Ankaufsbeihilfen für Widder und Böcke
Im Rahmen der De-minimis-Beihilfe können landwirtschaftliche Betriebe im Bundesland Kärnten bei der Wohnsitzgemeinde für angekaufte, gekörte Vatertiere eine Beihilfe beantragen. Ab etwa 40 Schafen wird je Betrieb ein Vatertier gefördert. Bei kleineren Beständen müssen Tierhalter diese Vatertiere zur Deckung in der Gemeinde zur Verfügung stellen. Die Förderhöhen je Gemeinde sind unterschiedlich hoch. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt mit den Abstammungsnachweisen und den Zahlungsbelegen bei der Gemeinde.
Selektionskriterien
Folgende Selektionskriterien sind zu beachten:
- aus Herdebuchzucht stammend, mit Exterieurbewertung und entsprechenden Zuchtwerten (Fleisch, Fitness, Milch) sowie möglichst hoher Sicherheiten,
- Leistungen der Mutter und Großmütter hinsichtlich Fruchtbarkeit und Milch (besonders bei Milchschafen),
- für die Fleischleistung die täglichen Zunahmen des Tieres, seiner Eltern und Großeltern, die Bemuskelung des Zuchtwidders mit den entsprechenden Werten einer guten Muskelfülle bei vertretbaren Fettmaßen.