Den Futterertrag durch Neustart verbessern
Viehhaltende Betriebe haben die Möglichkeit, nach der Getreide- oder Silomaisernte die Wechselwiesen oder Feldfutterflächen neu anzulegen. Dadurch liefert der Feldfutterbestand heuer, wenn die Witterung mitspielt, noch einen Schnitt, vorausgesetzt, die Anlage erfolgt bis Mitte August. Zumindest im nächsten Frühjahr ist der erste Schnitt schon ertragreich.
Eine gute Bestandslenkung durch die Saat ist möglich, weil in der Regel das wächst, was ausgesät wird. Mängel bei der Anlage von Futterflächen führen zu pflanzenbaulich nicht gewünschten Futterbeständen. Vor allem Hirtentäschel oder andere Unkräuter sollten bei ca. 20 cm Bestandshöhe abgemäht und abtransportiert werden.
Eine gute Bestandslenkung durch die Saat ist möglich, weil in der Regel das wächst, was ausgesät wird. Mängel bei der Anlage von Futterflächen führen zu pflanzenbaulich nicht gewünschten Futterbeständen. Vor allem Hirtentäschel oder andere Unkräuter sollten bei ca. 20 cm Bestandshöhe abgemäht und abtransportiert werden.
Bodenvorbereitung und Düngung
Voraussetzung für das gute Gelingen von Neuaussaaten ist eine gründliche Bodenvorbereitung. Wichtig ist ein gut abgesetztes und feinkrümmeliges Saatbeet mit einem guten Bodenschluss, daher sollte unbedingt nach dem Sävorgang die Walzarbeit erfolgen. Im Rahmen der Bodenvorbereitung ist es gut möglich, Wirtschaftsdünger, aber auch Kalk (1500 bis 2000 kg pro ha kohlensauren Kalk) gleichmäßig in den Boden einzuarbeiten.
Die Höhe sinnvoller mineralischer Phosphor- und Kaliumdüngegaben hängt von der Wirtschafts- und Mineraldüngermenge im Laufe der Fruchtfolge ab. Liegt ein Bodenuntersuchungsergebnis vor, sollte nach diesem Ergebnis gedüngt werden. Ansonsten soll nach den Richtlinien für sachgerechte Düngung gedüngt werden.
Die Höhe sinnvoller mineralischer Phosphor- und Kaliumdüngegaben hängt von der Wirtschafts- und Mineraldüngermenge im Laufe der Fruchtfolge ab. Liegt ein Bodenuntersuchungsergebnis vor, sollte nach diesem Ergebnis gedüngt werden. Ansonsten soll nach den Richtlinien für sachgerechte Düngung gedüngt werden.
Saatmethode und Saatzeit
Mischungen von Leguminosen mit Gras sind gegenüber Reinsaaten, z.?B. nur Rotklee, immer vorzuziehen. Leguminosen liefern dabei den Rohproteinertrag. Daher sollte in einer Mischung ein Anteil an Leguminosen nicht fehlen. Bei den Grünlandversuchen in Weindorf der LFS und Agrar-HAK Althofen haben sich die Grünlandnachsaatmischungen bewährt (siehe Tabelle).
Die Mischungen bringen folgende Vorteile:
Die Mischungen bringen folgende Vorteile:
- Höhere Ertragssicherheit durch geringeren Ertragsabfall bei Auftreten von Krankheiten und Schädlingen (siehe Tabelle)
- Langsamer Qualitätsabfall
- Höhere Schmackhaftigkeit; damit wird eine höhere Futteraufnahme erreicht
- Vielseitige Nutzung, da neben der Grünfütterung auch Heu- und Silagebereitung möglich ist
- Eiweißgehalte und Qualitätserträge
Eiweißgehalte und Qualitätserträge
Die verschiedenen und angepassten ÖAG-Wechselwiesen und ÖAG-Feldfuttermischungen bringen auf den ackerfähigen Standorten Erträge von zehn bis 16?t Trockenmasse (TM) pro Jahr. Bei rechtzeitiger Ernte (Ähren-/Rispenschieben der Leitgräser) liefern diese Mischungen Energiegehalte von 6,0 bis 6,4 MJ NEL/kg TM und Eiweißgehalte von 170 bis 220 g/kg TM. Dies ergibt realistische Qualitätserträge von 50.000 bis 80.000 MJ NEL/ha– Silomais liegt in derartigen Lagen bei 60.000 bis 90.000 MJ NEL/ha. Der große Vorteil der kleeartigen Feldfutterbestände zeigt sich im gewaltigen Eiweißertrag von 1700 bis 3500 kg/ha und Jahr. Das Feldfutter ist dabei ein wesentlicher Aspekt der heimischen Eiweißversorgung am viehhaltendem Betrieb.
Saatgutreklamation
Häufig wird die Meinung vertreten, dass Ampfersamen in den Mischungen enthalten sind, dies kann jedoch nicht bestätigt werden. Saatgutreklamationen können nur durchgeführt werden, wenn 400 g zur Untersuchung auf Fremdbesatz eingesendet werden. Deshalb empfiehlt es sich, Saatgut samt Saatgutetikett im Ansaatjahr von der gesäten Mischung aufzubewahren. Bei den ÖAG-Saatgutmischungen werden 100 g untersucht, und es darf hier kein Ampfersamen enthalten sein. Bei den Handelsmischungen werden 50 g untersucht, und es dürfen fünf Samen darin vorkommen.