Förderung klimafitter Wiesen und Weiden
Die Förderaktion ist eine Maßnahme aus dem Zukunftsprozess 2030. Das Ziel sind klimafitte Bestände und mehr Eiweiß aus dem Grünland. Das Land Kärnten gewährt eine Förderung in Höhe von 142.000 Euro gemäß der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2016 für den Ankauf von ÖAG-Qualitätsnachsaatmischungen.
Ziele der Nachsaataktion
- Steigerung der Eiweißerträge im Grünland durch kleebetonte Mischungen. Widerstandsfähige Grünlandbestände durch klimafitte Sorten.
- Die Schaffung einer geschlossenen Grasnarbe in Beständen, die aufgrund der in den vergangenen Jahren aufgetretenen Dürreperioden massive Lücken aufweisen.
- Die Wiederherstellung ausgeglichener Grünlandbestände, die aufgrund des starken Engerling-Befalles geschädigt wurden. Die Schaffung standort- und nutzungsangepasster Futterbestände. Die Gewährleistung des Erosionsschutzes und der Bearbeitungssicherheit durch Erhöhung des Narbenschlusses.
- Die Verbesserung von Grünlandbeständen zur Optimierung der Grundfuttergewinnung.
- Die Steigerung der wirtschaftseigenen Grundfutterversorgung und die Verringerung des Anteiles an Zukauffutter und damit verbunden die Sicherung der Kreislaufwirtschaft.
- Die vermehrte Einbringung von trockenresistenteren Grünlandpflanzen in die Bestände und damit die Anpassung an den Klimawandel.
Förderung
Förderungswerber sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kärnten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
Wie hoch ist die Art und das Ausmaß der Förderung?
Maximal 70 Euro pro ha Dauerweide und gemähtem Grünland ab zwei Nutzungen. Der Eigenmittelanteil des Landwirts beträgt 20%.
Beispiele:
Für Biobetriebe gilt:
Wichtig ist für Biobetriebe, dass vorab ein Ansuchen für den Einsatz von konventionellem ungebeiztem Saatgut an die Kontrollstelle gestellt wird. Die Bestätigung der Kontrollstelle und eine Bestätigung des Händlers (Saatguthändler) über die Nichtverfügbarkeit von biologischem Saatgut in gleich- oder höherwertiger ÖAG-Qualität müssen beigelegt werden.
Wie hoch ist die Art und das Ausmaß der Förderung?
Maximal 70 Euro pro ha Dauerweide und gemähtem Grünland ab zwei Nutzungen. Der Eigenmittelanteil des Landwirts beträgt 20%.
Beispiele:
- Betrieb 1: 3 ha förderfähiges Dauergrünland: Die maximale Förderung beträgt in diesem Beispiel 70 x 3,0 = 210 Euro (= 80%), bei Vorlage einer Saatgutrechnung von mindestens 262,50 Euro.
- Betrieb 2: 10 ha förderfähiges Dauergrünland: Die maximale Förderung beträgt in diesem Beispiel 700 Euro (= 80%), bei Vorlage einer Saatgutrechnung von mindestens 875 Euro.
- Gefördert werden alle landwirtschaftlichen Betriebe, deren Grünlandfläche in Kärnten liegt.
- Die Förderung ist auf Dauergrünland beschränkt. Gefördert werden
- Dauerweiden und Mähwiese/-weide ab zwei Nutzungen.
- Der Ankauf der Saatgutmischungen muss zwischen 1. Juli 2023 und 31. Oktober 2023 erfolgen.
- Förderfähig sind ausschließlich Nachsaatmischungen mit Klee oder Luzerne, die gleich- oder höherwertig dem ÖAG-Standard entsprechen:
- Nachsaatmischung für mittlere Lagen bei mittelintensiver Bewirtschaftung (Na mit Klee)
- Nachsaatmischung für Gunstlagen bei intensiver Bewirtschaftung; ab vier Schnitten (Ni mit Klee)
- Nachsaatmischung für Gunstlagen bei intensiver Bewirtschaftung (Nik mit Klee)
- Nachsaatmischung für trockene Lagen bei mittelintensiver Bewirtschaftung; mit Luzerne und Glatthafer (Natro)
- Nachsaatmischung für trockene Lagen bei mittelintensiver Bewirtschaftung; für Dauerweide (Nawei)
- Die Förderung ist mit der verpflichtenden Teilnahme an spezifischen Webinaren zum Thema "Grünlandnachsaat und Pflege von Grünlandbeständen" verbunden. Es werden auch Webinare und Felderbegehungen mit dem Inhalt "Nachsaat" anerkannt, die im Jahr 2021 und 2022 stattfanden bzw. 2023 stattfinden.
Für Biobetriebe gilt:
Wichtig ist für Biobetriebe, dass vorab ein Ansuchen für den Einsatz von konventionellem ungebeiztem Saatgut an die Kontrollstelle gestellt wird. Die Bestätigung der Kontrollstelle und eine Bestätigung des Händlers (Saatguthändler) über die Nichtverfügbarkeit von biologischem Saatgut in gleich- oder höherwertiger ÖAG-Qualität müssen beigelegt werden.
Antragstellung:
Der Förderantrag mit der Originalrechnung, dem Zahlungsbeleg (Bestätigung der Barzahlung auf der Rechnung oder der Umsatzliste der Überweisung) und mit der Feldstücksliste vom MFA 2023 müssen bei der zuständigen Außenstelle der Landwirtschaftskammer Kärnten abgegeben werden.
Achtung: Die Antragsabgabe endet mit 10. November 2023. Ist die Förderungssumme von 143.000 Euro ausgeschöpft, dann ist der Antragsstopp erreicht. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst (First in - First out Prinzip). Daher sollte der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen so schnell wie möglich bei der zuständigen Außenstelle gestellt werden. Der Antrag ist bei der jeweiligen Außenstelle oder am Ende des Artikels erhältlich.
Achtung: Die Antragsabgabe endet mit 10. November 2023. Ist die Förderungssumme von 143.000 Euro ausgeschöpft, dann ist der Antragsstopp erreicht. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst (First in - First out Prinzip). Daher sollte der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen so schnell wie möglich bei der zuständigen Außenstelle gestellt werden. Der Antrag ist bei der jeweiligen Außenstelle oder am Ende des Artikels erhältlich.