Die Vogelgrippe ist in Österreich zurück
Seit 19. September wurde in mehreren Regionen Österreichs das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bei Wildvögeln, aber auch schon bei Hausgeflügel nachgewiesen.
Am 09. Oktober 2024 wurde ein erster Fall der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) in einem Geflügelbetrieb in Braunau (OÖ) nachgewiesen. In den Wochen davor wurde das Virus bereits in mehreren Regionen Österreichs bei Wildvögeln, aber auch schon in einem Kleinbetrieb nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Regionen bereits infizierte, aber noch lebende Wildvögel, vorkommen.
Aufgrund des aktuellen Fallgeschehens wird im Bezirk Braunau in Oberösterreich nach tierseuchenrechtlichen Vorgaben eine sogenannte „Sperrzone“ ausgesprochen. Geflügel und deren Erzeugnisse wie Eier, Fleisch etc. dürfen nun nicht mehr aus der Sperrzone gebracht werden. Die entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums trat mit 22. Oktober 2024 in Kraft. Die weitere Entwicklung wird seitens der Veterinärbehörden aufmerksam beobachtet. Bei Bedarf werden weitere Sperrzonen eingerichtet.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt allen Geflügelhalter:innen nun auch verstärkt auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten: direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten bestmöglich verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Jede Geflügelhaltung, auch wenn es sich nur um ein Tier handelt, muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung ist es nun auch umso wichtiger, dass tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der zuständigen Behörde veranlasst.
Das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchengeschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden. Das aktuelle Risiko wird von der AGES laufend evaluiert, wobei neben dem Auftreten des Erregers in Österreich auch die Seuchensituation in benachbarten Mitgliedstaaten, klimatische Verhältnisse oder bekannte Zugvogelrouten Berücksichtigung finden.
Am 09. Oktober 2024 wurde ein erster Fall der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) in einem Geflügelbetrieb in Braunau (OÖ) nachgewiesen. In den Wochen davor wurde das Virus bereits in mehreren Regionen Österreichs bei Wildvögeln, aber auch schon in einem Kleinbetrieb nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Regionen bereits infizierte, aber noch lebende Wildvögel, vorkommen.
Aufgrund des aktuellen Fallgeschehens wird im Bezirk Braunau in Oberösterreich nach tierseuchenrechtlichen Vorgaben eine sogenannte „Sperrzone“ ausgesprochen. Geflügel und deren Erzeugnisse wie Eier, Fleisch etc. dürfen nun nicht mehr aus der Sperrzone gebracht werden. Die entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums trat mit 22. Oktober 2024 in Kraft. Die weitere Entwicklung wird seitens der Veterinärbehörden aufmerksam beobachtet. Bei Bedarf werden weitere Sperrzonen eingerichtet.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt allen Geflügelhalter:innen nun auch verstärkt auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten: direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten bestmöglich verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Jede Geflügelhaltung, auch wenn es sich nur um ein Tier handelt, muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung ist es nun auch umso wichtiger, dass tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der zuständigen Behörde veranlasst.
Das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchengeschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden. Das aktuelle Risiko wird von der AGES laufend evaluiert, wobei neben dem Auftreten des Erregers in Österreich auch die Seuchensituation in benachbarten Mitgliedstaaten, klimatische Verhältnisse oder bekannte Zugvogelrouten Berücksichtigung finden.
400.000 Legehühner in der Slowakei getötet
In der Slowakei etwa müssen alle 400.000 Hühner des größten Geflügelbetriebs des Landes getötet werden, weil in einem Teil der Farm Vogelgrippe nachgewiesen wurde. Das berichtete das öffentlich-rechtliche Fernsehen STVR Ende vergangener Woche unter Berufung auf Behördenangaben. Zuvor hatte die lokale Veterinär- und Lebensmittelbehörde Nove Zamky der Nachrichtenagentur TASR bestätigt, dass die Vogelgrippe in dem Betrieb in der Gemeinde Dvory nad Zitavou nachgewiesen wurde, berichtet die APA. Die Kontrolle sei erfolgt, nachdem der Besitzer selbst ordnungsgemäß den Tod mehrerer Hühner gemeldet habe.