Frühjahrsauszahlung 2020 durchgeführt
Betriebe, bei welchen es aufgrund einer nicht abgeschlossenen Vor-Ort-Kontrolle der AMA zu keiner Auszahlung der Direktzahlungen im Dezember 2019 kam, erhalten diese nun zu 100 %. Für die Förderprogramme ÖPUL und Ausgleichszulage (AZ) wurde allen teilnehmenden Betrieben bereits eine Auszahlung von 75 % im Dezember 2019 gewährt, die restlichen 25 % wurden nun am 29. April ausbezahlt. Des Weiteren werden bei dieser Auszahlung Nachberechnungen für vorangegangene Jahre im Bereich einheitlicher Betriebsprämie, Direktzahlungen, ÖPUL und AZ vorgenommen.
Bescheid- und Mitteilungsversand
Die ÖPUL- und AZ-Mitteilungen 2019 wurden gemeinsam mit den Direktzahlungsbescheiden 2019 am 5. Mai versandt. Die Mitteilungen und Bescheide können von Betrieben mit eAMA-Zugang ein paar Tage nach dem 5. Mai auch im eArchiv abgerufen werden. ÖPUL-Teilnehmer haben zusätzlich die Möglichkeit, mit dem ÖPUL-Abrechnungsreport im eAMA nachzuvollziehen, welche Daten für die Berechnung herangezogen werden und aus welchen Prämien sich die Auszahlung zusammensetzt.
Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung festgestellt werden, können Einsprüche ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides an die AMA übermittelt werden. Beachten Sie die Beschwerdefrist für den Bescheid der Direktzahlungen und lesen Sie daher unbedingt die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Bescheid, da es ab Einlangen zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann. Hilfestellung dabei bieten die zuständige LK-Außenstelle und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft. Einsprüche können ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides an die AMA übermittelt werden. Empfohlen wird, dies online unter www.eama.at über den Reiter „Eingaben“ durchzuführen. Der Status der Bearbeitung kann in diesem Fall im eAMA verfolgt werden.
Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung festgestellt werden, können Einsprüche ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides an die AMA übermittelt werden. Beachten Sie die Beschwerdefrist für den Bescheid der Direktzahlungen und lesen Sie daher unbedingt die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Bescheid, da es ab Einlangen zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann. Hilfestellung dabei bieten die zuständige LK-Außenstelle und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft. Einsprüche können ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides an die AMA übermittelt werden. Empfohlen wird, dies online unter www.eama.at über den Reiter „Eingaben“ durchzuführen. Der Status der Bearbeitung kann in diesem Fall im eAMA verfolgt werden.
Zustellung neu
Landwirte, die bei der österreichweiten Anwendung MeinPostkorb angemeldet sind, erhalten die Bescheide und Mitteilungen ausschließlich in elektronischer Form. Die elektronische Zustellung betrifft alle, die bisher beim ePostkasten der AMA angemeldet waren, über frühere Zustelldienste (z.?B. Sozialversicherungen) eingemeldet wurden bzw. sich selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) angemeldet haben.
Werden Dokumente der AMA über MeinPostkorb elektronisch zugestellt, dann bekommen die Landwirte
Die Dokumente in MeinPostkorb sind dort nur eine begrenzte Zeit abrufbar und werden danach wieder gelöscht. Die AMA hat daher als weitere Neuerung das eArchiv um die Anzeige der Dokumente des bisherigen ePostkasten-Archivs erweitert. Somit sind alle Schreiben der AMA (egal ob postalisch oder elektronisch zugestellt) weiterhin online einsehbar.
Werden Dokumente der AMA über MeinPostkorb elektronisch zugestellt, dann bekommen die Landwirte
- eine Verständigung
- per E-Mail von der Adresse
- eply_meinpostkorb@brz.gv.at.
Die Dokumente in MeinPostkorb sind dort nur eine begrenzte Zeit abrufbar und werden danach wieder gelöscht. Die AMA hat daher als weitere Neuerung das eArchiv um die Anzeige der Dokumente des bisherigen ePostkasten-Archivs erweitert. Somit sind alle Schreiben der AMA (egal ob postalisch oder elektronisch zugestellt) weiterhin online einsehbar.