Entlastung der Bauern gefordert
1. Versorgungssicherungspaket umsetzen
In Anbetracht des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der damit einhergehenden steigenden Marktunsicherheiten gilt es, rechtzeitig Maßnahmen im Sinne der wirtschaftlichen Landesverteidigung zu treffen, um die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln zu gewährleisten und die bäuerliche Landwirtschaft in Kärnten abzusichern.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert die Kärntner Landesregierung auf, gemeinsam mit der Bundesregierung ein Versorgungssicherungspaket umzusetzen, das folgende Punkte umfasst:
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert die Kärntner Landesregierung auf, gemeinsam mit der Bundesregierung ein Versorgungssicherungspaket umzusetzen, das folgende Punkte umfasst:
- Priorität für Lebensmittel- und Futtermittelproduktion bei der Erdgasversorgung: Die Abhängigkeit von Erdgas in der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion bzw. im Besonderen bei deren Be- und Verarbeitung (z. B. Trocknung von Erntegut, Fleischverarbeitung, Molkereien etc.) kann kurzfristig nicht reduziert werden. Die Kärntner Landesregierung soll über die Bundesregierung sicherstellen, dass im Falle eines Engpasses in der Erdgasversorgung dieser Sektor prioritär mit Erdgas versorgt wird.
- Offensive für Erdgas- und Erdölunabhängigkeit in der Lebens- und Futtermittelproduktion bzw. in deren Be- und Verarbeitung: Die Abhängigkeit von Erdgas und Erdöl in der Lebens- und Futtermittelverarbeitung muss rasch reduziert werden. Die Kärntner Landesregierung möge dies durch einen mit den Unternehmen erarbeiteten, verbindlichen Umstellungsplan und eine Investitionsoffensive (z. B. aus Mitteln des KWF) unterstützen.
- Teuerungsausgleich: Die Mehreinnahmen des Staates durch höhere Energie- und Düngerpreise aus dem Sektor Land- und Forstwirtschaft bewegen sich bisher in der Größenordnung von 160 bis 170 Mio. Euro.
Zur Abfederung gestiegener Energie- und Düngerpreise sollen auf Bundesebene umgehend zum Beispiel eine hektarbezogene, unkomplizierte, pauschale Rückvergütung der auch im europäischen Vergleich viel zu hohen Mineralölsteuer und der Energieabgaben oder andere Entlastungsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eingeführt werden. - Lagerkapazitäten schaffen und Versorgungsinfrastruktur absichern: Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert, den Ausbau von genügend Lagerkapazitäten für landwirtschaftliche Erzeugnisse, insbesondere Getreide, zu fördern und für die Absicherung der enorm wichtigen Versorgungsinfrastruktur wie dem öffentlichen Schlachthof, Kühlhäusern, Mühlen etc. unbedingt Sorge zu tragen
- Selbstversorgung bei Eiweiß steigern: Zur Stärkung der Selbstversorgung mit Eiweißfuttermitteln wird die Kärntner Landesregierung aufgefordert, eine Kärntner Eiweißstrategie für das Grünland und den Ackerbau zu unterstützen, mit dem Ziel, Kärnten unabhängiger von Eiweißfuttermittelimporten zu machen und damit auch einen Beitrag zu verbesserten betriebsinternen Düngerkreisläufen geleistet zu haben.
- Agrarstrom für bäuerliche Betriebe umsetzen: Vor allem Milchviehbetriebe sehen sich massiven Strompreiserhöhungen gegenüber. Die Kärntner Landesregierung als bestimmender Eigentümer möge auf die KELAG einwirken, einen begünstigten Stromtarif und eine vorübergehende Senkung der Netzgebühr für die lebensmittelproduzierenden Betriebe in der Landwirtschaft anzubieten, damit die Versorgungssicherheit für Kärnten weiterhin gewährleistet werden kann.
2. Mindestpreise für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Die aktuell hohe Inflation ist vor allem auf gestiegene Preise für Energie und Treibstoffe zurückzuführen. Mittelfristig wird sich das wohl auch auf steigende Lebensmittelpreise auswirken, welche zu einer weiteren Steigerung der Inflationsraten führen könnten.
Seitens der Kärntner Landesregierung wurde in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer gesetzlichen Preisregelung von Lebensmitteln ins Spiel gebracht, um für die Konsumenten „leistbare Lebensmittelpreise“ sicherzustellen. Dies würde massiven Druck für die bäuerlichen Produzenten bedeuten, da diese im Verhältnis zu den anderen Teilnehmern in der Lebensmittelwertschöpfungskette die geringste Marktmacht aufweisen.
Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass im Falle einer gesetzlichen Preisregelung – welche in Ausnahmesituationen durch das Preisgesetz geregelt wird – Mindestpreise für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse festzusetzen sind, welche es den bäuerlichen Betrieben ermöglichen, ihre Kosten zu decken und einen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Denn nur so kann mittel- und langfristig die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sichergestellt werden.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert die Kärntner Landesregierung auf, sich im Falle einer gesetzlichen Preisregelung für Konsumenten bei der Bundesregierung für kostendeckende Mindestpreise für die bäuerlichen Erzeuger einzusetzen, damit diese der Marktmacht des Lebensmittelhandels nicht schutzlos ausgeliefert sind.
Seitens der Kärntner Landesregierung wurde in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer gesetzlichen Preisregelung von Lebensmitteln ins Spiel gebracht, um für die Konsumenten „leistbare Lebensmittelpreise“ sicherzustellen. Dies würde massiven Druck für die bäuerlichen Produzenten bedeuten, da diese im Verhältnis zu den anderen Teilnehmern in der Lebensmittelwertschöpfungskette die geringste Marktmacht aufweisen.
Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass im Falle einer gesetzlichen Preisregelung – welche in Ausnahmesituationen durch das Preisgesetz geregelt wird – Mindestpreise für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse festzusetzen sind, welche es den bäuerlichen Betrieben ermöglichen, ihre Kosten zu decken und einen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Denn nur so kann mittel- und langfristig die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sichergestellt werden.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert die Kärntner Landesregierung auf, sich im Falle einer gesetzlichen Preisregelung für Konsumenten bei der Bundesregierung für kostendeckende Mindestpreise für die bäuerlichen Erzeuger einzusetzen, damit diese der Marktmacht des Lebensmittelhandels nicht schutzlos ausgeliefert sind.