Coronavirus: Maßnahmen in Verbindung mit Direktvermarktung beim Ab-Hof-Verkauf und Urlaub am Bauernhof
Für Heurigen und Buschenschanken gelten dieselben Regeln, wie für die Gastronomie -- sie dürfen ab Dienstag (17. März 2020) nicht mehr geöffnet sein. Gemäß der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe untersagt.
Noch gibt es eine Ausnahme für Beherbergungsbetriebe, wenn in der Betriebsstätte Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht und ausgeschenkt werden. Diese Ausnahmebestimmung gilt auch für alle Urlaub am Bauernhof- Betriebe, sie dürfen Ihre Gäste derzeit noch verköstigen. Aktuell (Stand: 17. März, 11 Uhr) ist eine Vorbereitung zur Schließung der Hotel- und Beherbergungsbetriebe in Vorbereitung. Ausgenommen sind Betriebe, die Beschäftigte von jenen Unternehmen beherbergen, die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftsleistung und der Standortsicherheit nicht von Schließungen betroffen sind. Auf freiwilliger Basis ist eine Schließung auch sofort möglich. Urlaub am Bauernhof-Betriebe finden aktuelle Information zu den derzeitigen Reisebestimmungen auch auf https://www.urlaubambauernhof.at/reiseziel/oberoesterreich.
Noch gibt es eine Ausnahme für Beherbergungsbetriebe, wenn in der Betriebsstätte Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht und ausgeschenkt werden. Diese Ausnahmebestimmung gilt auch für alle Urlaub am Bauernhof- Betriebe, sie dürfen Ihre Gäste derzeit noch verköstigen. Aktuell (Stand: 17. März, 11 Uhr) ist eine Vorbereitung zur Schließung der Hotel- und Beherbergungsbetriebe in Vorbereitung. Ausgenommen sind Betriebe, die Beschäftigte von jenen Unternehmen beherbergen, die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftsleistung und der Standortsicherheit nicht von Schließungen betroffen sind. Auf freiwilliger Basis ist eine Schließung auch sofort möglich. Urlaub am Bauernhof-Betriebe finden aktuelle Information zu den derzeitigen Reisebestimmungen auch auf https://www.urlaubambauernhof.at/reiseziel/oberoesterreich.
Sind Direktvermarkter und Bauernläden Lebensmittelversorger? Wie sieht es mit Bauernmärkten und Ab-Hof Verkauf aus?
Lebensmittelproduzentinnen und -produzenten, Direktvermarkter, Bauernläden und der Ab-Hof Verkauf sind als Versorgungseinrichtungen definiert, die Einschränkungen der Öffnungszeiten gelten für sie nicht. Bauernmärkte als Lebensmittelversorger können weiterhin offenbleiben.
Allgemeines für Kontakte im Hofladen
- Unterlassen Sie derzeit Begrüßungsrituale, wie z.B. Händeschütteln - dabei handelt es sich in der aktuellen Situation wie schon angeführt um keine Unhöflichkeit.
- Achten Sie, dass sich im Hofladen nicht zu viele Personen auf einmal befinden - Abstand (mindestens ein Meter) muss möglich sein.
- Weisen Sie höflich darauf hin (eventuell als Hinweis an der Tür außen), vor dem Hofladen zu warten, bis wieder ausreichend Platz im Hofladen ist - stellen Sie für Ihre Kunden eventuell eine Sitzgelegenheit bereit.
- Stellen Sie im Hofladen einen Hinweis auf die Einhaltung von Abstand zu anderen Kunden, richtiges Niesverhalten und eingeschränkte Selbstbedienung bei offener Ware auf.
- Bieten Sie auch Ihren Kunden die Möglichkeit der Händedesinfektion.
- Achten Sie vermehrt auf intakten "Schutz" - wie z.B. Spuckschutz, Ihrer angebotenen Lebensmittel.
- Empfohlen wird, dass derzeit Kunden offen angebotene Lebensmittel (Obst und Gemüse) nicht selbst berühren und einpacken sollen.
- Im Fleischbereich wäre es vorübergehend sinnvoll, auch Haltbarware, wie z.B. Würste im Vorfeld zu vakuumieren, um jeglichen Kontakt mit dem Lebensmittel aus hygienischer Sicht zu vermeiden.
- Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Kundenkontakt sorgfältig mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder desinfizieren Sie diese, dies ist derzeit die wirk-samste Maßnahme.
- Desinfizieren Sie in kurzen Abständen die Türklinken und Verkaufstische etc.
- Bieten Sie Kunden nach Möglichkeit die Zustellung Ihrer Lebensmittel an und vermeiden Sie Bargeldzahlung (legen Sie den zugestellten Lebensmitteln eine Rechnung bei).
- Bieten Sie Ihren "Stammkunden" an, telefonisch oder per Mail Ihre Bestellung bekannt zu geben, um den Aufenthalt am Hof so kurz wie möglich zu halten.
- Wo es möglich ist, bieten Sie den Verkauf über "Automaten" an - Desinfektion bei Nachfüllung beachten.
- Erkrankte Menschen bzw. Verdachtsfälle dürfen weder in Produktion und Verkauf eingebunden werden.