110 Mio. Euro Versorgungssicherungs-Paket auf den Weg gebracht
Die Teuerung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln auf Grund gestiegener Energie-, Dünger- und Futtermittelkosten, insbesondere durch die Kriegsereignisse in der Ukraine, führt zu einem starken Anstieg der Produktionskosten. Es ist weiterhin mit hohen Kostenbelastungen für die landwirtschaftlichen Produzentinnen und Produzenten zu rechnen. Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern garantieren unsere Versorgungssicherheit. Mit dem Versorgungssicherungs-Paket soll die Landwirtschaft entlastet, die Teuerung abgefedert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe im europäischen und internationalen Umfeld gestärkt werden. Das Paket des Landwirtschaftsministeriums leistet damit einen deutlichen Beitrag, um die landwirtschaftliche Produktion unserer Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen.
Da umfasst das Versorgungssicherungs-Paket:
- Da alle Sektoren der Landwirtschaft von der Teuerung betroffen sind, soll der Versorgungssicherungsbeitrag allen landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen.
- Insgesamt stehen für diese Entlastungsmaßnahme 110 Mio. Euro zur Verfügung, wobei 80 Mio. Euro flächenbezogen und 30 Mio. Euro tierbezogen abgegolten werden.
- Rechtsgrundlage für die Entlastungsmaßnahme ist eine Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministeriums.
Entlastung/Betrieb
- Der Versorgungssicherungsbeitrag besteht aus einer flächenbezogenen und einer tierbezogenen Komponente: − Unterstützung der flächenbezogenen Komponente differenziert nach Bewirtschaftungseinheit (basierend auf Energieverbrauch/ha) − Einheitliche Unterstützung der tierbezogenen Komponente
- Versorgungssicherungsbeitrag je Bewirtschaftungseinheit in Euro je Hektar
- sowie einen zusätzlichen tierbezogenen Versorgungssicherungsbeitrag in Höhe 14 Euro je GVE
Abwicklung
- Abwickelnde Stelle ist die AMA.
- Um den Verwaltungsaufwand für die Bäuerinnen und Bauern sehr gering zu halten, wird der Versorgungssicherungsbeitrag anhand der mit dem Mehrfachantrag für das Antragsjahr 2022 beantragten und beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten (GVE) ermittelt. Die Antragstellung erfolgt in Form eines automatisierten Antrages.
- Alle Betriebe, die Flächen in Österreich oder GVE in der Tierliste/Rinderdatenbank gemeldet haben, erhalten eine Zahlung (unabhängig von der Betriebsart).
- Förderfähig sind alle Betriebe, die innerhalb der Meldefrist bis inkl. 09.06.2022 einen Mehrfachantrag abgegeben haben.
- Die erforderlichen Kontrollen sind mit den bestehenden Kontrollen der AMA abgedeckt und es sind keine zusätzlichen Kontrollen bzw. Auswahlgründe nötig.
- Die Auszahlung des Versorgungssicherungsbeitrages an die Landwirtinnen und Landwirte wird Ende 2022 erfolgen.
Beispiele
Der durchschnittliche Versorgungssicherungsbeitrag je Betrieb beträgt rd. 1.000 Euro.
- Ein Ackerbaubetrieb mit 40 ha Ackerfläche und Zuschlag für 5 ha Hackfrüchte erhält ca. 1.285 Euro.
- Ein Milchviehbetrieb mit 35 ha mehrmähdiger Wiese und 30 Großvieheinheiten Milchkühe erhält 1.771 Euro.
- Ein Veredelungsbetrieb Schweinemast mit 30 ha Acker, Zuschlag für 15 ha Hackfrüchte und 60 Großvieheinheiten Mastschweine erhält 2.058 Euro.
- Ein Mutterkuhbetrieb mit 10 ha mehrmähdiger Wiese, 10 ha einmähdiger Wiese und 24 Großvieheinheiten Mutterkühe erhält ca. 885 Euro.
Zitiert
„Das nun vorgelegte Versorgungssicherungspaket unterstützt die bäuerlichen Betriebe, die enormen Kostensteigerungen tragen zu können und sie vor überhasteten und verzweifelten Betriebsentscheidungen zu bewahren. Stabilität der Produktion ist ganz im Sinne aller.“
LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger
LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger
„Die Lebensmittelversorgungssicherheit der Österreicherinnen und Österreicher hat für mich oberste Priorität! Das geht nur mit unseren Bäuerinnen und Bauern. Denn sie sind es, die täglich das Essen auf unsere Teller bringen – auch in Krisenzeiten. Doch die gestiegenen Betriebsmittel- und Futtermittelkosten setzen sie zunehmend unter Druck. Darum habe ich mich für ein Versorgungssicherungs-Paket eingesetzt. Mit 110 Millionen Euro unterstützen wir unsere Bäuerinnen und Bauern, damit sie weiter produzieren und die Menschen mit regionalen Lebensmitteln versorgen können“, Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
LK-Präsident Siegfried Huber: „Unsere Bauerfamilien brauchen dringend finanzielle Unterstützung, um mit den hohen Produktionskosten zurecht zu kommen. Das Versorgungssicherungspaket ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die unbürokratische Abwicklung in Form eines automatischen Antrags war uns besonders wichtig – gerade in schwierigen Zeiten sollen die Bauern sich nicht mit noch mehr Bürokratie herumschlagen müssen.
Maßnahmenpaket gegen Teuerung
Neben dem Versorgungssicherungspaket für die Landwirtschaft wurde seitens der Bundesregierung am Beginn der Vorwoche bereits ein Maßnahmenpaket gegen die Teuerung beschlossen, das für alle Bürger gilt.
Hier nochmals ein Auszug aus den Maßnahmen:
- 300 Euro für besonders betroffene Gruppen
- 500 Euro für alle, davon 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Geld-zurück-Bonus für alle Erwachsenen (für Kinder je die Hälfte)
- Verschiebung der CO2-Bepreisung auf Oktober (für die Landwirtschaft wird diese Bepreisung kompensiert)
- 180 Euro als zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe im August
- Vorziehen des Familienbonus (2.000 Euro) und der Erhöhung des Kindermehrbetrags (550 Euro) auf heuer
- Erhöhter Absetzbetrag für 2022 (500 Euro)
- Abschaffung der kalten Progression & Valorisierung der Sozialleistungen