EU-Parlament gibt grünes Licht für Gesetz über Industrieemissionen
Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg strengere und einheitliche Grenzwerte für Industrieemissionen verabschiedet. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Industrie und Landwirtschaft ihre Emissionen in Luft, Wasser und Boden verringern. Großanlagen - vornehmlich in der Chemie-und Stahlindustrie - sollen vor allem den Ausstoß besonders gesundheitsgefährdender Stoffe wie Stickstoffoxide, Ammoniak, Quecksilber, Methan und Kohlendioxid senken, wie Dow Jones News berichtet.
In der Landwirtschaft sind jedoch Ausnahmen für Viehzucht, einschließlich Rinder, extensive Betriebe und Tierhaltung für den Hausgebrauch vorgesehen. Die EU-Kommission soll bis Ende 2026 prüfen, ob es erforderlich ist, Emissionen aus der Viehzucht wieder in den Geltungsbereich aufzunehmen. Bei der Schweinehaltung soll das Gesetz auf Betriebe mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE) ausgeweitet werden. Ausgenommen sind Betriebe mit extensiver oder ökologischer Schweinehaltung, die sich während eines erheblichen Zeitraums im Jahr im Freien aufhalten. Für Geflügel gilt die Richtlinie für Betriebe mit Legehennen mit mehr als 300 GVE und für Betriebe mit Masthühner mit mehr als 280 GVE.
Die Umweltverpflichtungen sollen erstmals auch für Bergwerke und Batteriefabriken gelten. Erfasst werden dabei auch die Gewinnung und Aufbereitung von nichtenergetischen Erzen in industriellem Maßstab wie Eisen, Kupfer, Gold, Nickel und Platin. Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften über Industrieemissionen halten, müssen mit Geldstrafen in Höhe von mindestens 3% ihres jährlichen Umsatzes in der EU rechnen.
Das Gesetz muss nun noch vom formal vom EU-Rat verabschiedet werden, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann 22 Monate Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzuwandeln und anzuwenden.
In der Landwirtschaft sind jedoch Ausnahmen für Viehzucht, einschließlich Rinder, extensive Betriebe und Tierhaltung für den Hausgebrauch vorgesehen. Die EU-Kommission soll bis Ende 2026 prüfen, ob es erforderlich ist, Emissionen aus der Viehzucht wieder in den Geltungsbereich aufzunehmen. Bei der Schweinehaltung soll das Gesetz auf Betriebe mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE) ausgeweitet werden. Ausgenommen sind Betriebe mit extensiver oder ökologischer Schweinehaltung, die sich während eines erheblichen Zeitraums im Jahr im Freien aufhalten. Für Geflügel gilt die Richtlinie für Betriebe mit Legehennen mit mehr als 300 GVE und für Betriebe mit Masthühner mit mehr als 280 GVE.
Die Umweltverpflichtungen sollen erstmals auch für Bergwerke und Batteriefabriken gelten. Erfasst werden dabei auch die Gewinnung und Aufbereitung von nichtenergetischen Erzen in industriellem Maßstab wie Eisen, Kupfer, Gold, Nickel und Platin. Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften über Industrieemissionen halten, müssen mit Geldstrafen in Höhe von mindestens 3% ihres jährlichen Umsatzes in der EU rechnen.
Das Gesetz muss nun noch vom formal vom EU-Rat verabschiedet werden, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann 22 Monate Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzuwandeln und anzuwenden.