Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
Der Verpflichtungszeitraum beträgt grundsätzlich ein Kalenderjahr (1. Jänner bis 31. Dezember) und verlängert sich automatisch, wenn diese nicht abgemeldet wird.
Wird jedoch in einem Förderjahr keine Menge für das bodennahe Ausbringungsverfahren oder die Gülleseparierung beantragt, erlischt die Verpflichtung für diese Maßnahme. In diesem Fall ist ein neuer fristgerechter Maßnahmenantrag im Mehrfachantrag erforderlich, wenn der Betrieb wieder prämienfähig an der Maßnahme im Folgejahr teilnehmen möchte.
Wird jedoch in einem Förderjahr keine Menge für das bodennahe Ausbringungsverfahren oder die Gülleseparierung beantragt, erlischt die Verpflichtung für diese Maßnahme. In diesem Fall ist ein neuer fristgerechter Maßnahmenantrag im Mehrfachantrag erforderlich, wenn der Betrieb wieder prämienfähig an der Maßnahme im Folgejahr teilnehmen möchte.
Verfahren
Schleppschlauch: bodennahe Ablage durch lose, flexible Schläuche ohne Anpressdruck
Schleppschuh: bodennahe Ablage durch eine Ablageschar mit Anpressdruck
Injektionsverfahren: Ablage direkt in den Boden mittels vorheriger Öffnung des Bodens durch Werkzeuge wie Zinken, Scheiben in einem Arbeitsschritt mit der Ausbringung (z.B. Schlitzgeräte, Scheibenegge und Güllegrubber).
Die Ausbringung mit Schwenkverteiler und mittels eines auf dem Düsenbalken befestigten Pralltellers ist nicht zulässig bzw. förderbar.
Schleppschuh: bodennahe Ablage durch eine Ablageschar mit Anpressdruck
Injektionsverfahren: Ablage direkt in den Boden mittels vorheriger Öffnung des Bodens durch Werkzeuge wie Zinken, Scheiben in einem Arbeitsschritt mit der Ausbringung (z.B. Schlitzgeräte, Scheibenegge und Güllegrubber).
Die Ausbringung mit Schwenkverteiler und mittels eines auf dem Düsenbalken befestigten Pralltellers ist nicht zulässig bzw. förderbar.
Förderfähigkeit
Förderfähig ist die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger, einschließlich Biogasgülle, bis maximal 50 m3/ha düngungswürdiger Acker- und Grünlandfläche. Die düngungswürdige Fläche berechnet sich aus der Summe der Acker- und Grünlandflächen mit N-Düngebedarf gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung. Leguminosenreinbestände (Soja, Erbsen, Ackerbohnen, Klee etc.) und Flächen mit Düngeverbot sind keine düngungswürdigen Flächen.
Die bodennah ausgebrachte Menge und Art des flüssigen Wirtschaftsdüngers (einschließlich Biogasgülle) sowie der Ausbringungszeitpunkt und das Ausbringungsverfahren sind schlagbezogen zu dokumentieren. Die Ausbringung durch betriebsfremde Geräte muss durch Rechnungen über die Dienstleistung nachgewiesen werden. Bei der Ausbringung von Biogasgülle sind geeignete Nachweise über die Ausgangsprodukte wie beispielsweise Untersuchungszertifikate vorzulegen.
Die bodennah ausgebrachte Menge und Art des flüssigen Wirtschaftsdüngers (einschließlich Biogasgülle) sowie der Ausbringungszeitpunkt und das Ausbringungsverfahren sind schlagbezogen zu dokumentieren. Die Ausbringung durch betriebsfremde Geräte muss durch Rechnungen über die Dienstleistung nachgewiesen werden. Bei der Ausbringung von Biogasgülle sind geeignete Nachweise über die Ausgangsprodukte wie beispielsweise Untersuchungszertifikate vorzulegen.
Gülleseparation
Förderfähig ist die Trennung von am Betrieb durch Rinderhaltung angefallenem, flüssigem Wirtschaftsdünger in eine feste und flüssige Phase mittels entsprechender mechanischer Einrichtungen (zum Beispiel Siebschnecke, Zentrifuge). Eine Dokumentation über das Datum der Gülleseparierung und die Menge des separierten flüssigen Wirtschaftsdüngers sind zu führen. Über den Einsatz betriebsfremder Geräte ist ein Nachweis in Form von Rechnungen oder geeigneter, gleichwertiger Unterlagen zu erbringen.
Förderfähige Mengen | Details | Euro/m³ |
Schleppschlauchverfahren | 1,0 | |
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle auf Ackerflächen sowie Grünlandflächen | Schleppschuhverfahren | 1,4 |
Gülleinjektionsverfahren | 1,6 | |
Gülleseparierung | bis max. 20 m³ je Rinder-GVE und Jahr | 1,4 |
Webinar
"Vorbeugender Grundwasserschutz Acker", "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" und Fördermöglichkeiten von diesen Gerätschaften (Gülleseparator, Schleppschlauch, Schleppschuh, Gülleinjektor usw.) im Rahmen der Investitionsförderung, am 19. Oktober 2023, 19.30 Uhr. Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie in diesem Webinar.
Anmeldung unter: www.ktn.lfi.at
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