23.11.2016 |
von DI Willi Peszt
Zwischenfruchtanbau 2016 in der Rapsfruchtfolge
Wieso eine Zwischenfrucht nach Raps anbauen?
- Nach allen Kulturen (z.B. Raps, Ackerbohne etc.), die hohe Mengen an Stickstoff in leicht umsetzbaren Ernterückständen (enges C/N-Verhältnis) hinterlassen, besteht die Gefahr, dass die Folgefrüchte (z.B. Winterweizen) den im Herbst freiwerdenden Stickstoff nicht zur Gänze aufnehmen können. Mineralisierter Stickstoff, der nicht von Pflanzen aufgenommen wird, kann aber über den Winter leicht in tiefere Bodenschichten verlagert oder ins Grundwasser ausgewaschen werden.
- Diese Gefahr ist umso größer, je mehr Bodenbearbeitungsschritte zwischen Ernte der Vorfrucht und Anbau der Nachfrucht durchgeführt werden. Die gängige Praxis einer oftmaligen Bodenbearbeitung nach Raps vor dem Anbau von Winterweizen ist daher aus diesem Grund zu vermeiden.
- Übliche Erntetermine von Raps Ende Juni bis Mitte Juli ermöglichen in der Regel den Anbau einer ÖPUL-Zwischenfrucht Variante 1 oder 2 bis Ende Juli.
- Die Zwischenfrüchte sollen den unvermeidlich freiwerdenden Stickstoff aufnehmen und in ihrer Biomasse über den Winter retten. Bei der Verrottung der Begrünung im Frühjahr werden diese Nährstoffe wieder frei und können von der Folgefrucht (z.B. Winterweizen) genutzt werden.
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Zwischenfruchtmischung 2016
Die verwendete Zwischenfruchtmischung bestand 2016 aus folgenden Arten:
Sorghum, Sonnenblume, Phacelia, Buchweizen, Senf, Ölrettich
Zusammenfassung:
- Raps, Ackerbohnen etc. hinterlassen viel Stickstoff in leicht umsetzbaren Ernterückständen.
- Nach der Ernte sollte mit möglichst wenig Bodenbearbeitung ein Zwischenfruchtbestand etabliert werden.
- Ausfallraps muss vor dem Begrünungsanbau möglichst vollständig zum Auflaufen gebracht werden.
- Konkurrenzkräftige Zwischenfruchtmischungen sollen später aufgehenden Ausfallraps unterdrücken – beachten Sie aber mögliche Fruchtfolge-Einschränkungen!
- Damit Sie die Chance auf Begrünungsvarianten 1 oder 2 haben, müssen Sie diese nach Raps, Ackerbohnen etc. jedenfalls mit dem Mehrfachantrag des laufenden Jahres beantragen. Falls die Witterung im Ausnahmefall einen erfolgreichen Zwischenfruchtanbau nicht zulässt, können Sie diese Flächen immer noch von der Begrünung abmelden – beachten Sie die diesbezüglichen ÖPUL-Regelungen.
- Teilnehmer an der Maßnahme Zwischenfruchtanbau System Immergrün müssen eine Begrünung zwischen der Vorfrucht Raps und der Folgefrucht Weizen anbauen, wenn der Abstand zwischen dem Erntedatum des Rapses und dem Anbaudatum des Weizens größer als 50 Tage ist. Möglicherweise ist es aber leichter, den Aufgang der ersten Welle des Ausfallrapses abzuwarten, wenn z.B. die Rapsernte erst Mitte Juli erfolgt und der Anbau der Zwischenfrucht im System Immergrün spätestens 30 Tage nach der Rapsernte durchzuführen ist.
- Bringen Sie mit Begrünungen den Stickstoff aus den Vorfrüchten über den Winter!
Den ausführlichen Bericht lesen Sie bitte in nachstehendem Download: