ÖPUL 2015 – Antragsfrist endet
Betriebe, die ab dem Antragsjahr 2020 an den ÖPUL-Maßnahmen Tierschutz-Weide oder Tierschutz-Stallhaltung teilnehmen wollen, müssen die Maßnahmen mit dem Herbstantrag 2019 beantragen. Keinen Handlungsbedarf gibt es für Betriebe, die die Maßnahmen bereits in einem vorhergehenden Herbstantrag beantragt haben und sich gültig in einer laufenden Verpflichtung befinden. Überprüfbar ist dies mit der letztgültigen ÖPUL-Mitteilung.
Wurden die Teilnahme- und Förderungsvoraussetzungen im Antragsjahr 2019 nicht erfüllt, ist ebenfalls eine Neuanmeldung erforderlich. Die Maßnahmenerläuterungsblätter stehen auf der Homepage der AMA zur Verfügung.
Ein weiterer Einstieg in der aktuellen Programmperiode ist nach dem 16. Dezember 2019 nicht mehr möglich. Andere ÖPUL-Maßnahmenbeantragungen und Umstiege in höherwertige Maßnahmen konnten bereits letztmalig mit den Herbstanträgen 2016 bzw. 2018 beantragt werden. Da mit einer Verlängerung des ÖPUL-Programms im Jahr 2021 gerechnet werden muss, ist ein Neueinstieg ins ÖPUL voraussichtlich frühestens 2022 möglich. Bei Betriebsteilungen und Betriebsneugründungen besteht weiterhin die Möglichkeit mittels Antrag auf Maßnahmenübernahme bestehende ÖPUL-Verpflichtungen von einem anderen Betrieb zu übernehmen.
Ein weiterer Einstieg in der aktuellen Programmperiode ist nach dem 16. Dezember 2019 nicht mehr möglich. Andere ÖPUL-Maßnahmenbeantragungen und Umstiege in höherwertige Maßnahmen konnten bereits letztmalig mit den Herbstanträgen 2016 bzw. 2018 beantragt werden. Da mit einer Verlängerung des ÖPUL-Programms im Jahr 2021 gerechnet werden muss, ist ein Neueinstieg ins ÖPUL voraussichtlich frühestens 2022 möglich. Bei Betriebsteilungen und Betriebsneugründungen besteht weiterhin die Möglichkeit mittels Antrag auf Maßnahmenübernahme bestehende ÖPUL-Verpflichtungen von einem anderen Betrieb zu übernehmen.