach der sehr anstrengenden Geburt eines leider toten Kalbes, die nach Schätzung des Landwirts gegen 10 Uhr abgeschlossen war, nahm die Mutterkuh eine Seitenlage ein – wohl, um sich wegen der Schmerzen auszuruhen.
Schmerzmittel besorgt
Nachdem sich der Nachbar verabschiedet hatte, beschloss der beklagte Landwirt, in die Apotheke zu fahren, um ein Schmerzmittel für die Kuh zu organisieren. Da er bei zwei Apotheken vergeblich nach einem solchen nachgefragt hatte, besorgte er ein Weißbrot, um dieses mit Schnaps getränkt (einem alten bäuerlichen Hausmittel entsprechend) der Kuh zu verabreichen und ihre Schmerzen zu lindern bzw. sie zum Aufstehen zu aktivieren. In seitlicher Position würde die Kuh nämlich nicht trinken (können) und alleine konnte er sie nicht aufrichten.
In der Zeit, in der der Landwirt unterwegs war, um die Apotheken aufzusuchen und das Weißbrot zu besorgen, verblieb die Kuh in Seitenlage auf der Weide – in der Sonne, bei Temperaturen um ca. 28 Grad. Da in dieser Zeit keine Versorgung der Kuh mit Wasser erfolgte und die Situation offensichtlich von einem Zeugen beobachtet wurde, kam es zur Verständigung der Polizei, die gegen 11.50 Uhr vor Ort eintraf. Zu diesem Zeitpunkt war der Landwirt bereits wieder am Betrieb, um im Stall das Brot vorzubereiten. Auf die Beamten wirkte die Kuh sehr erschöpft, was auch der Hitze und der mangelnden Wassergabe zugeschrieben wurde. Nachdem die Kuh aufgerichtet werden konnte, wurde ihr gegen 12.15 Uhr Wasser verabreicht, wobei die Kuh sofort eine größere Menge davon trank.
In der Zeit, in der der Landwirt unterwegs war, um die Apotheken aufzusuchen und das Weißbrot zu besorgen, verblieb die Kuh in Seitenlage auf der Weide – in der Sonne, bei Temperaturen um ca. 28 Grad. Da in dieser Zeit keine Versorgung der Kuh mit Wasser erfolgte und die Situation offensichtlich von einem Zeugen beobachtet wurde, kam es zur Verständigung der Polizei, die gegen 11.50 Uhr vor Ort eintraf. Zu diesem Zeitpunkt war der Landwirt bereits wieder am Betrieb, um im Stall das Brot vorzubereiten. Auf die Beamten wirkte die Kuh sehr erschöpft, was auch der Hitze und der mangelnden Wassergabe zugeschrieben wurde. Nachdem die Kuh aufgerichtet werden konnte, wurde ihr gegen 12.15 Uhr Wasser verabreicht, wobei die Kuh sofort eine größere Menge davon trank.
Anklage wegen Tierquälerei
Der Vorfall wurde von den Beamten zur Anzeige gebracht und zog die Anklage wegen Tierquälerei gegen den Landwirt nach sich. Der Landwirt bekannte sich im ersten Verfahren (im Oktober 2019) nicht schuldig, stimmte aber einer Diversion in der Höhe von 1600 Euro zu. Da er den Betrag nicht einzahlte, kam es zur nun abgehaltenen neuerlichen Verhandlung. Diese fand aufgrund der Anklage wegen Tierquälerei entsprechende mediale Aufmerksamkeit, wobei zwei Vertreter größerer Medien vor Ort vertreten waren.
Die Zeugenaussage des mit der Causa befassten Tierarztes fand jedoch keine Berücksichtigung in der folgenden medialen Berichterstattung. weshalb an dieser Stelle näher darauf eingegangen wird: Der erfahreneTierarzt war an jenem Junitag von der Polizei zum Fall gerufen worden und traf, da weiter entfernt ansässig, erst um ca. 12:30 Uhr am Bauernhof ein. „Komplikationen bei erstgebärenden Kühen sind nichts Außergewöhnliches, auch Totgeburten kommen leider immer wieder vor“, hielt der Tierarzt vorab fest. Er hatte unmittelbar nach seinem Eintreffen die auf der Weide liegende Mutterkuh untersucht, unter anderem eine Blutabnahme und eine Temperaturmessung durchgeführt. „Die Körpertemperatur der Kuh war normal, der Hämatokrit-Wert ergab keinerlei Hinweis auf eine Dehydrierung“, so der erfahrene Veterinär in seiner Zeugenaussage. Zudem sei es normal, dass Kühe unmittelbar nach der Geburt nicht trinken würden. Auch das Liegenbleiben der Kühe nach der Geburt sei nichts Außergewöhnliches und könne Stunden andauern, so der Tierarzt.
Die Zeugenaussage des mit der Causa befassten Tierarztes fand jedoch keine Berücksichtigung in der folgenden medialen Berichterstattung. weshalb an dieser Stelle näher darauf eingegangen wird: Der erfahreneTierarzt war an jenem Junitag von der Polizei zum Fall gerufen worden und traf, da weiter entfernt ansässig, erst um ca. 12:30 Uhr am Bauernhof ein. „Komplikationen bei erstgebärenden Kühen sind nichts Außergewöhnliches, auch Totgeburten kommen leider immer wieder vor“, hielt der Tierarzt vorab fest. Er hatte unmittelbar nach seinem Eintreffen die auf der Weide liegende Mutterkuh untersucht, unter anderem eine Blutabnahme und eine Temperaturmessung durchgeführt. „Die Körpertemperatur der Kuh war normal, der Hämatokrit-Wert ergab keinerlei Hinweis auf eine Dehydrierung“, so der erfahrene Veterinär in seiner Zeugenaussage. Zudem sei es normal, dass Kühe unmittelbar nach der Geburt nicht trinken würden. Auch das Liegenbleiben der Kühe nach der Geburt sei nichts Außergewöhnliches und könne Stunden andauern, so der Tierarzt.
„Menschen unterscheiden nicht“
Die für den Landwirt entlastenden Aussagen des Veterinärs wurden in der medialen Berichterstattung und nach Meinung des Beklagten auch im Urteil nicht entsprechend berücksichtigt. Er sieht sich jedenfalls keineswegs als Tierquäler: „Für mich hatte und hat das Wohl der Tiere immer einen enormen Stellenwert. Sie haben bei mir immer Zugang zur Weide, zudem habe ich einen modernen Laufstall, der den Tieren ein großzügiges Platzangebot bietet.“
Dass der Stall sehr gut ausgestattet sei und der Betrieb insgesamt einen positiven Eindruck hinterlasse, wurde im Prozess auch von sämtlichen Zeugen bestätigt. Umso mehr hadert der Landwirt nun mit dem Ausgang des Prozesses und dessen Nachwehen und überlegt sogar, die Landwirtschaft aufzugeben: „Nicht nur, dass ich nun vorbestraft bin, werde ich auch mit Menschen, die ihre Tiere quälen, in einen Topf geworfen. Die Öffentlichkeit unterscheidet bei Schlagzeilen nicht. Da ich der letzte verbliebene Landwirt in meiner Gegend bin, ziehen die Leute Rückschlüsse und zeigen mit dem Finger auf mich.“ „Ja – ich habe aus heutiger Sicht vielleicht einen Fehler gemacht, dass ich versucht habe, zuerst ein Schmerzmittel aufzutreiben und dann erst das Tier getränkt habe. Das würde ich so auch nicht mehr machen. Aber wir reden hier von einem Zeitraum von gut 2 Stunden und die betroffene Kuh ist gesund und wohlauf. Wenn sofort ein Tierarzt aus der Gegend verfügbar gewesen wäre, wäre das alles anders gelaufen.“ Das Urteil ist rechtskräftig.
Dass der Stall sehr gut ausgestattet sei und der Betrieb insgesamt einen positiven Eindruck hinterlasse, wurde im Prozess auch von sämtlichen Zeugen bestätigt. Umso mehr hadert der Landwirt nun mit dem Ausgang des Prozesses und dessen Nachwehen und überlegt sogar, die Landwirtschaft aufzugeben: „Nicht nur, dass ich nun vorbestraft bin, werde ich auch mit Menschen, die ihre Tiere quälen, in einen Topf geworfen. Die Öffentlichkeit unterscheidet bei Schlagzeilen nicht. Da ich der letzte verbliebene Landwirt in meiner Gegend bin, ziehen die Leute Rückschlüsse und zeigen mit dem Finger auf mich.“ „Ja – ich habe aus heutiger Sicht vielleicht einen Fehler gemacht, dass ich versucht habe, zuerst ein Schmerzmittel aufzutreiben und dann erst das Tier getränkt habe. Das würde ich so auch nicht mehr machen. Aber wir reden hier von einem Zeitraum von gut 2 Stunden und die betroffene Kuh ist gesund und wohlauf. Wenn sofort ein Tierarzt aus der Gegend verfügbar gewesen wäre, wäre das alles anders gelaufen.“ Das Urteil ist rechtskräftig.
Kommentar: Landwirtschaftliche Tierhaltung wird zusehends zur Herausforderung
Ein Landwirt erkennt aufgrund seiner Erfahrung, dass die bei einer Kalbin auf der Weide bereits begonnene Geburt ein schweres Kalb bringen wird und versucht, Tierärzte aus der Umgebung um Hilfestellung zu rufen. Da alle mit anderen wichtigen Fällen beschäftigt sind, versuchen er und ein Nachbar, bei der schweren Geburt selbst zu helfen. Mit viel Mühe gelingt es beiden, das leider bereits tote Kalb auf die Welt zu bringen. Unvermeidbar ist die Kuh durch die schwere Geburt sehr mitgenommen und bleibt in Seitenlage mit ausgestreckten Beinen und gestrecktem Kopf auf der Wiese liegen, um sich vom Geburtsvorgang zu erholen.
Der Landwirt fährt in die Stadt, um aus der Apotheke schmerzlindernde Mittel zu besorgen. Nachdem er in zwei Apotheken ohne Verschreibung kein für Tiere brauchbares Mittel erhält, kauft er ein Weißbrot, um es mit etwas Alkohol getränkt als altes Hausmittel der Kuh verabreichen zu können. Dies dauerte leider länger, als es dem Bauern recht war. Beim Vorbereiten des Hausmittels am Hof ist bereits die von einem Beobachter verständigte Polizei da – die Anzeige nimmt ihren bekannten Lauf.
Der Landwirt hat vielleicht nicht alles richtig gemacht und hinterher ist man immer schlauer, aber dafür gleich eine strafrechtliche Verurteilung (1600,– Euro Strafe) mit Vorstrafe auszufassen, das geht aus meiner Sicht zu weit. Die Kuh ist am Nachmittag bereits wieder halbwegs fit gewesen und erfreut sich noch heute bester Gesundheit. Da stimmen die Relationen nicht, mit denen hier gemessen wird. Auch dass die Richterin die für den Landwirt entlastenden Aussagen des von der Polizei von weiter weg herbeigerufenen Tierarztes nicht berücksichtigt hat, ist nicht fair. Und dass die bei der Verhandlung anwesenden Medienvertreter davon ebenfalls nichts in ihren Medien berichtet haben, gleicht einer selektiven Berichterstattung. So darf mit unbescholtenen Menschen nicht umgegangen werden!
Seitens der LK war auf Wunsch des Landwirtes ein Vertrauensmann als Beobachter bei der Verhandlung in Klagenfurt dabei und wir haben auf Basis unserer Wahrnehmung daraufhin eine Richtigstellung bei den betroffenen Medien in die Wege geleitet. Wir sind immer gegen Tierleid, aber noch mehr sind wir gegen Bauernleid!
Der Landwirt fährt in die Stadt, um aus der Apotheke schmerzlindernde Mittel zu besorgen. Nachdem er in zwei Apotheken ohne Verschreibung kein für Tiere brauchbares Mittel erhält, kauft er ein Weißbrot, um es mit etwas Alkohol getränkt als altes Hausmittel der Kuh verabreichen zu können. Dies dauerte leider länger, als es dem Bauern recht war. Beim Vorbereiten des Hausmittels am Hof ist bereits die von einem Beobachter verständigte Polizei da – die Anzeige nimmt ihren bekannten Lauf.
Der Landwirt hat vielleicht nicht alles richtig gemacht und hinterher ist man immer schlauer, aber dafür gleich eine strafrechtliche Verurteilung (1600,– Euro Strafe) mit Vorstrafe auszufassen, das geht aus meiner Sicht zu weit. Die Kuh ist am Nachmittag bereits wieder halbwegs fit gewesen und erfreut sich noch heute bester Gesundheit. Da stimmen die Relationen nicht, mit denen hier gemessen wird. Auch dass die Richterin die für den Landwirt entlastenden Aussagen des von der Polizei von weiter weg herbeigerufenen Tierarztes nicht berücksichtigt hat, ist nicht fair. Und dass die bei der Verhandlung anwesenden Medienvertreter davon ebenfalls nichts in ihren Medien berichtet haben, gleicht einer selektiven Berichterstattung. So darf mit unbescholtenen Menschen nicht umgegangen werden!
Seitens der LK war auf Wunsch des Landwirtes ein Vertrauensmann als Beobachter bei der Verhandlung in Klagenfurt dabei und wir haben auf Basis unserer Wahrnehmung daraufhin eine Richtigstellung bei den betroffenen Medien in die Wege geleitet. Wir sind immer gegen Tierleid, aber noch mehr sind wir gegen Bauernleid!