Zur Hofübergeberehrung anmelden
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Die Hofübergeberehrung ist als Wertschätzung der Berufs- und Interessensvertretung gegenüber den Bäuerinnen und Bauern gedacht – für deren langjährige verdienstvolle Tätigkeit als Betriebsführer und Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Vor dem Hintergrund des gestiegenen Bewusstseins zum Thema Datenschutz ist es mittlerweile für die LK Kärnten schwieriger geworden, aktuelle Informationen zu Hofübergebern von den Notariaten zu erhalten. Deshalb ersucht die Landwirtschaftskammer vor allem die Hofübernehmer um Mithilfe für die Erfassung der Hofübergeber. Jene Hofübergeber, die noch nicht von den Außenstellen der LK erfasst wurden und bei der Hofübergeberehrung teilnehmen wollen, bitten wir um Meldung bei der zuständigen Außenstelle der Landwirtschaftskammer bis Mittwoch, 3. Oktober.