Fit für die Vor-Ort-Kontrolle?
Die Agrarmarkt Austria (AMA) wählt jährlich rund fünf Prozent der Antragsteller für eine Vor-Ort-Kontrolle (VOK) aus. Kontrolliert werden dabei die im Mehrfachantrag angegebenen Flächen sowie die Vorgaben und Auflagen bei Direktzahlungen, ÖPUL-Maßnahmen, der Ausgleichszulage sowie die Cross Compliance Bestimmungen, z.B. Rinderkennzeichnung.
Es ist ratsam, dass der Bewirtschafter persönlich bei der Kontrolle anwesend ist. Meist beginnen die Kontrollen mit einer Prüfung der Unterlagen. Danach werden je nach beantragter Maßnahme die Betriebsgebäude, die Tiere und/oder die Flächen besichtigt. Für manche Prüfungen muss der Prüfer auch die Wirtschaftsräume des Betriebes in Augenschein nehmen, z.B. Pflanzenschutzmittel-Lager.
Alle Feststellungen werden in einem Prüfbericht dokumentiert. Einwände gegen die Feststellungen der Kontrollorgane können in Form einer Stellungnahme zum Prüfbericht abgegeben werden. Diese fließt dann in die Beurteilung der Prüfberichte mit ein. Auch nach der Kontrolle besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme an die Agrarmarkt Austria zu senden. Die Invekos-Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer stehen dabei bei Bedarf unterstützend zur Seite.
Es ist ratsam, dass der Bewirtschafter persönlich bei der Kontrolle anwesend ist. Meist beginnen die Kontrollen mit einer Prüfung der Unterlagen. Danach werden je nach beantragter Maßnahme die Betriebsgebäude, die Tiere und/oder die Flächen besichtigt. Für manche Prüfungen muss der Prüfer auch die Wirtschaftsräume des Betriebes in Augenschein nehmen, z.B. Pflanzenschutzmittel-Lager.
Alle Feststellungen werden in einem Prüfbericht dokumentiert. Einwände gegen die Feststellungen der Kontrollorgane können in Form einer Stellungnahme zum Prüfbericht abgegeben werden. Diese fließt dann in die Beurteilung der Prüfberichte mit ein. Auch nach der Kontrolle besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme an die Agrarmarkt Austria zu senden. Die Invekos-Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer stehen dabei bei Bedarf unterstützend zur Seite.
Häufige Beanstandungen
Fehlende oder unvollständige Unterlagen:
Ob Spritztagebuch, Weideblatt oder Düngeaufzeichnungen – es empfiehlt sich, die Aufzeichnungen stets aktuell und griffbereit zu halten.
Landschaftselemente:
Die Erhaltungspflicht ist zu berücksichtigen. Fälle höherer Gewalt sind zu dokumentieren und an die Agrarmarkt Austria zu melden.
Biodiversitätsflächen: Die Terminvorgaben der ersten Mahd bei Grünland-DIV-Flächen sind einzuhalten. Bei der Anlage von Acker-DIV-Flächen ist auf eine korrekte Anlage inklusive Saatgutnachweis zu achten.
Naturschutz (WF):
Die Lage des WF-Schlages in der Natur muss mit dem digitalisierten Schlag übereinstimmen. Das WF-Weidetagebuch muss tagaktuell geführt werden. Generell ist es wichtig, die genauen Bewirtschaftungsauflagen zu kennen (Projektbestätigung) und auch einzuhalten.
System Immergrün:
Häufige Beanstandungsgründe sind fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen. Die Dokumentation des Umbruchs von Ackerfutterkulturen, wie zum Beispiel Wechselwiese und Kleegras, wird häufig vergessen.
Ob Spritztagebuch, Weideblatt oder Düngeaufzeichnungen – es empfiehlt sich, die Aufzeichnungen stets aktuell und griffbereit zu halten.
Landschaftselemente:
Die Erhaltungspflicht ist zu berücksichtigen. Fälle höherer Gewalt sind zu dokumentieren und an die Agrarmarkt Austria zu melden.
Biodiversitätsflächen: Die Terminvorgaben der ersten Mahd bei Grünland-DIV-Flächen sind einzuhalten. Bei der Anlage von Acker-DIV-Flächen ist auf eine korrekte Anlage inklusive Saatgutnachweis zu achten.
Naturschutz (WF):
Die Lage des WF-Schlages in der Natur muss mit dem digitalisierten Schlag übereinstimmen. Das WF-Weidetagebuch muss tagaktuell geführt werden. Generell ist es wichtig, die genauen Bewirtschaftungsauflagen zu kennen (Projektbestätigung) und auch einzuhalten.
System Immergrün:
Häufige Beanstandungsgründe sind fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen. Die Dokumentation des Umbruchs von Ackerfutterkulturen, wie zum Beispiel Wechselwiese und Kleegras, wird häufig vergessen.