Futterengpass – lindern mit Zwischenfrüchten
1. Untersaaten
Meist verwendet man Gräser, Kleearten oder Kleegrasmischungen. Sie werden gemeinsam mit der Hauptfrucht ausgesät. Die Saatstärke liegt hier bei 15 bis 20 kg pro ha. Die Untersaat kann sich erst gut entwickeln, wenn die Hauptfrucht geerntet wurde.
Bei Untersaaten soll nach der Hauptfrucht ein Reinigungsschnitt erfolgen.
2. Stoppelsaaten
Stoppelsaaten werden nach der Ernte der Hauptfrucht (z. B. Getreide, Erbse, Ackerbohne oder Silomais) angebaut. Frühe Stoppelsaaten werden Sommerzwischenfrüchte (z. B. einsömmerige Kleegrasmischung, einjähriges Raygras, italienisches Raygras) genannt, die noch heuer im Herbst genutzt werden. Die Aussaat muss Ende Juli bis Anfang August erfolgen. In acht bis zehn Wochen nach der Aussaat kann dann mit einer Nutzung gerechnet werden, wenn ausreichende Niederschläge vorhanden sind. Besonders die Gräser sind auf die Niederschläge angewiesen.
Späte Stoppelsaaten (z. B. Sommerfutterraps, Senf) werden im Frühherbst angebaut (bis maximal Anfang September) und werden im Spätherbst (Ende Oktober, Anfang November) genutzt. Überwinternde Zwischenfrüchte werden Mitte September bzw. Anfang Oktober angebaut und diese werden im nächsten Frühjahr genutzt.
3. Futterkonservierung von Zwischenfrüchten
Die Grünverfütterung der Zwischenfrüchte ist im Herbst immer ein Problem bezüglich der Bodenbefahrbarkeit. Eine Beweidung ist auch möglich, allerdings soll diese schonend erfolgen. Ansonsten kann das Futter nur mehr in Form von Silage konserviert werden. Sommer- und Winterfutterraps sind die klassischen Zwischenfrüchte für die Grünfütterung. Eine Silierung hat wegen des hohen Wassergehaltes wenig Sinn. Für die Grünfütterung und Silierung eignen sich Raygräser, Kleegras, sowie Landsbergergemenge und das einsömmerige Kleegras sehr gut. Bei unsicherer Wasserversorgung ist ein Kleeanteil in der Mischung immer ratsam.
Grünschnittroggen und Grünhafer (Vorsicht Rostgefahr bei Grünhafer bei ungebeiztem Saatgut!) können bei früher Aussaat noch im selben Jahr genutzt werden. Ansonsten kann der Grünschnittroggen bis Ende September bzw. Anfang Oktober angebaut werden, wobei die Nutzung im kommenden Frühjahr (Ende April bis Anfang Mai) vor den Silomaisanbau erfolgt. Mehr Informationen zu den Saatgutmischungen siehe Tabelle bzw. auf www.bwsb.at und im LK-Feldbauratgeber „Herbst Begrünung 2019“.
4. Bodenbearbeitung und Aussaat
Eine oberflächliche Bodenlockerung bewirkt ein Unterbrechen der Kapillarwirkung und damit eine verminderte Wasserverdunstung über den Boden. Sandböden (leichte Böden) weisen ihr bestes Wasserspeichervermögen auf, wenn sie nur gering gelockert werden. Sie müssen unter Umständen wieder rückverfestigt werden. Tonböden verfügen nur bei starker Lockerung über größere, pflanzenverfügbare Speichermengen an Wasser.
Jede Lockerung verbraucht Wasser, da die oberen Bodenschichten abtrocknen. Bei geringen Niederschlagsmengen soll der Boden nur wenig gelockert werden. Die Zwischenfruchtanlage mit Grubber bzw. Kreiselgrubber, Kreiselegge, Rototiller plus Sämaschine wären hier ratsam. Die Drillsaat hat sich bei trockenen Bedingungen gut bewährt. Die Breitsaat ist vor allem bei ausreichenden Niederschlägen zu empfehlen. Wichtiges Kriterium für die Saatzeit sollte der Bodenzustand sein. Dieser sollte soweit abgetrocknet sein, dass er ohne Verdichtungsschäden bearbeitet werden kann. Das Anwalzen nach dem Sävorgang muss gewährleistet werden, damit die Futterverschmutzung so gering wie möglich gehalten wird. Bei zu trockenen Böden und hohen Temperaturen sollte mit der Anlage und Aussaat der Futterzwischenfrucht noch zugewartet werden.
5. Düngung und Nutzung im ÖPUL 2015
Der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern ist bei der Maßnahme „Begrünung auf Ackerflächen - Zwischenfruchtbau“ und beim „System Immergrün“ im vorgeschriebenen Begrünungszeitraum nicht erlaubt. Die Düngung der Futterzwischenfrucht mit Wirtschaftsdüngern ist erlaubt, wobei zum Anbau die Wirtschaftsdüngergabe erfolgen soll. Futterzwischenfrüchte mit Leguminosen haben ein Stickstoffbedarf bis zu 40 kg pro ha, Futterzwischenfrüchte ohne Leguminosen 80 kg pro ha. Aus gegebenem Anlass wird auf die Möglichkeit der Futternutzung von Zwischenfrüchten hingewiesen. Eine Futternutzung (Mahd und Abtransport) von Zwischenfrüchten ist erlaubt, sofern trotz Nutzung ein flächendeckender Bewuchs bleibt.
Meist verwendet man Gräser, Kleearten oder Kleegrasmischungen. Sie werden gemeinsam mit der Hauptfrucht ausgesät. Die Saatstärke liegt hier bei 15 bis 20 kg pro ha. Die Untersaat kann sich erst gut entwickeln, wenn die Hauptfrucht geerntet wurde.
Bei Untersaaten soll nach der Hauptfrucht ein Reinigungsschnitt erfolgen.
2. Stoppelsaaten
Stoppelsaaten werden nach der Ernte der Hauptfrucht (z. B. Getreide, Erbse, Ackerbohne oder Silomais) angebaut. Frühe Stoppelsaaten werden Sommerzwischenfrüchte (z. B. einsömmerige Kleegrasmischung, einjähriges Raygras, italienisches Raygras) genannt, die noch heuer im Herbst genutzt werden. Die Aussaat muss Ende Juli bis Anfang August erfolgen. In acht bis zehn Wochen nach der Aussaat kann dann mit einer Nutzung gerechnet werden, wenn ausreichende Niederschläge vorhanden sind. Besonders die Gräser sind auf die Niederschläge angewiesen.
Späte Stoppelsaaten (z. B. Sommerfutterraps, Senf) werden im Frühherbst angebaut (bis maximal Anfang September) und werden im Spätherbst (Ende Oktober, Anfang November) genutzt. Überwinternde Zwischenfrüchte werden Mitte September bzw. Anfang Oktober angebaut und diese werden im nächsten Frühjahr genutzt.
3. Futterkonservierung von Zwischenfrüchten
Die Grünverfütterung der Zwischenfrüchte ist im Herbst immer ein Problem bezüglich der Bodenbefahrbarkeit. Eine Beweidung ist auch möglich, allerdings soll diese schonend erfolgen. Ansonsten kann das Futter nur mehr in Form von Silage konserviert werden. Sommer- und Winterfutterraps sind die klassischen Zwischenfrüchte für die Grünfütterung. Eine Silierung hat wegen des hohen Wassergehaltes wenig Sinn. Für die Grünfütterung und Silierung eignen sich Raygräser, Kleegras, sowie Landsbergergemenge und das einsömmerige Kleegras sehr gut. Bei unsicherer Wasserversorgung ist ein Kleeanteil in der Mischung immer ratsam.
Grünschnittroggen und Grünhafer (Vorsicht Rostgefahr bei Grünhafer bei ungebeiztem Saatgut!) können bei früher Aussaat noch im selben Jahr genutzt werden. Ansonsten kann der Grünschnittroggen bis Ende September bzw. Anfang Oktober angebaut werden, wobei die Nutzung im kommenden Frühjahr (Ende April bis Anfang Mai) vor den Silomaisanbau erfolgt. Mehr Informationen zu den Saatgutmischungen siehe Tabelle bzw. auf www.bwsb.at und im LK-Feldbauratgeber „Herbst Begrünung 2019“.
4. Bodenbearbeitung und Aussaat
Eine oberflächliche Bodenlockerung bewirkt ein Unterbrechen der Kapillarwirkung und damit eine verminderte Wasserverdunstung über den Boden. Sandböden (leichte Böden) weisen ihr bestes Wasserspeichervermögen auf, wenn sie nur gering gelockert werden. Sie müssen unter Umständen wieder rückverfestigt werden. Tonböden verfügen nur bei starker Lockerung über größere, pflanzenverfügbare Speichermengen an Wasser.
Jede Lockerung verbraucht Wasser, da die oberen Bodenschichten abtrocknen. Bei geringen Niederschlagsmengen soll der Boden nur wenig gelockert werden. Die Zwischenfruchtanlage mit Grubber bzw. Kreiselgrubber, Kreiselegge, Rototiller plus Sämaschine wären hier ratsam. Die Drillsaat hat sich bei trockenen Bedingungen gut bewährt. Die Breitsaat ist vor allem bei ausreichenden Niederschlägen zu empfehlen. Wichtiges Kriterium für die Saatzeit sollte der Bodenzustand sein. Dieser sollte soweit abgetrocknet sein, dass er ohne Verdichtungsschäden bearbeitet werden kann. Das Anwalzen nach dem Sävorgang muss gewährleistet werden, damit die Futterverschmutzung so gering wie möglich gehalten wird. Bei zu trockenen Böden und hohen Temperaturen sollte mit der Anlage und Aussaat der Futterzwischenfrucht noch zugewartet werden.
5. Düngung und Nutzung im ÖPUL 2015
Der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern ist bei der Maßnahme „Begrünung auf Ackerflächen - Zwischenfruchtbau“ und beim „System Immergrün“ im vorgeschriebenen Begrünungszeitraum nicht erlaubt. Die Düngung der Futterzwischenfrucht mit Wirtschaftsdüngern ist erlaubt, wobei zum Anbau die Wirtschaftsdüngergabe erfolgen soll. Futterzwischenfrüchte mit Leguminosen haben ein Stickstoffbedarf bis zu 40 kg pro ha, Futterzwischenfrüchte ohne Leguminosen 80 kg pro ha. Aus gegebenem Anlass wird auf die Möglichkeit der Futternutzung von Zwischenfrüchten hingewiesen. Eine Futternutzung (Mahd und Abtransport) von Zwischenfrüchten ist erlaubt, sofern trotz Nutzung ein flächendeckender Bewuchs bleibt.