Biber gezielt regulieren
Im Jahr 2013 zählte Kärnten 160 Biber. Sieben Jahre später, 2020, sind es 664. „Unser Monitoring zeigt einen rasanten Anstieg der Biberpopulation“, sagt Agrar- und Jagdreferent LR Martin Gruber. „Die aktuelle Zahl ist weit höher als angenommen.“
Biber haben sich nach Angaben Grubers inzwischen in ganz Kärnten ausgebreitet. Flüsse wie Drau, Gurk und Glan sind nahezu flächendeckend von Bibern besiedelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt in Unterkärnten. „Grund für die flächendeckende Ausbreitung ist, dass die Tiere in Kärnten ideale Lebensbedingungen vorfinden“, erklärt Wildbiologin Patrica Graf, die das Monitoring durchgeführt hat.
Inzwischen gibt es 172 Biberreviere und damit kaum mehr eine Möglichkeit, Biberfamilien umzusiedeln. Das sei der Grund, warum es selbst bei Gefahr in Verzug oft länger dauert, eine Lösung zu finden. „Selbst wenn wir die Tiere einfangen können, werden geeignete Gewässer zur Freilassung rar“, meint Graf.
Mit den derzeit zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln stoße man laut Gruber immer öfter an Grenzen. Denn beim Biber handelt es sich um eine streng geschonte Tierart – jeder Eingriff in den Lebensraum stellt eine Ausnahme von Schonvorschriften dar. Bis Mitte März will der Landesrat einen Entwurf für einen Managementplan in Begutachtung schicken. Dieser soll Maßnahmen enthalten, der die Eingriffsmöglichkeiten regelt – von der Vergrämung und Entfernung von Biberdämmen bis hin zur gezielten Entnahme und Tötung von Bibern. In Kraft treten soll der Managementplan spätestens im Herbst.
Biber haben sich nach Angaben Grubers inzwischen in ganz Kärnten ausgebreitet. Flüsse wie Drau, Gurk und Glan sind nahezu flächendeckend von Bibern besiedelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt in Unterkärnten. „Grund für die flächendeckende Ausbreitung ist, dass die Tiere in Kärnten ideale Lebensbedingungen vorfinden“, erklärt Wildbiologin Patrica Graf, die das Monitoring durchgeführt hat.
Inzwischen gibt es 172 Biberreviere und damit kaum mehr eine Möglichkeit, Biberfamilien umzusiedeln. Das sei der Grund, warum es selbst bei Gefahr in Verzug oft länger dauert, eine Lösung zu finden. „Selbst wenn wir die Tiere einfangen können, werden geeignete Gewässer zur Freilassung rar“, meint Graf.
Mit den derzeit zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln stoße man laut Gruber immer öfter an Grenzen. Denn beim Biber handelt es sich um eine streng geschonte Tierart – jeder Eingriff in den Lebensraum stellt eine Ausnahme von Schonvorschriften dar. Bis Mitte März will der Landesrat einen Entwurf für einen Managementplan in Begutachtung schicken. Dieser soll Maßnahmen enthalten, der die Eingriffsmöglichkeiten regelt – von der Vergrämung und Entfernung von Biberdämmen bis hin zur gezielten Entnahme und Tötung von Bibern. In Kraft treten soll der Managementplan spätestens im Herbst.