Biomasse: Unterstützung für Anlagenbetreiber
Ab einer Größe von 20 MW Brennstoffwärmeleistung müssen Anlagenbetreiber, die Biomasse einsetzen, nachweisen, dass das eingesetzte Holz aus nachhaltiger Produktion stammt. Mittlerweile haben 200 Unternehmen Nachhaltigkeitszertifizierungen nach dem RED II-Standard durchgeführt, weitere 100 werden in den nächsten Monaten folgen. 16 Zertifizierungsstellen sind aktuell in Österreich tätig. Mit der Einführung der RED III wird die Größenschwelle für die Nachweispflicht von 20 auf 7,5 MW gesenkt, und zahlreiche neue Kriterien werden implementiert. Die von der Europäischen Union erlassene Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED) wird laufend überarbeitet und muss von den Nationalstaaten umgesetzt werden. Die ministerielle Zuständigkeit fällt in die Bereiche des Klimaschutz- und des Landwirtschaftsministeriums, die wiederum das Umweltbundesamt und das Bundesforschungszentrum für Wald beauftragt haben, die Umsetzung zu betreuen. Die Zertifizierungssysteme selbst werden wiederum von der EU-Kommission zugelassen und beaufsichtigt. „In Österreich gesetzlich kontrollierte, nachhaltig produzierte Biomasse muss von der EU-Kommission als nachhaltig anerkannt werden – auch ohne Zettelwirtschaft“, fordert Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasseverbandes. Dieser wird eine Informations- und Schlichtungsstelle zur Nachhaltigkeitszertifizierung einrichten.