EU-Kommission will GLÖZ-Standards vereinfachen
Der Widerstand der Bauernvertretungen in ganz Europa beginnt Wirkung zu zeigen. Vergangenen Freitag hat die EU-Kommission (EK) weitere Vereinfachungsvorschläge vorgelegt und damit auf die Forderungen von Bauern und bäuerlichen Interessenvertretungen in ganz Europa reagiert.
Bisher sind folgende Entbürokratisierungsvorschläge der EU-Kommission an die Öffentlichkeit gedrungen, die nun noch inhaltlich und zeitlich mit dem Rat und dem Parlament abgestimmt bzw. verhandelt werden müssen:
GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung
Die EK schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten den Mindestbodenbedeckungszeitraum in Zukunft selbst wählen können und z. B. im Falle Österreichs auf den Sommer/Herbst verlegen. Damit einher gehen könnte auch die Definition einer Ausnahme für alle schweren Böden.
GLÖZ 7: Fruchtfolgeregelung
In Zukunft scheint die Kommission darauf zu verzichten, beim Anbau mehrere Jahre hintereinander zu betrachten, und geht auf die Vorgaben des Greening in der letzten Periode zurück: Es reicht, wenn bei
10 bis 30 ha Ackerland mindestens zwei Ackerkulturen angebaut werden (Hauptkultur maximal 75 %) und bei über 30 ha mindestens drei Ackerkulturen (Hauptkultur maximal 75 % und jede Kultur mindestens 5 %). Die komplizierte Regelung von Fruchtfolgen über mehrere Jahre würde laut Kommissionsvorschlag gestrichen werden.
10 bis 30 ha Ackerland mindestens zwei Ackerkulturen angebaut werden (Hauptkultur maximal 75 %) und bei über 30 ha mindestens drei Ackerkulturen (Hauptkultur maximal 75 % und jede Kultur mindestens 5 %). Die komplizierte Regelung von Fruchtfolgen über mehrere Jahre würde laut Kommissionsvorschlag gestrichen werden.
GLÖZ 8: Stilllegung
Die Verpflichtung, dass Mitgliedstaaten 4 % der Ackerfläche stilllegen müssen, wird im EK-Vorschlag gestrichen. Im Gegenzug dazu müssten Mitgliedstaaten eine freiwillige Stilllegungsmaßnahme im Rahmen der Ökoregelungen anbieten. Für die Stilllegungen gibt es dann eine finanzielle Abgeltung.
Kontrollen: Kleinbetriebe
Geht es nach der EK, müssen Betriebe mit weniger als 10 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zwar weiterhin alle Vorgaben der Konditionalität (insbesondere GLÖZ-Standards etc.) einhalten, um Direktzahlungen zu erhalten. Laut Vorschlag der EK wären diese Betriebe aber von Kontrollen und Sanktionen im Rahmen der Konditionalität auszunehmen. In Österreich wären davon laut MFA 2023 knapp 40 % der Betriebe umfasst.
Ob die vorgeschlagenen Änderungen wie oben beschrieben kommen – und vor allem wann, ist derzeit noch nicht klar, denn die Zustimmung von Rat und EU-Parlament sind noch ausständig.
Seitens der LK Kärnten werden die von der Kommission auf den Tisch gelegten Forderungen vorsichtig positiv bewertet. Es handelt sich dabei allesamt um Forderungen, die seitens des Vorstandes der LK Kärnten gemeinsam an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den zuständigen EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski herangetragen wurden. Für LK-Präsident Siegfried Huber ist damit jedoch das Thema noch längst nicht vom Tisch: „Die Vorschläge der EU-Kommission sind ein erster Schritt. Es müssen aber
noch viele weitere folgen. Es gibt innerhalb und außerhalb der GAP-Maßnahmen noch viel Entbürokratisierungspotenzial, das jetzt genutzt werden muss“, so Huber in Richtung EU-Kommission.
Seitens der LK Kärnten werden die von der Kommission auf den Tisch gelegten Forderungen vorsichtig positiv bewertet. Es handelt sich dabei allesamt um Forderungen, die seitens des Vorstandes der LK Kärnten gemeinsam an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den zuständigen EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski herangetragen wurden. Für LK-Präsident Siegfried Huber ist damit jedoch das Thema noch längst nicht vom Tisch: „Die Vorschläge der EU-Kommission sind ein erster Schritt. Es müssen aber
noch viele weitere folgen. Es gibt innerhalb und außerhalb der GAP-Maßnahmen noch viel Entbürokratisierungspotenzial, das jetzt genutzt werden muss“, so Huber in Richtung EU-Kommission.