Auftakt für Vor-Ort-Kontrollen
Um die Hauptauszahlung sicherzustellen, ist ein Mindestmaß an Kontrollen durchzuführen. Ab 4. Mai werden flächen- und tierbezogene Vor-Ort-Kontrollen der AMA sowie Biokontrollen durch die Kontrollstellen wiederaufgenommen. Aufgrund der Covid-19-Krise und des damit verbundenen Gesundheitsschutzes werden Kontrollen soweit wie möglich unter Vermeidung von sozialen Kontakten durchgeführt. Vor-Ort-Kontrollen erfolgen daher nur nach telefonischer Voranmeldung beim Betriebsführer. Dabei ist es notwendig, die Vor-Ort-Kontrolle mit dem Kontrollor so vorzubereiten, dass die Verweildauer am Betrieb möglichst kurzgehalten wird. Das Kontrollorgan gibt dem Betriebsführer telefonisch bekannt, welche Maßnahmen auf dem Betrieb überprüft werden und welche Unterlagen vorzuzeigen sind.
Die Kontrollen auf dem Betrieb werden so weit wie möglich unbegleitet erfolgen. Kontrollen in Betriebsräumen finden nur statt, wenn die Einhaltung des Sicherheitsabstands von einem Meter zu anderen Personen sichergestellt werden kann. Ist dieser Sicherheitsabstand nicht einhaltbar, dürfen Betriebsgebäude vom Kontrollor allein betreten werden. Sind Fahrten innerhalb des Betriebes notwendig, z.B. bei der Feldbesichtigung von entlegenen Feldstücken, erfolgt dies nur mit getrennten Fahrzeugen.
Der abschließende Kontrollbericht bzw. die Niederschrift werden entweder elektronisch oder per Post übermittelt.
Die Kontrollen auf dem Betrieb werden so weit wie möglich unbegleitet erfolgen. Kontrollen in Betriebsräumen finden nur statt, wenn die Einhaltung des Sicherheitsabstands von einem Meter zu anderen Personen sichergestellt werden kann. Ist dieser Sicherheitsabstand nicht einhaltbar, dürfen Betriebsgebäude vom Kontrollor allein betreten werden. Sind Fahrten innerhalb des Betriebes notwendig, z.B. bei der Feldbesichtigung von entlegenen Feldstücken, erfolgt dies nur mit getrennten Fahrzeugen.
Der abschließende Kontrollbericht bzw. die Niederschrift werden entweder elektronisch oder per Post übermittelt.