Agrarstrukturerhebung: Fragen und Antworten
Statistische Erhebungen haben in der Landwirtschaft einen besonderen Stellenwert. Sie bilden eine wichtige Grundlage für agrarpolitische Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene. Für die Agrarstrukturerhebung besteht Auskunftspflicht. Erhoben werden die Daten mittels Online-Fragebogen.
Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, schickt die Statistik Austria alle relevanten Unterlagen (Infoschreiben mit Zugangscode, Ausfüllanleitung) bereits im Februar 2020 per Post zu. Somit hat jeder Erhebungspflichtige im Vorfeld Zeit, sich auf die Fragen vorzubereiten. Darüber hinaus werden sämtliche Verwaltungsdaten (z.?B. von der AMA) genutzt, die der Statistik Austria zur Verfügung stehen, um die Auskunftspflichtigen so weit wie möglich zu entlasten.
Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, schickt die Statistik Austria alle relevanten Unterlagen (Infoschreiben mit Zugangscode, Ausfüllanleitung) bereits im Februar 2020 per Post zu. Somit hat jeder Erhebungspflichtige im Vorfeld Zeit, sich auf die Fragen vorzubereiten. Darüber hinaus werden sämtliche Verwaltungsdaten (z.?B. von der AMA) genutzt, die der Statistik Austria zur Verfügung stehen, um die Auskunftspflichtigen so weit wie möglich zu entlasten.
Was wird gefragt?
- Betriebs- und Stammdaten
- Arbeitskräfte
- Berufsbildung
- Bodennutzung
- Eigentums- und Pachtverhältnisse
- Viehbestand
- Stallhaltungsformen
- Wirtschaftsdüngermanagement
- biologische Landwirtschaft und landwirtschaftliche Nebentätigkeiten
Zur Entlastung der Erhebungspflichtigen werden sämtliche Verwaltungsdaten genutzt, die der Statistik Austria zur Verfügung stehen.
Wie erfolgt die Erhebung?
Erhebungspflichtige haben die Möglichkeit, den Fragebogen bequem und einfach zu Hause über den eigenen PC (Direktmelder) auszufüllen. Bei der Eingabe der Daten werden gezielte Prüfungen vorgenommen und nicht plausible Eintragungen mittels Warn- und Fehlerhinweisen kenntlich gemacht. Das Ausfüllen kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
Das regelmäßige Speichern der Daten verhindert, dass Informationen verloren gehen. Achtung: Das Absenden des Fragebogens ist für Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) bei der Agrarmarkt Austria stellen, erst nach erfolgter Abgabe des MFA 2020 möglich.
Das regelmäßige Speichern der Daten verhindert, dass Informationen verloren gehen. Achtung: Das Absenden des Fragebogens ist für Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) bei der Agrarmarkt Austria stellen, erst nach erfolgter Abgabe des MFA 2020 möglich.
Wer muss den Fragebogen ausfüllen?
Von der Erhebung sind folgende Betriebe betroffen:
- Forstbetriebe mit mindestens 3 ha Waldfläche
- Viehhaltung mit mindestens 1,7 GVE
- 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche
- 3 ha Dauergrünland
- 1,5 ha Ackerland
- 50 a Kartoffeln
- 10 a Gemüse und Erdbeeren
- 10 a Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Sämereien und Pflanzgut, Rebschulen, Baumschulen, Forstbaumschulen
- 10 a Erwerbsweinbauflächen
- 30 a intensiv genutzte Obstflächen, sonstige Dauerkulturflächen (ohne Weingärten, Rebschulen, Baumschulen und Forstbaumschulen)
- 100 m² überwiegend gewerbsmäßig bewirtschaftete begehbare Gewächshäuser mit Glas-, Folien- oder Kunststoffeindeckung
- 100 a Zuchtpilze
Gibt es Hilfestellung?
Ergeben sich zu einzelnen Erfassungspunkten Fragen oder ist eine selbstständige Befüllung des Fragebogens nicht möglich, stehen folgende Hilfestellungen zur Auswahl:
Telefonische Auskunft: bei inhaltlichen oder technischen Fragen steht die Hotline der Statistik Austria unter 0800/79?97?66 zur Verfügung.
Telefonische Erhebung für Nicht-MFA-Betriebe: Für all jene Betriebe, die keinen MFA abgeben, aber die Erhebungskriterien erfüllen, bietet die Statistik Austria telefonische Termine an, bei denen die Daten einem Mitarbeiter der Statistik einfach und vertraulich weitergegeben werden können. Dazu muss die dem Infoschreiben beiliegende Antwortkarte ausgefüllt und an die Statistik Austria retourniert werden.
Hilfestellung der Landwirtschaftskammer Kärnten für MFA-Betriebe: MFA-Betriebe können die Hilfestellung in der zuständigen LK-Außenstelle in Anspruch nehmen. Diese Hilfestellung kann nur nach entsprechender Vorbereitung mit dem von der Statistik Austria zugesandten Vorbereitungsbogen erfolgen und ist erst nach Abschluss der Abwicklung des MFA 2020 ab Mitte Mai 2020 möglich.
Telefonische Auskunft: bei inhaltlichen oder technischen Fragen steht die Hotline der Statistik Austria unter 0800/79?97?66 zur Verfügung.
Telefonische Erhebung für Nicht-MFA-Betriebe: Für all jene Betriebe, die keinen MFA abgeben, aber die Erhebungskriterien erfüllen, bietet die Statistik Austria telefonische Termine an, bei denen die Daten einem Mitarbeiter der Statistik einfach und vertraulich weitergegeben werden können. Dazu muss die dem Infoschreiben beiliegende Antwortkarte ausgefüllt und an die Statistik Austria retourniert werden.
Hilfestellung der Landwirtschaftskammer Kärnten für MFA-Betriebe: MFA-Betriebe können die Hilfestellung in der zuständigen LK-Außenstelle in Anspruch nehmen. Diese Hilfestellung kann nur nach entsprechender Vorbereitung mit dem von der Statistik Austria zugesandten Vorbereitungsbogen erfolgen und ist erst nach Abschluss der Abwicklung des MFA 2020 ab Mitte Mai 2020 möglich.
Ist der Datenschutz garantiert?
Persönliche sowie betriebliche Daten preiszugeben weckt bei manchen Betroffenen ein mulmiges Gefühl. Aber keine Sorge: Datenschutz steht bei der Agrarstrukturerhebung an oberster Stelle. Die Daten werden im Anschluss an die Erhebung anonymisiert und weiterverarbeitet.