08.04.2021 |
von Dr. Josef Siffert
Zusammen bewusster für die Umwelt handeln
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Die Landwirtschaftskammer Österreich und der Österreichische Bauernbund haben ein “Biodiversitäts- und Klimaprogramm 2030“ erstellt und mit einem Experten der Boku der Öffentlichkeit präsentiert (das “BauernJournal“ berichtete in der vorigen Ausgabe). Begleitet wird dieses Programm von einem Grundsatz- und Forderungspapier, das als Handlungsanleitung für alle von der Umsetzung der Maßnahmen für mehr Biodiversität betroffenen Organisationen verstanden werden kann. Darin sind Grundsätze bzw. horizontale Zielsetzungen angeführt, die bis 2030 aus Sicht der bäuerlichen Interessenvertretung in einem Biodiversitäts- und Klimaprogramm berücksichtigt werden müssen.
Hier das Forderungspapier im Wortlaut:
Die nachhaltige Produktion und Nutzung der Kulturlandschaft leistet bereits heute einen enormen Beitrag für Biodiversität und zum Klimaschutz und muss bei künftigen Maßnahmen berücksichtigt und angerechnet werden.
- Verbesserung der Biodiversität und die Vermeidung eines Biodiversitätsverlustes in der Kulturlandschaft erfolgen durch nachhaltige und integrative Nutzungskonzepte - keine weitere pauschale und großflächige Außer-Nutzung-Stellung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
- Erreichung der Biodiversitätsziele im Einverständnis und gemeinsam mit den Grundeigentümern und vor allem den Bewirtschaftern. Steigerung der Biodiversität auf Flächen durch Bewirtschaftungsmaßnahmen mit einem angemessenen monetären Ausgleich von Mindererträgen, Bewirtschaftungserschwernissen sowie höheren Kosten, der die vielfältigen Funktionen der Wälder, Agrarlandschaften und Almen berücksichtigt .
- Festlegung der Biodiversitätsziele bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Zielsetzungen für die Energiewende, der Dekarbonisierung des Wirtschaftssystems, der Versorgungssicherheit mit regionalen Lebensmitteln und erneuerbaren Rohstoffen und der Bioökonomiestrategie.
- Österreich leistet seinen Beitrag zur Erreichung des EU-Ziels, wonach 10% der Landfläche Europas unter strengem Schutz stehen. Die Umsetzung in Österreich erfolgt unter Wahrung der Eigentumsrechte auf Basis von Freiwilligkeit und Vertragsnaturschutz.
- Die immer intensivere Beanspruchung der Ökosysteme durch Freizeitnutzer wird durch geeignete Maßnahmen zum Wohle des Biodiversitätsschutzes gesteuert (z.B. Besucherlenkungssysteme etc.).
- Wiederherstellung von prioritär eingestuften, degradierten Ökosystemen.
- Reduktion der täglichen Flächenversiegelung auf 2,5 Hektar pro Tag.n8. Biodiversitätsziele für Siedlungsgebiete:nStädte und Gemeinden kennen und fördern die in ihren Gebieten vorkommenden Rote-Liste-Arten sowie die vorkommenden gefährdeten Biotoptypen auf öffentlichen Flächen.
- Städte und Gemeinden tragen der Änderung des Klimas entsprechend Rechnung und stellen diese bereit, beziehungsweise erhalten sie Grünflächen in ausreichendem Maße, gestalten und pflegen diese naturnahe.
- Die öffentliche Hand als Vorbild verpflichtet sich bei ihren Bauprojekte, Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu setzen (Bepflanzungen, vertikale Begrünungen von Hauswänden, Dachbegrünungen, Bäume auf Parkplatzflächen, Bevorzugung von Holzbau, Integration von Photovoltaik bei öffentlichen Bauprojekten, begrünte Innenhöfe und Umgebungsflächen).
- Verbesserte Einbindung der Städte in die Handlungsbedürfnisse zur Erhöhung der Biodiversität und Entwicklung eigener Maßnahmenkataloge für den urbanen Raum (z. B. Reduzierung der Lichtverschmutzung bei Außenanlagen im privaten Bereich und im öffentlichen Raum).