Österreich geht in neuerlichen Lockdown - Zusage für Fortsetzung von Hilfen
Die Bundesregierung verhängt nach Verhandlungen mit den Bundesländern ab Montag der 47. Kalenderwoche wegen immer noch mangelnder Durchimpfungsrate, sprunghaft steigenden COVID-Infektionen und am Anschlag befindlicher medizinischer Versorgung einen neuerlichen bundesweiten Lockdown für vorerst zehn Tage mit einer Evaluierung, ob danach weitere zehn Tage notwendig sein werden. Danach bleiben Einschränkungen für Ungeimpfte aufrecht. Zudem soll ab 1. Februar 2022 eine Impfpflicht in Kraft treten.
Betroffenen Branchen sagten die Regierungsspitze und Finanzminister Gernot Blümel neuerliche Hilfen zu. Man wolle den "bewährten Instrumentenkoffer" nutzen.
Die Landwirtschaftskammer wird ihren Betrieb im bewährte Homeoffice-Modus aufrecht halten und mit ihren Online-Services zu Verfügung stehen sowie auf ihrem Webportal lko.at informieren.
Da zwar die Geschäfte für den täglichen Bedarf, also etwa Lebensmittel, weiterhin offen halten, Gastronomie und Fremdenverkehr aber schließen müssen, ist auch die Landwirtschaft neuerlich von dem Lockdown betroffen und gefordert - einerseits als systemrelevante Branche die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln auch angesichts der fragilen, ohnehin zurzeit schon in Schwierigkeiten steckenden Lieferketten aufrechtzuerhalten, andererseits geht es um die Auswirkungen des Lockdowns vor allem bei Gastronomie und Tourismus auf die Agrarmärkte und auch zum Beispiel Urlaub am Bauernhof. Nicht zuletzt geht es außerdem um die mit dem Lockdown verbundenen Vorschriften wie Ausgangsbeschränkungen.
"Wir nutzen den bewährten Instrumentenkoffer. Dadurch sind wir schnell startklar, und die Unternehmer kommen schneller zu ihrem Geld", sagte Blümel. Allerdings müssten sich alle geförderten Unternehmen an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten sei die Hilfe zurückzuzahlen. Arbeitsminister Martin Kocher verwies auf die ohnehin bis Jahresende schon mögliche COVID-Kurzarbeitsregelung. Weiterhin gebe es den Ausfallsbonus bei Umsatzeinbrüchen, Verlustersatz und Härtefallfonds würden wieder aktiviert.