Corona bringt Fristverlängerungen
Die Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 hat derzeit oberste Priorität. Die von der Bundesregierung verhängten Maßnahmen haben aber Auswirkungen auf die heimischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe hinsichtlich Einhaltung von Fristen, insbesondere bei der Antragstellung. Daher wurden Erleichterungen durch Fristverlängerungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geschaffen.
Welche Bereiche sind betroffen?
Mehrfachantragstellung:
Direktzahlungen und Junglandwirte:
Rinderkennzeichnungsverordnung:
Schulmilch-, Schulobst- und Schulgemüseprogramm:
Pflanzenschutz - Plaketten bleiben gültig:
Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich:
Welche Bereiche sind betroffen?
Mehrfachantragstellung:
- Aufgrund der aktuellen Situation war bzw. ist die Beratungstätigkeit und damit auch die technische Hilfestellung bei der Mehrfachantragsstellung bei der Landwirtschaftskammer deutlich eingeschränkt.
- Um zu verhindern, dass Landwirte keinen fristgerechten Antrag stellen können, wurde die Frist für das Antragsjahr 2020 bis 15. Juni 2020 verlängert.
- Die Frist für (kürzungsfreie) Antragsänderungen wurde ebenso bis 30. Juni 2020 verlängert
Direktzahlungen und Junglandwirte:
- Die Frist für die Anträge auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen sowie Anzeigen zur Übertragung von Zahlungsansprüchen wird analog zum Mehrfachantrag bis zum 15. Juni 2020 verlängert.
- Für den erforderlichen Nachweis der beruflichen Qualifikation bei Junglandwirten kann in begründeten Fällen eine zusätzliche Nachfrist von sechs Monaten (somit auf maximal 3,5 Jahre) gewährt werden.
Rinderkennzeichnungsverordnung:
- Betriebe können noch vorhandene herkömmliche Ohrmarken über den 30. April hinaus verwenden. Sobald die Restbestände aufgebraucht sind, sind die elektronischen Ohrenmarken zu verwenden.
Schulmilch-, Schulobst- und Schulgemüseprogramm:
- Für noch nicht ausgeschöpfte Geldmittel für die jeweiligen Programme werden die Antragsfristen auf Beihilfen bis 30. Juni verlängert.
- Für Anträge von begleitenden Maßnahmen (u.a. Verkostungen oder Kommunikationsmaßnahmen) wurde die Frist auf 30. Mai verlängert.
Pflanzenschutz - Plaketten bleiben gültig:
- In Kärnten ist das Überprüfen der Pflanzenschutzgeräte bis auf weiteres ausgesetzt. Pickerl an Feldspritzen und Gebläsesprühern, die im Jahr 2019 den pflanzenschutzmittelrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben und die bis 30. Juni 2020 ablaufen oder jetzt schon abgelaufen sind, behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020. Das gilt auch für Neugeräte, die heuer zum ersten Mal zur Überprüfung anstünden. Die Prüfdienste von AMA und Land sind informiert.
Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich:
- Beihilfeanträge zu Umstellung oder Umstrukturierung von Rebflächen oder Investitionen können bei Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände (u.a. Pandemien wie COVID-19) auch noch nach der vorgesehenen Frist akzeptiert werden.