Antragsjahr 2019 – Auszahlung erfolgt
Zahlung für Junglandwirte
Auf Grund der EU-Vorgaben sind die Zahlungen an Junglandwirte mit maximal zwei Prozent der Mittel der Säule eins begrenzt. Da die Anzahl der Junglandwirte auf Grund der Änderungen der Bestimmungen seit dem Jahr 2018 gestiegen ist, müssen die Top-up-Zahlungen für Junglandwirte in diesem Jahr um rund 45 % gekürzt werden.
ÖPUL und AZ
Die Hauptauszahlung für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) und die Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebieten (AZ=Ausgleichszulage) für das Antragsjahr 2019 findet am 18. Dezember 2019 statt. Es erfolgt eine Auszahlung in der Höhe von 75 %. Die restlichen Mittel für diese Maßnahmen werden voraussichtlich Ende April 2020 überwiesen.
Direktzahlungen
Die Direktzahlungen werden am 18. Dezember 2019 zur Gänze ausgezahlt, sofern eine etwaige Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb abgeschlossen ist. Eine Zahlungsanweisung für Direktzahlungen darf gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. Daher war es nicht möglich, alle Betriebe bei der Auszahlung am 18. Dezember zu berücksichtigen. Die betroffenen Betriebe erhalten die Zahlung voraussichtlich Ende April 2020. Jene Betriebe, welche von der Zahlung gesperrt sind, wurden von der AMA Ende November bzw. Anfang Dezember schriftlich informiert.
Bescheide und Mitteilungen
Die ÖPUL- und AZ-Mitteilungen 2019 werden gemeinsam mit den Direktzahlungsbescheiden 2019 am 10. Jänner 2020 versendet. Die Mitteilungen und Bescheide können von Betrieben mit eAMA-Zugang ab 10. Jänner 2020 auch im ePostkasten abgerufen werden. ÖPUL-Teilnehmer haben zusätzlich die Möglichkeit, mit dem ÖPUL-Abrechnungsreport im eAMA nachzuvollziehen, welche Daten für die Berechnung herangezogen werden und aus welchen Prämien sich die Auszahlung zusammensetzt.
Der aktuelle Kontostand kann im eAMA im Reiter "Kundendaten" unter der Funktion "Kontobuchungen" abgerufen werden. Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung festgestellt werden, können Einsprüche ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides an die AMA übermittelt werden. Beachten Sie die Beschwerdefrist für den Bescheid der Direktzahlungen und lesen Sie daher unbedingt die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Bescheid, da es ab Einlangen zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann.
Hilfestellung dabei bieten die zuständige LK-Außenstelle und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft. Einsprüche können ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides auch online unter www.eama.at der AMA übermittelt werden.
Der aktuelle Kontostand kann im eAMA im Reiter "Kundendaten" unter der Funktion "Kontobuchungen" abgerufen werden. Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung festgestellt werden, können Einsprüche ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides an die AMA übermittelt werden. Beachten Sie die Beschwerdefrist für den Bescheid der Direktzahlungen und lesen Sie daher unbedingt die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Bescheid, da es ab Einlangen zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann.
Hilfestellung dabei bieten die zuständige LK-Außenstelle und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft. Einsprüche können ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides auch online unter www.eama.at der AMA übermittelt werden.