Finanzen der LK für das Jahr 2024 negativ
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten beschloss mit großer Mehrheit den Voranschlag 2024 der bäuerlichen Interessenvertretung. Dieser sieht einen voraussichtlichen Abgang von 762.500 Euro vor, der sich aus dem eigenen Wirkungsbereich (Berufsvertretung) mit 521.600 Euro und aus dem übertragenen Wirkungsbereich (Land) in Höhe von 240.900 Euro zusammensetzt.
Mag. Inge Della Pietra, Referatsleiterin Interne Dienste und Kammeramtsdirektor-Stellvertreterin, erläuterte den Vollversammlungsmitgliedern die negative finanzielle Vorschau der bäuerlichen Berufsvertretung sowie den übertragenen Wirkungsbereich (Land) für das Jahr 2024. Der Voranschlag wurde wie auch in den vergangenen Jahren nach den gesetzlichen Regelungen des UGB (Unternehmergesetzbuch) sowie der VRV (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) erstellt. Der eigene Wirkungsbereich umfasst die gesetzliche Interessenvertretung mit allen Außenstellen sowie die Liegenschaftsverwaltung, Projekte und die Betriebe gewerblicher Art wie den Kärntner Bauer und das Gut Ossiacher Tauern.
Von großer Wichtigkeit für die Interessenvertretung sind auf der Einnahmenseite die Kammerumlage inklusive des Grundbetrages (2,9 Mio. Euro); die Landesbeiträge für die Erhaltung der Außenstellen sowie für Verwaltungsmaßnahmen der Förderungsabwicklung (1,97 Mio. Euro); die Bundesmittel aus der Beratungsförderung und der Invekos-Werkvertrag (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem; 1,4 Mio. Euro) sowie die Miet- und Pachteinnahmen aus den LK-Liegenschaften (0,72 Mio. Euro), LK-Projekte (0,5 Mio. Euro), Bildungsförderung (1,09 Mio. Euro) und sonstige Einnahmen (0,82 Mio. Euro). Dazu kommen die Einnahmen aus den Betrieben gewerblicher Art wie Kärntner Bauer (0,96 Mio. Euro) und Ossiacher Tauern (0,23 Mio. Euro).
Von großer Wichtigkeit für die Interessenvertretung sind auf der Einnahmenseite die Kammerumlage inklusive des Grundbetrages (2,9 Mio. Euro); die Landesbeiträge für die Erhaltung der Außenstellen sowie für Verwaltungsmaßnahmen der Förderungsabwicklung (1,97 Mio. Euro); die Bundesmittel aus der Beratungsförderung und der Invekos-Werkvertrag (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem; 1,4 Mio. Euro) sowie die Miet- und Pachteinnahmen aus den LK-Liegenschaften (0,72 Mio. Euro), LK-Projekte (0,5 Mio. Euro), Bildungsförderung (1,09 Mio. Euro) und sonstige Einnahmen (0,82 Mio. Euro). Dazu kommen die Einnahmen aus den Betrieben gewerblicher Art wie Kärntner Bauer (0,96 Mio. Euro) und Ossiacher Tauern (0,23 Mio. Euro).
Ausgabenseitig steigen die Kosten vor allem durch die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnerhöhungen im Personalbereich sowie die Indexanpassung beim Sachaufwand. Durch den übertragenen Wirkungsbereich vom Land Kärnten müssen die Personalkosten unter Berücksichtigung des von der Kärntner Landesregierung übernommenen Bundesabschlusses in Höhe von 9,15 % budgetiert werden.
Bei der Erstellung des Voranschlages wurde auf die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit besonderes Augenmerk gelegt. Der Voranschlag für die Berufsvertretung sieht Einnahmen in Höhe von 10,59 Mio. Euro und Ausgaben von 11,11 Mio. Euro vor. Somit ergibt sich ein budgetierter Abgang von 521.600 Euro. Zu diesem Betrag kommen noch die voraussichtlichen Mehrausgaben aus dem Landesvoranschlag im übertragenen Wirkungsbereich in Höhe von 240.900 Euro, sodass der veranschlagte Abgang 762.500 Euro beträgt.
In den letzten Jahren wurde der Personalstand um mehr als 20 Dienstposten durch die ständig durchgeführten Evaluierungs- und Optimierungsprozesse reduziert. Im Einnahmenbereich konnten durch zusätzliche Inwertsetzungen der LK-Liegenschaften die Miet- und Pachteinnahmen gesteigert werden. Nur so ist es uns in den letzten Jahren gelungen, die Finanzen der LK ausgeglichen zu halten, obwohl die Kammerumlage seit mehr als 25 Jahren nicht erhöht wurde. Um das Leistungs- und Serviceangebot sowohl in den Außenstellen als auch in der Landwirtschaftskammer weiterhin aufrecht erhalten zu können, war die Erhöhung der Kammerumlage bei gleichzeitiger Umsetzung von Kosteneinsparungsmaßnahmen notwendig. Damit kann die Landwirtschaftskammer Kärnten mit Außenstellen in allen Bezirken auch für die Zukunft als solide Interessenvertretungs-, Förderabwicklungs-, Beratungs- und Bildungseinrichtung für die Bäuerinnen und Bauern gewährleistet werden. Eine Erhöhung der Kammerumlage war durch die Gesetzesänderung des Landes Kärnten im Dezember 2023 möglich. Der Grundbetrag, der für alle Betriebe gleich ist und einmal pro Jahr eingehoben wird, wurde laut Beschluss des Kärntner Landtages von 21,80 Euro auf 49 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde in der Vollversammlung am 20. Dezember die Erhöhung des Hebesatzes von 600 % auf 800 % (auf den Grundsteuermessbetrag) beschlossen.
Große Mehrheit dafür
Nach der Stellungnahme der Fraktionen stimmte die Vollversammlung mit großer Mehrheit dem Budgetvoranschlag 2024 zu. Geschlossen dafür stimmten der Kärntner Bauernbund, die SPÖ-Bäuerinnen und Bauern Kärnten und die Südkärntner Bäuerinnen und Bauern. Ebenfalls dafür stimmte je ein Kammerrat der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft und der Liste Heimo Urbas. Sechs Gegenstimmen kamen von der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft sowie eine von der Liste Heimo Urbas.