Almabtrieb Rinder – auf Meldung nicht vergessen!
1 | Muss der Abtrieb immer aktiv gemeldet werden?
Ja! Seit 2021 muss der Abtrieb von Rindern immer aktiv über das eAMA-RinderNET gemeldet werden. Die Abtriebsmeldung muss unabhängig davon, ob das tatsächliche Abtriebsdatum vom geplanten Abtriebsdatum abweicht, immer durchgeführt werden.
2 | Bis wann muss der Abtrieb von Rindern gemeldet werden?
Der Abtrieb von Rindern von einer Alm oder Weide muss binnen 14 Tagen mittels Alm-/Weidemeldung Rinder erfolgen und ist ausschließlich online möglich.
3 | Zählt der Abtriebstag zur Alpungszeit?
Nein, nur der Auftriebstag zählt zur Alpungsdauer dazu.
4 | Wer ist für die Abtriebsmeldung bei Rindern verantwortlich?
Die Abtriebsmeldung von Rindern von einer Alm oder Weide muss vom Almverantwortlichen (Obmann) bzw. Alm-/Weidebewirtschafter durchgeführt werden.
5 | Wann ist keine Abtriebsmeldung notwendig?
Wenn das Rind nicht an seinen ursprünglichen Herkunftsbetrieb zurückkehrt, ist keine Abtriebsmeldung erforderlich. Hier muss jedoch vom Herkunftsbetrieb des Rindes eine Abgangs-, Schlacht- oder Verendungsmeldung erfolgen. Dieses Datum gilt dann automatisch als Abtriebsdatum und muss nicht vom Almverantwortlichen bzw. Alm-/Weidebewirtschafter erneut gemeldet werden.
6 | Muss auch für auf der Alm geborene Kälber ein Abtrieb gemeldet werden?
Ja, auch für Kälber, die während des Almsommers auf der Alm geboren werden, muss der Abtrieb aktiv online gemeldet werden.
7 | Welche Folgen hat es, wenn der Abtrieb nicht gemeldet wird?
Wird das Abtriebsdatum bei Rindern nicht gemeldet, dann wird das entsprechende Tier bei der Prämiengewährung sowohl für die Alm (ÖPUL-Alpung- und/oder Behirtungsprämie) als auch für den Heimbetrieb (Ausgleichszulage und Direktzahlungen) nicht berücksichtigt.
Ja! Seit 2021 muss der Abtrieb von Rindern immer aktiv über das eAMA-RinderNET gemeldet werden. Die Abtriebsmeldung muss unabhängig davon, ob das tatsächliche Abtriebsdatum vom geplanten Abtriebsdatum abweicht, immer durchgeführt werden.
2 | Bis wann muss der Abtrieb von Rindern gemeldet werden?
Der Abtrieb von Rindern von einer Alm oder Weide muss binnen 14 Tagen mittels Alm-/Weidemeldung Rinder erfolgen und ist ausschließlich online möglich.
3 | Zählt der Abtriebstag zur Alpungszeit?
Nein, nur der Auftriebstag zählt zur Alpungsdauer dazu.
4 | Wer ist für die Abtriebsmeldung bei Rindern verantwortlich?
Die Abtriebsmeldung von Rindern von einer Alm oder Weide muss vom Almverantwortlichen (Obmann) bzw. Alm-/Weidebewirtschafter durchgeführt werden.
5 | Wann ist keine Abtriebsmeldung notwendig?
Wenn das Rind nicht an seinen ursprünglichen Herkunftsbetrieb zurückkehrt, ist keine Abtriebsmeldung erforderlich. Hier muss jedoch vom Herkunftsbetrieb des Rindes eine Abgangs-, Schlacht- oder Verendungsmeldung erfolgen. Dieses Datum gilt dann automatisch als Abtriebsdatum und muss nicht vom Almverantwortlichen bzw. Alm-/Weidebewirtschafter erneut gemeldet werden.
6 | Muss auch für auf der Alm geborene Kälber ein Abtrieb gemeldet werden?
Ja, auch für Kälber, die während des Almsommers auf der Alm geboren werden, muss der Abtrieb aktiv online gemeldet werden.
7 | Welche Folgen hat es, wenn der Abtrieb nicht gemeldet wird?
Wird das Abtriebsdatum bei Rindern nicht gemeldet, dann wird das entsprechende Tier bei der Prämiengewährung sowohl für die Alm (ÖPUL-Alpung- und/oder Behirtungsprämie) als auch für den Heimbetrieb (Ausgleichszulage und Direktzahlungen) nicht berücksichtigt.
Mailadresse prüfen
An Almverantwortliche bzw. Alm-/Weidebewirtschafter, die eine Mailadresse im eAMA hinterlegt haben, sendet die AMA ein Erinnerungsmail aus, wenn das geplante Abtriebsdatum von gemeldeten Rindern auf der Alm überschritten wurde. In diesem Mail wird darauf aufmerksam gemacht, dass sofern der Abtrieb schon stattgefunden hat, dieser auch gemeldet werden muss. Um dieses Service nutzen zu können, empfiehlt die LK Kärnten die der AMA bekanntgegebene Mailadresse zu überprüfen bzw. zu aktualisieren.